Auszug - B-Plan XIV-294-1 ("TiB Columbiadamm") - Aufstellung des Bebauungsplanes zur Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes XIV -294  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr BzStR Blesing weist vorab darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht Gegenstand der Sitzung der BVV am 13

Herr BzStR Blesing weist vorab darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht Gegenstand der Sitzung der BVV am 13.06.2012 sein wird. Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich zunächst lediglich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Erstellung des Bebauungsplanes sowie nach Durchführung der hierfür erforderlichen Verfahrensschritte. Herr Groth erläutert, dass die Intention des Bebauungsplanes XIV-294-1 in der Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Tennishalle besteht. Die vorhandene Traglufthalle soll abgerissen werden. Der festgesetzte Bebauungsplan XIV-294, der in Abstimmung mit dem Sportverein TiB aufgestellt wurde, ermöglicht zwar eine bauliche Erweiterung, die hierfür vorgesehene Baufläche wird aber nunmehr seitens TiB weiterhin als Freifläche benötigt. Im Rahmen eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens gem. § 13 BauGB soll daher eine geänderte Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen. Im Saldo führt dies zu keiner Erhöhung der bisher zulässigen Grundfläche.

 

Auf Nachfrage von Frau Fuhrmann erläutert Herr Groth, dass der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Wohnungsbauten begründet. Im Rahmen einer städtebaulichen Vorstudie erfolgt auch eine Auseinandersetzung mit den Belangen der Landschaftspflege. Auf Nachfrage von Herrn Scharmberg erläutert Herr Groth, dass der festgesetzte Bebauungsplan XIV-294 in enger Abstimmung mit dem Sportverein TiB erstellt wurde. Auf Nachfrage von Herrn Biedermann ergänzt Herr Groth, dass die in Aussicht genommene Erweiterungsfläche nördlich des vorhandenen Vereinsheims dem Flächenbedarf des Sportvereins entspricht und somit ausreichend wäre.

 


 
 

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