Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (3): Vorrang für Radstreifen
Frau Schulmacher erklärt wiederum die Intention des Antrages und weist auf ihre Ausführungen in der BVV hin. Herr Blesing erläutert, dass Radstreifen nur im Hauptverkehrsstraßennetz angelegt und angeordnet werden und nicht der Bezirk sondern die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig ist. Der Bezirk wird gehört und im positiven Fall wird gebaut (Beispiel: Tempelhofer Weg). Es handelt sich jedoch trotzdem um eine Maßnahme von SenStadtUm. Er weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag der Sonnenallee aus der letzten Wahlperiode hin. Grundsätzlich prüft der Bezirk immer bei etwaigen Baumaßnahmen, ob die Anlegung von Radwegen verkehrsrechtlich möglich ist.
Herr Hikel erklärt, dass der Antrag nur umformuliert (Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass…) einen Sinn machen würde. Frau Schuhmacher will den Antrag diesbezüglich umformulieren: „Bei der zukünftigen Verkehrsplanung setzt sich der Bezirk bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass Radstreifen, wo es möglich ist, Vorrang vor Radwegen eingeräumt wird.“ Der Antrag wird mit dieser Änderung beschlossen.
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