Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2012/2013 (Doppelhaushalt)  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 25.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0117/XIX Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2012/2013 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiGrüne
Verfasser:BzBm BuschkowskyBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
 
Beschluss

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2012 und 2013 wird wie folgt beschlossen:

Der Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2012 und 2013 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2012

2013

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

722.463.400 €

728.271.500 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen:

1.100.000 €

1.100.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

711.046.400 €

720.156.500 €

 

 

 

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

711.030.400 €

720.140.500 €

 

 

 

Investitionen - Einnahmen:

11.417.000 €

8.115.000 €

 

 

 

Investitionen - Ausgaben:

11.433.000 €

8.131.000 €

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen:

 

1.100.000 €

 

1.100.000 €

 

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2012 und 2013.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 5950 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 5950 zu überarbeiten. Sofern sich aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderung der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese - soweit zweckmäßig - auch außerhalb des Kapitels 5950 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln umzusetzen.

 

Begründung:

 

1.                            Allgemeines
 

1.1.                    Aufstellungsverfahren
Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.             

Der finanzielle Handlungsrahmen den der Bezirk Neukölln und auch die anderen Bezirke zur Verfügung haben, ist verstärkt den hohen Konsolidierungsnotwendigkeiten des Berliner Haushaltes unterworfen. Die Aufstellung des Haushalts 2012/2013 ist zurzeit nur unter einer weitestgehenden Ausschöpfung sogenannter pauschaler Mehreinnahmen möglich. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass vom Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und sachbezogene Änderungen beschlossen werden. Insoweit empfiehlt sich eine entsprechende Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses redaktionelle und zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.             

Aus Ankündigungen der Koalitionsparteien ist zu entnehmen, dass den Bezirken durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin rd. 50 Mio. € über die ursprüngliche Zuweisung hinaus zur Verfügung gestellt werden sollen. Behält die Senatsverwaltung für Finanzen den bisherigen Verteilmechanismus bei, bedeutet dieses für den Bezirk Neukölln eine weitere Mittelzuweisung i.H.v. ca. 4,5 Mio. €. Im Entwurf des vorgelegten Haushaltsplans ist dieser Betrag bereits eingeplant und bisher als pauschale Mehreinnahme berücksichtigt.             

Die Besonderheit an der Aufstellung dieses Haushaltsplanes besteht darin, dass es durch die Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen im September 2011 nicht zu einer Haushaltsplanaufstellung im sonst üblichen Zeitrahmen gekommen ist. Das Haushaltjahr 2012 begann ohne einen beschlossen Haushalt. Solange für das Land Berlin keine beschlossenen Haushaltspläne vorliegen, wird gemäß Art. 89 VvB nach den Regeln der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung vorgegangen. Auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen von 29.11.2011 wird verwiesen (siehe unten Fundstelle Hausnetz-Verzeichnis).             

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2008/2009 verändert. Mit Beginn der 19. Wahlperiode gilt ein geändertes Bezirksverwaltungsgesetz, welches die Verwaltungsstrukturen aller Berliner Bezirke vereinheitlicht hat. Zwar sind die bekannten Kennziffern der Kapitel erhalten geblieben, jedoch mussten aufgrund von Aufgabenverlagerungen auch Haushaltsmittel umgeplant werden. Als Beispiel sei auf die Veränderungen des Naturschutz- und Grünflächenamtes verwiesen, dessen Aufgaben sich nun in den Ämtern für Umwelt und Naturschutz sowie Tiefbau und Landschaftsplanung wiederfinden.              

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen aus dem Aufstellungsrundschreiben und aus weiteren Rundschreiben eingehalten. Gegenüber dem grundlegenden Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr.95/11 vom 31.05.2011 sind nunmehr auch die Veränderungen gemäß Bezirksverwaltungsgesetz und die finanziellen Auswirkungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingearbeitet. Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird besonders hingewiesen. Dazu wird auf die Fundstelle im Hausnetz-Verzeichnis verwiesen:              

I:\Steuerungsdienst\FB_Finanzen\Haushalt\HaushaltsPlan\2012_2013\BA-Beschluss_BVV-Vorlage

Die Ansätze der beiden Planjahre sind in der Regel identisch, Abweichungen sind erläutert.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2010. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2013 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2011 werden in den Haushalt übernommen. Gegebenenfalls betroffene Bereiche der politischen Schwerpunkte werden angepasst. Auf Satz 5 aus Absatz 2 dieser Tz. 1.1 wird noch einmal hingewiesen.             
 

1.2.                    Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks
Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind, soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren zu können. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen, wie in Tz. 3.1 noch einmal dargelegt, explizit eingehalten worden.             

Eine sachgerechte Ausstattung der übrigen Ausgabefelder oder die Setzung von politischen Schwerpunkten, wie in der Vergangenheit, lässt die bisherige Zumessung für die Jahre 2012/2013 jedoch nicht mehr zu.


Wie bereits für die vorhergehende Haushaltsplanaufstellung, hat sich das Bezirksamt deshalb entscheiden müssen, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des vorletzten Jahres (2010) als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 festzulegen und damit weitestgehend zu erhalten. Weiterhin bleibt es bei der Grundsatzentscheidung, im Personalbereich keine weiteren pauschalen Reduzierungen mehr vorzunehmen. Hinzu kommt die Notwendigkeit, im Bereich der Gebäudeverwaltung wegen steigender Bewirtschaftungsausgaben eine Anpassung der Ausgabegrößen um 1 Mio. € auf rd. 20,5 Mio. € vorzunehmen. Insoweit sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ist-Werten des Jahres 2010 die Eckwerte/Kostenstellenbudgets abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahme und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.              

Besonders ist im Haushaltsplan 2012/2013 der hohe Bedarf an Bauvorbereitungsmitteln zu berücksichtigen. Von der Senatsverwaltung für Finanzen ist üblicherweise vorgesehen, diese aus der zur Verfügung gestellten Globalsumme zu finanzieren. Für die Bauvorhaben CR², Clay- und Leonardo-da-Vinci-Schule werden für das Jahr 2012 1,5 Mio. € und für 2013 3,1 Mio. € benötigt. Diese Größenordnung lässt sich aus der ohnehin schon unzureichenden Zumessung nicht finanzieren, so dass mit der Senatsverwaltung für Finanzen eine gesonderte Regelung getroffen werden musste. Für die genannten Bauvorhaben sind in der Investitionsplanung Mittel veranschlagt, die vollständig durch eine gezielte Zuweisung ausfinanziert werden. Hierzu zählen auch die veranschlagten Bauvorbereitungsmittel. Allerdings sind diese Mittel erst in den Jahren 2014 und 2015 verfügbar. Die Finanzierung der benötigten Mittel erfolgt gemäß Verabredung mit der Senatsverwaltung für Finanzen durch Bildung einer pauschalen Mehreinnahme, welche zu den jeweiligen Jahresabschlüssen nicht ausgeglichen wird. Der somit entstehende Negativvortag wird in die folgenden Jahre verlagert. Systemkonform geht der Bezirk daher mit Bauvorbereitungsmitteln in Vorleistung, die mit Beginn der Baumaßnahme aus den dann zur Verfügung stehenden Zuweisungen für Investitionen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 ausgeglichen werden.              

Aufgrund der bisher unzureichenden Zuweisung verbleibt unter Beibehaltung der getroffenen Entscheidungen gegenüber dem Mittelbedarf jeweils für die zu planenden Haushaltsjahre ein erheblicher Fehlbetrag. Dieser wird im Entwurf dieser Haushaltsplanung ebenfalls in Form einer pauschalen Mehreinnahme im Kapitel 5950 dargelegt.              

     2012     2013
Zu bildende pauschale Mehreinnahme: 6.042.000 €7.907.000 €

Wie bereits unter T.z. 1.1 dargelegt, ist eine finanzielle Besserstellung der Bezirke avisiert, wobei für den Bezirk Neukölln mit einer Aufstockung von ca. 4,5 Mio. € zu rechnen sein könnte. Die vorerst zu bildende pauschale Mehreinnahme würde sich somit entsprechend reduzieren. Für das Jahr 2012 wäre das verbleibende Defizit ohne die Gegenfinanzierung der Bauvorbereitungsmittel quasi aufgelöst. Das entsprechend für das Jahr 2013 verbleibende Defizit i.H.v. 307.000 € wäre im Rahmen der zu erwartenden Fortschreibung vollständig aufzulösen.             

 

2.                            Einnahmen
Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2010 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist. Als erwartete Erlösbeteiligung aus den Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfonds ist eine Einnahmeerwartung von rd. 1,0 Mio. € zugrunde gelegt. Im Vergleich zu den Verkaufserlösen des Jahres 2011 (1,7 Mio. €) ist dieser Wert zwar zurückhaltend aber in Anbetracht der Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt als durchaus optimistisch einzuschätzen. Zudem ist im Jahr 2012 das positive Ergebnis des Jahres 2010 i.H.v. 383 T€ eingestellt.             

 

3.                            Ausgaben

 

3.1.                    Verwaltungshaushalt
Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke, wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median = Zuweisungspreis“ folgt.

Die Summe aller bezirklichen Globalsummen ist durch den von der Senatsverwaltung für Finanzen fortgeschriebenen und vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Plafond gedeckelt. Das zugewiesene Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2012 rd. 427 Mio. € von einer Gesamtzuweisung i.H.v rd. 607 Mio. €. Für das Jahr 2013 beträgt das Produktsummenbudget zz. rd. 433 Mio. € und die Gesamtzuweisung rd. 614 Mio. €.             

Das Bezirksamt hat auf der Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme, wie bereits unter Tz. 1.2 dargelegt, die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben.             

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken, wie in der Tz. 1.2 Absatz 1 beschrieben, Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben. Darüber hinaus wurden, wie in den vergangenen Jahren Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Die folgende Darstellung zeigt die vorgegebenen Leitlinien und die berücksichtigten Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen.             
 

 

Vorgabe und Berechnungen der SenFin

in T€

Leitlinien

2012

2013

Lernmittel

1.311

1.311

Lehrmittel

2.083

2.089

Hochbauunterhaltung

10.420

10.420

Tiefbauunterhaltung

2.237

2.237

Ausbildungsmittel

1.205

1.199

Teilbudgets der Transferausgaben

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne KraHi)

102.299

106.150

Krankenhilfe (Soz)

9.049

9.307

Hilfen zur Erziehung

45.219

45.219

Kindertagesbetreuung

92.830

95.196

Tagespflege

2.246

2.280

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

1.140

1.158

Kommunaler Finanzierungsanteil am JobCenter

6.414

6.606

 

3.1.1.             Personalausgaben
Die Ausgaben für das Personal - ohne Jobcenter - sind im Bezirkshaushalt mit jeweils 73.784 T€ in 2012 und 2013 veranschlagt. Bei der Bestimmung des Richtwertes im vorhergehenden Eckwertebeschluss wurden die Ist-Ausgaben des Jahres 2010 zugrunde gelegt und um fortzuschreibende Sachverhalte ergänzt. Ebenfalls berücksichtigt sind die Steigerungsbeträge des Tarifergebnisses, der Besoldungserhöhung sowie die Lohndrift mit einem Gesamtbetrag i.H.v. rd. 2,6 Mio. €. Auf die Umsetzung der Fluktuationseinsparung, wie sie in die Plafondberechnung der Senatsverwaltung für Finanzen eingeflossen ist, wurde ausdrücklich verzichtet. Bei der Veranschlagung der Personalansätze war auch darauf zu achten, dass für die laufende Haushaltswirtschaft eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zu den Sachausgaben nicht mehr möglich ist.             

Die Bezirksverwaltung Neukölln weist im Vergleich zu den anderen Bezirksverwaltungen immer noch eine sehr geringe Personaldichte in Relation zur Einwohnerzahl auf. In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU für die Legislaturperiode 2011-2016 wird diese Relation als Ausgangspunkt für eine „gerechte“ Personalausstattung beschrieben. Es bleibt daher abzuwarten, wie intensiv diese Erkenntnis bei einer konkreten Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt wird. Festzuhalten ist, dass diese ungleiche Personalausstattung, wie auch der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen ist, auf unterschiedlichen Personalabbau zurückzuführen ist. Der Bezirk Neukölln hat in den letzten Jahren in diesem Bereich verstärkt zur Konsolidierung des Landeshaushaltes beigetragen. Die Prämisse der letzten Haushaltsaufstellung der Jahre 2010/2011 gilt weiter, dass in einigen Fachbereichen die Personalausstattung und damit auch die Belastung der Mitarbeiterschaft bis an die Grenze der Verantwortbarkeit abgesenkt sind. Der Personalbereich kann zur Entlastung des Sachmittelhaushalts nicht mehr im bisherigen Umfang in Anspruch genommen werden. Personalkürzungen können nur in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen.             
 

3.1.2.             Sachausgaben
Die Planung der Sachausgaben ist im Wesentlichen mit dem durch das Bezirksamt beschlossenen Grundsatz der Spiegelung der Ist-Ausgaben des Jahres 2010 erfolgt. Die politischen Schwerpunktsetzungen der vergangenen Jahre bleiben mit dieser Systematik der Haushaltsaufstellung erhalten und sind im Entwurf des Haushalts 2012/2013 um weitere Maßnahmen ergänzt worden. Die Schwerpunktsetzungen beziehen sich auf die folgenden Bereiche sowie Maßnahmen:             
 

Schwerpunkt / Maßnahme

2012 / 2013 je

- Musikschule
- Stadtteilmütter
- Mitmachzirkus
- Schulstationen
- Bibliotheken
- Wachschutz an Schulen
- Sprachförderung – Einkaufszentrum
- Anschub Campus Rütli CR²
  (z.B. Quartiershalle)
- Gesundheitsdienst insb. KJGD
  (Erstkontakt Neugeborene)
- Veranstaltungen Wirtschaftsförderung
- Tierhaltung in der Hasenheide
- Absenken der Fallzahlen im RSD auf 60

500.000 €
30.000 €
80.000 €
1.100.000 €
65.000 €
600.000 €
150.000 €
100.000 €

160.000 €

35.000 €
150.000 €
500.000 €


Sämtliche dieser Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen in Tz. 1.2 Absatz 6. Gelingt es nicht, eine weitestgehende Defizitauflösung außerhalb der Finanzierung der Bauvorbereitungsmittel zu erreichen, sind sämtliche Schwerpunktsetzungen zurückzuziehen und Maßnahmen einzustellen. Alternativen sind auch hier zu prüfen.


Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt bei einer zunehmenden Beteiligung der Bezirke auch an Budgetüberschreitungen eine immer größere Bedeutung zu. Zudem haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass es in den vergangenen Jahren regelmäßig zu teilweise erheblichen Überschreitungen der hierfür zugewiesenen Mittel gekommen ist. Die Diskussionen im Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung in den vergangenen Haushaltsjahren führen im Gesamtergebnis zur der Erkenntnis einer unbedingten Haushaltsdiziplin, denn durch die bereichsübergreifenden Haushaltssperren als Folge der Überschreitungen sind im Jahr 2011 sämtliche haushaltswirtschaftliche Spielräume der eigentlich „unbeteiligten“ Abteilungen aufgesogen worden. Die für die Abteilungen Jugend und Gesundheit sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte sind nachdrücklich aufgefordert, auf das strikte Einhalten der Haushaltsdiziplin zu achten, damit nicht wieder der gesamte Haushalt des Bezirks gefährdet wird.              

Insbesondere die Abteilung Jugend ist deshalb für die Aufgabenwahrnehmung bei den HzE weiterhin aufgefordert, sich bzgl. der Nachbudgetierungstatbestände unbedingt sehr effizient zu verhalten. Die Hilfen zur Erziehung gehören in der Zumessung zum Bereich der Teilbudgets, welche, wie bereits in Tz. 3.1 beschrieben, in Ihrer Höhe in die Veranschlagung übernommen wurden. Zur Verminderung eines neuerlichen Haushaltsrisikos werden daher unmittelbar nach Beschluss des Haushalts 2012/2013 titelkonkrete Sperren bei anderen Ausgaben des Jugendamtes i.H.v. vorerst 1 Mio. € angebracht. Das für Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied behält sich grundsätzlich die Einwilligung zur Aufhebung dieser Sperren vor.             

Verstärkt gilt es auch, auf die Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) zu achten. Für die diesem Bereich zuzuordnenden Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HzÜ) gilt ab dem Jahr 2012 ein ähnliches Budgetierungs- und Abfederungsverfahren, wie bei den HzE. Bei einer Neuverteilung von Planmengen, welche sich erstmalig an einer Durchschnittsgröße von Fallzahlen je 1000 sozialgewichter Einwohner orientiert, wird auch die bisherige Nachbudgetierungsquote von 100 % aus Anreizgründen im ersten Anwendungsjahr (2012) auf 75 % und ab dem zweiten Jahr auf 50 % reduziert. Um dieser Herausforderung gerecht werden zu können, wurde den Bezirken zum Ausgleich von zu reduzierenden Fallzahlen (Mengen) ein zugehöriges Verwaltungsprodukt im Budget angehoben. Der Bezirk Neukölln wird dieses Budget nutzen, um u.a. durch zusätzliches Personal im Bereich der Sozialarbeiter/innen Ausgabensteigerungen deutlich entgegenzuwirken.             
 

3.1.3.             Jobcenter Neukölln – Kapitel 3960 –
Im Jobcenter sind derzeit 205 Mitarbeiter/innen des Bezirks tätig. Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten der Bezirksverwaltung und den Erstattungen durch das Jobcenter enthält dieses Kapitel auch die Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und die vom Bezirk zu erstattenden Verwaltungskosten bezüglich des kommunalen Finanzierungsanteils in Höhe von 15,6% der Verwaltungsausgaben des Jobcenters.              
 

3.1.4.             Investitionen
Bei den Baumaßnahmen entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio.€ hat der Bezirk jeweils 6.250.000 € für die Haushaltsjahre 2012/2013 als pauschale Zuweisung erhalten. Der Bezirkshaushaltsplan berücksichtigt, wie bisher, eine zulässige Herausnahme von 20 % (je 1.250.000 € für 2012 und 2013) aus dieser pauschalen Zuweisung zugunsten der baulichen Unterhaltung, die jedoch nicht wie bisher zu einer Ansatzerhöhung bei Kapitel 3306, Titel 51900 –Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen- führt, sondern zunächst im Kapitel 5950, Titel 71901 - Pauschale Zuweisungen für Investitionen- geparkt wird.              

Für drei Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung (Campus Rütli CR², Leonardo-da-Vinci-Schule und Clay-Schule) haben sich Verschiebungen des Baubeginns um jeweils 2 Jahre im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen ergeben, so dass der eigentliche Baubeginn voraussichtlich erst ab 2014 (Campus Rütli CR², Leonardo-da-Vinci-Schule) bzw. ab 2015 (Clay-Schule) erfolgen wird. Sie sind daher nicht im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 enthalten.              

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen sind in die Revision als wesentliche Aspekte die Inhalte der überbezirklichen Dringlichkeitsliste der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die derzeitige Planungstiefe der genannten Maßnahmen eingeflossen.              

Bezüglich der Clay-Schule ist der Baubeginn erst im Jahr 2015 als nicht akzeptabel anzusehen. Die Aufgabe der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport ist es sämtliche Anstrengungen zu unternehmen den Baubeginn auf das Jahr 2014 vorzuziehen.             

Um die Planungen dieser drei Maßnahmen weiter voranführen zu können, werden in den Jahren 2012 und 2013 Bauvorbereitungsmittel in nicht unerheblicher Höhe notwendig (siehe auch die Ausführungen zu Tz. 1.2 Absatz 4).             
 

4.                            Produktorientierter Haushalt
Die wieder beigefügte produktorientierte Darstellung zeigt auf, dass es trotz der bestehenden schwierigen Haushaltslage keine Einstellungen externer Dienstleistungen geben soll. Die umzusetzenden Konsolidierungsvorgaben führen zwar zwangsläufig zu verminderten Produktkosten, diese beruhen jedoch in der Regel nicht auf Mengenreduzierungen.

 

5.                            Gender Budgeting
Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses einheitlich für 84 Pflichtprodukte. Diese und weitere Produkte sind im Vorbericht zusammengefasst erläutert. Einzelerläuterungen befinden sich zusätzlich bei den Produktdarstellungen im produktorientierten Haushalt.

 

6.                            Bürgerhaushalt
Der Bezirkshaushalt Neukölln wird erneut unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen erstellt. Die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Eckwerten und die aktuelle Arbeitsfassung standen im Internet (http://www.berlin.de) aber auch in den den Haushalt bearbeitenden Dienststellen für jedermann zur Verfügung. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde über ein in den Bürgerämtern ausgelegtes Informationsblatt und in Form einer öffentlichen Bekanntmachung in beiden Bezirkszeitungen aufmerksam gemacht.              

Grundsätzlich ist es dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses zu bewirken.
 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz, Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und §§ 11 – 33  der Landeshaushaltsordnung

 

Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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