Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Beratungshilfegewährung
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bedürftigen Bürgern unseres Bezirks, die beim für sie zuständigen Amtsgericht Neukölln einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen, diese durch Erteilung eines sogenannten Berechtigungsscheines (§ 6 BerHG) auch gewährt wird.
Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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