Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Einsatz von Laubbläsern reduzieren
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass der Einsatz von Laubbläsern insbesondere in Wohnbereichen und kleingärtnerischen Anlagen grundsätzlich untersagt wird. Der Einsatz dieser Geräte durch die BSR und Unterauftragnehmer soll dabei zur Gefahrenabwehr (Rutsch- und Unfallgefahr) weiterhin ermöglicht werden. Hierzu sollen jedoch nur die emissionärmsten Geräte zum Einsatz kommen.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz wird einstimmig zugestimmt. |
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