Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-28 vom 26.07.2010
a. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-28 für die Grundstücke Minzeweg 53 und Trollblumenweg 45 sowie für Teilflächen des Grünzugs entlang des Teltowkanals im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-28 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, Pkt. II 3.8.5 der anliegenden Begründung beschrieben. c. Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-28 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
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