Auszug - Städtischer Friedhof in der Köpenicker Straße in Rudow  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Treffpunkt: Friedhof Köpenicker Straße
Ort: Köpenicker Straße 131, 12355 Berlin
1556/XVIII Städtischer Friedhof in der Köpenicker Straße in Rudow
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Ablauf Wahlperiode - Drucksache erledigt
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Scharmberg, PeterScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

Herr Scharmberg, der bereits auf dem Friedhof einige Beispiele vorgeführt hat, begründet seinen Antrag noch näher

Herr Scharmberg, der bereits auf dem Friedhof einige Beispiele vorgeführt hat, begründet seinen Antrag noch näher. Inbesondere vor dem Hintergrund des 200-jährigen Bestehens sollte ein Konzept zur Sanierung bzw. zum Erhalt des Friedhofes erarbeitet werden. Bereits jetzt gibt es Bereiche, in denen die alte Friedhofsmauer nicht mehr besteht; an anderer Stelle wird sie von den wildwuchernden Pflanzen bedrängt. Die Pflanzen behindern auch den Blick auf den Friedhof, was unter sicherheitsrelevanten Aspekten für die Polizei derzeit als problematisch angesehen wird. Der Heimatverein Rudow würde sich sicherlich mit Fotos u. ä. an der historischen Aufarbeitung des Friedhofes beteiligen. So könnte hier beispielsweise eine Tafel mit Bildern zur Historie des Friedhofes in der Kappelle angebracht werden. Es sollte auch versucht werden, dass sich die „Bauern“ an der Wiederherstellung beteiligen.

 

Frau Gloeden wundert sich, denn im Friedhofsbereich gibt es seit vielen Jahren keine ausreichenden Mittel zur Unterhaltung. Vielleicht könnte mit einem gezielten Arbeitseinsatz der Ist-Zustand gesichert und die Sträucher beseitigt werden. Mehr erscheint bei der Situation des Naturschutz- und Grünflächenamtes nicht realistisch zu sein.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing erläutert, dass der Antrag an sich nicht nur das NGA einbezieht, sondern auch andere Bereiche. Die historisch pflegerische Aufarbeitung gehört beispielsweise nicht in den Grünpflegebereich. Das Gelände wird mit Kapelle und Außeneinfriedung fachlich vom Facilitiy Management (FM) verwaltet. Für die pflegerischen Aspekte, wie der Schnitt des Bewuchses, könnte das NGA tätig werden. Vielleicht könnte hier ein Beschäftigungsträger gezielt eine Qualifizierungsmaßnahme umsetzen. FM hat für die Aufarbeitung der Anlage ebenfalls keine Finanzmittel, lediglich kleinere Dinge zur Verkehrssicherung werden übernommen. So hat das NGA bereits in einem Bereich den Stahlmattenzaun aus eigenen Mitteln finanziert, um das Gelände zu sichern. Ansonsten hebt Herr Bezirksstadtrat Blesing deutlich hervor, dass aus dem „Unterhaltungsbereich Friedhöfe“ Finanzmittel in den Bereich „Beerdigung“ abgegeben werden müssen, um den Beerdigungsbetrieb zu sichern.

 

Frau Barkusky-Fuchs stört dabei, dass es hier nur um eine explizite Maßnahme für diesen Friedhof geht und der Unterhaltungsbedarf der anderen Friedhöfe außer Acht gelassen wird. Die vorgeschlagene Tafel sollte lieber vor der Kapelle als in ihr aufgestellt werden. Können die Eiben vielleicht noch für die Medizinherstellung verkauft werden? Nein, die Eiben dafür kommen aus kontrolliertem Anbau.

 

Frau Klein schlägt vor, ob beispielsweise die Tafel ein Projekt der Ausbildungstruppe werden könnte. Herr Scharmberg bekräftigt seinen Antrag nochmals inhaltlich und sieht hier auch die Möglichkeit, dass der Heimatverein eine ABM-Stelle, mit der Zielrichtung die Historie aufzuarbeiten, gefördert bekommt. Egal welcher Bereich zuständig ist, es gehe hier um ein Konzept und bei der nächsten Haushaltsberatung sollten für die unterschiedlichen Maßnahmen Gelder festgelegt werden.

 

Herr Kanert bestätigt, dass nur über eine Investitionsmaßnahme hier die Möglichkeit für eine Instandsetzung besteht. Das NGA ist auch fachlich/personell nicht in der Lage, eine Konzeption zu entwickeln. Dieses müsste als Auftrag an ein Planerbüro vergeben werden.

 

Am Rande entspringt eine Diskussion warum trotz Gebühreneinnahme der Bezirk für jede Form der Beerdigung zurzeit noch „draufzahlt“. Der Bezirk hat im vergangenen Jahr allein 100.000 € in den Bereich Beerdigung investiert. Die Firma Kruse erhält Mittel für eine Urnenbestattung 130 € (gegenüber einer Einnahme nach Gebührenordnung von 90 €) und bei einer Erdbestattung 580 € (gegenüber einer Einnahme nach Gebührenordnung von 285 €). Ist der Boden wie im letzten Winter gefroren, kommen nochmals 95 € bis 460 € hinzu. Nur der Aufwand, Beerdigungen auch in der Frostperiode durchzuführen, hat Kosten i.H.v. 80.000 € verursacht. Die Gebührenordnung wird aber nicht durch das NGA Neukölln änderbar sein.

 

In weiteren Wortbeiträgen von Herrn Kupfer, Herrn Albrecht und Herrn von Kieseritzky wird herausgearbeitet, dass dieser Antrag nicht nur in diesem Ausschuss behandelt werden sollte.

 

Herr Scharmberg stellt den Antrag zurück und wird ihn ggf. umformulieren.

 


 
 

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