Auszug - Vorstellung der StrABG-Maßnahme Fahrradweg Buckower Damm  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 03.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Blesing informiert, dass die Verwaltung in 2011 den Fahrradweg Buckower Damm von Mohriner Allee bis Hochspannungsweg bzw

Herr Bezirksstadtrat Blesing informiert, dass die Verwaltung in 2011 den Fahrradweg Buckower Damm von Mohriner Allee bis Hochspannungsweg bzw. Bauhüttenweg neu bauen will. Dies sind insgesamt je Fahrtrichtung 1,9 km. Herr Voskamp übernimmt die weitere Vorstellung der Maßnahme. Grund für die Maßnahme ist ein schlechter Zustand des Fahrradweges, Aufbrüche durch Wurzeln, schmale Breite von 1 m mit Kantenstein u. ä. Im Zuge der Maßnahme werden auch die sehr eng gefassten Baumscheiben erneuert. Ein Teilabschnitt von 400 m des bisherigen Fahrradweges in einer regelhaften Breite befindet sich noch in einem akzeptablen Zustand. Dieser Bereich wird nur überarbeitet und die Kosten fließen nicht als umlagefähige Kosten in die Beitragserhebung ein. Im Grundsatz wird der Radweg in einer Breite von 1,50 m angelegt. Allerdings gibt es auf der stadtauswärtsführenden Strecke einen Bereich, wo der Gehweg nicht über ausreichend Fläche verfügt, hier sind es dann „nur“ 1,20 m. Im Rahmen der Betroffenenbeteiligung werden zwei Varianten vorgeschlagen. Die Variante mit Asphaltausführung verursacht Kosten von 1,15 Mio. € und die Ausführung in Betonsteinpflaster (analog Buschkrugallee) 987.000 €. Da der Asphalt durch Kantensteine eingefasst werden muss und er bei Wurzeldruck ungünstig reagiert, bevorzugt das Tiefbauamt fachlich die Variante mit Betonsteinpflaster. Der Buckower Damm ist eine Hauptverkehrsstraße, daher sind 25 % der umlagefähigen Kosten der Beitragsberechnung zu Grund zu legen. Für die Asphaltvariante wären dies 288.000 € und für die Betonsteinpflastervariante 262.000 €. Betroffen sind 43 Eigentümer. Zwölf Grundstücke entfallen bereits auf unterschiedliche Nutzer des Landes Berlin. Insbesondere die Anrechnung der gesamten Fläche des Britzer Gartens reduziert den nominalen Beitragsanteil der einzelnen Betroffenen. Neben Wohnungseinzeleigentum gibt es viele Gewerbebetriebe am Buckower Damm. Daher reicht die Beitragsspanne von 50 € bis im Höchstfall 6.800 €. Die Schreiben an die Betroffenen werden in der nächsten Woche versandt. Bis Anfang Dezember haben die Betroffenen Zeit, Stellung zu nehmen. Die Besprechung der Vorlage ist für die Januar-Sitzung geplant.

 

Frau Emde fragt, ob auch die Anlage von Radfahrstreifen geprüft wurde. Ja, dies ist schon an anderer Stelle erfolgt, allerdings würde beim Buckower Damm eine Fahrspur wegfallen und hierzu gibt die VLB keine Zustimmung.

 


 
 

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