Auszug - Gesamtkonzept "Inklusive Schule" - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen BE: Frau BzStR Dr. Giffey  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Schilling-Schule
Ort: Paster-Behrens-Straße 81, 12359 Berlin
 
Beschluss

Frau BzStRin Dr

Frau BzStRin Dr. Giffey berichtet, dass in einem Gespräch mit Sen BWF am 18.10.2010 auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention die Schwerpunkte für die Förderung von Menschen mit Behinderungen in der Schule für die Zukunft erörtert wurden.

 

Sie erläutert, dass die „UN-Behindertenrechtskonvention“ das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen fordere und eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft anstrebt. Eine unmittelbare Rechtswirkung gehe von der Konvention nicht aus. Sie sei in nationales Recht umzusetzen. Das Berliner Schulgesetz und die Sonderpädagogik-VO würden geändert. Bei Elternwunsch soll jedem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein inklusiver Schulplatz zur Verfügung gestellt werden.

 

Zurzeit erfolge die senatsinterne Abstimmung, bevor die Einbringung in das Abgeordnetenhaus erfolge. Die Umsetzung solle zum Schuljahr 2012/2013 beginnen. In jeden Bezirk sollten zwei inklusive Schwerpunktschulen im Bereich von Grund- und Oberschule eingerichtet werden, um bessere Voraussetzungen für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit schweren Behinderungen zu schaffen. Der Anteil der inklusiven Beschulung von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grund- und weiterführenden Schulen solle kontinuierlich erhöht werden. Parallel dazu ist seitens Sen BWF geplant, die Anzahl der Förderzentren - unter Berücksichtigung des Elternwahlrechts - zu reduzieren.

 

Die Diagnostik solle künftig zentral gesteuert werden, um eine Vereinheitlichung bei der Feststellung von Förderbedarf bezirksübergreifend zu erreichen. Testpersonal - in der Regel qualifizierte Lehrer - solle nicht mehr im eigenen Bezirk tätig werden. Begründet werde dies mit dem sehr unterschiedlichen Prozentsatz von Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den einzelnen Bezirken:

-       Lt. Statistik 2008/2009 hatten in Neukölln 7,36 % der Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf; sie besuchten zu 72 % Förderzentren.

-       Während der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in Neukölln im Landesdurchschnitt liege (7,36 % zu 7,39 %), sei der Anteil derer, die ein Förderzentrum besuchen hier mit 72 % über dem Landesdurchschnitt von 60 %.

-       Geplant sei, den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf auf 6,5 % zu verringern.

-        

Die Zahlen der Berliner Bezirke sowie zur Verteilung der Förderschwerpunkte in Berlin werden verteilt.

 

In jedem Bezirk solle es nach Planung der Sen BWF ein Beratungs- und Unterstützungszentrum für die inklusive Schule geben. Sen BWF gehe davon aus, dass die Beratung das Ziel Inklusion habe.

 

Frau BzStRin Dr. Giffey berichtet weiterhin, dass Anfang 2011 auch die Arbeiten am neuen Schulentwicklungsplan Berlin 2011 bis 2017 beginnen. Ein Schwerpunkt des neuen SEP werde ein Teilplan „Inklusion“ sein. In diesem Rahmen sei die Entscheidung zu treffen, welche Schulen Schwerpunktschulen würden und die damit verbundenen personellen, finanziellen und baulichen Auswirkungen darzustellen. Für die Bezirke von besonderer Bedeutung sei, dass die notwendigen Rahmenbedingungen baulicher, finanzieller und personeller Art unter Berücksichtigung der unterschiedlichen sozialen Lasten dann von Senat und Abgeordnetenhaus auch tatsächlich im Doppelhaushalt 2012/2013 geschaffen würden.

 

Für einen Bezirk wie Neukölln mit einer ohnehin problembeladenen Schulsituation - insbesondere im Norden des Bezirks - sei zu berücksichtigen, dass die Inklusion nicht zu Mehrbelastungen für die Schulen führe. Im Interesse müsse die bestmögliche Förderung für Schülerinnen und Schüler stehen und diese ist in vielen Fällen in Neukölln in den speziellen sonderpädagogischen Förderzentren am besten gegeben.

 

Abschließend stellt sie fest, dass die Schilling-Schule bereits jetzt für eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern in Neukölln ein Bildungsangebot bereithalte, das den Vorgaben der UN-Konvention entspreche. Sie bittet um Unterstützung der Forderung nach Einbeziehung der bestehenden Förderzentren in die Diskussion.

 

Herr Kroll begrüßt die Intention, bestehende Förderzentren zu erhalten und sagt die Unterstützung der CDU zu.

 

Herr Koglin sagt die Unterstützung der SPD zu, den Idealzustand „inklusive Schule“ weitestgehend zu erreichen.

 

Auf Nachfrage von Herrn von Kieseritzky erläutert Herr Migulla, dass sich die Zielmarke von 6,5 % Anteil Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an der bundesweiten Förderquote (5,8 %) orientiere.

 


 
 

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