Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 20. Sitzung      
Ö 3  
Sanierung und Verdichtung Siedlung Mollnerweg/Ringslebenstraße - Bericht der Gewobag      
Ö 4  
Potentielle Standorte Nachbarschaftszentrum Rixdorf - Ergebnis Machbarkeitsstudie -      
Ö 5  
Bebauungsplan XIV-287b-1 ("Rambowstraße") - Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung -      
Ö 6  
Wohnraum sichern: Illegale Vermietung von Ferienwohnungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
0811/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein verstärkter Personaleinsatz für die Verfolgung der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist und welche weiteren Maßnahmen zusätzlich zur Anwendung kommen können um gegen diese vorzugehen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, verstärkt gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen im Bezirk vorzugehen. Hierzu sollen eigeninitiativ Kontrollen durchgeführt werden. Eine angemessen personelle Ausstattung ist zu gewährleisten.

 

-Schlussbericht-

 

Mit dem Beschluss ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, ob ein verstärkter Personaleinsatz für die Verfolgung der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist und welche weiteren Maßnahmen zusätzlich zur Anwendung kommen können um gegen diese vorzugehen.

 

Die Prüfungen des Bezirksamtes haben ergeben, dass ein verstärkter Einsatz der Mitarbeitenden zur Verfolgung der illegalen Ferienwohnungsnutzung insofern nicht angezeigt ist, als das 5-köpfige Team vorrangig an die dringliche Bekämpfung der bezirksweiten Leerstände und der bereits anhängigen und in der Anzahl steigenden Abrissverfahren gebunden sind. Diese beiden Verfahrensarten haben bei einer Gesamtschau auf den dem Bezirksamt übertragenen Gesetzesauftrag der Sicherstellung der Bevölkerung mit angemessenem, bezahlbaren Wohnraum eine höhere Bedeutung als die Verfolgung einzelner, möglicherweise illegaler Ferienwohnungen. Insbesondere bei Abrissverfahren wird durch die aufgrund der geltenden Vorschriften außerordentlich aufwändige Bearbeitung erhebliche Kapazitäten der Mitarbeitenden gebunden. Zudem bedürfen auch die übrigen Antragsverfahren gesteigerter Aufmerksamkeit gegenüber der Verfolgung der illegalen Ferienwohnungsnutzung, da hier die Interessen der Bürger:innen an einer Bescheiderteilung im Vordergrund stehen.

 

Hinsichtlich der Frage nach weiteren Maßnahmen dürfte sich die Einführung einer Verpflichtung der Anbieter von Ferienwohnungen zur Angabe der genauen Adresse der Wohnung bereits vor der Buchung als effektiv erweisen, da dann Angebote ohne Angabe einer Registriernummer einfacher verfolgbar wären. Die Einführung dieser Maßnahme liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 04. Oktober 2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.10 - überwiesen
   

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    11.10.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 12 - vertagt
   

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

   
    08.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Aßmann begründet ihren Antrag. Obwohl seit der Gesetzesänderung zur Zweckentfremdung ab 01.08.2018 eine Registriernummer erforderlich ist, sind über Betreiberportale allein für Nord-Neukölln mehr als 4.000 Inserate abrufbar, welche mithin überwiegend illegal angeboten werden. Anwohner*innen haben gemeldet, dass auch das Hostel in der Weserstraße 207 wieder geöffnet hat.

 

Für Herrn Laumann gibt der Antragstext nicht wieder, wie er soeben begründet wurde und schlägt eine Änderung des Textes vor. Herr BzStR Biedermann kann vieles von dem unterschreiben, was Frau Aßmann geäußert hat. Zur Weserstraße ist der Verwaltung nicht bekannt, dass das Hostel wieder geöffnet hat, konkrete Hinweise sind bisher nicht eingegangen. Mit den vorhandenen knapp sechs Stellen ist die Überprüfung von Ferienwohnungen bereits damit ausgelastet, dem nachzugehen, was bekannt wird. Um den vielen Verstößen in allen Bereichen nachgehen zu können, reichen diese jedoch nicht aus. Er wünsche sich ebenfalls, dass die einfache Rechnung aufgehen könnte, dass sich zusätzliches Personal durch die Bußgelder letztlich selbst finanziert. Aufgrund der Haushaltssystematik ist dies jedoch nicht möglich, wie er erläutert. Ein verhängtes Bußgeld wurde in einem Gerichtsverfahren deutlich reduziert, obwohl der bezirklichen Argumentation inhaltlich gefolgt wurde.

 

Zur Frage des Personals hat sich Herr BzStR Biedermann frühzeitig dafür eingesetzt, dass die über die Senatsverwaltung abgeordneten Mitarbeiter*innen eine Entfristung erhalten. Die Abordnungen wurden zumindest verlängert und es ist angedacht die Stellen auf die Bezirke zu übertragen. Er gibt hier zu bedenken, dass nicht nur die Stellen sondern auch die dafür notwendige Finanzierung zur Verfügung gestellt werden muss. Hierzu bittet er die Fraktionen im Ausschuss an ihre Fraktionen im Abgeordnetenhaus heranzutreten.

 

Herr Preuß möchte wissen, was im Antrag als angemessene Personalausstattung deklariert wird, Angaben dazu fehlen. Er schließt sich dem Änderungsvorschlag von Herrn Laumann an. Herr Förster befürwortet bei diesem grundsätzlich wichtigen Thema mehr Personal, hierfür ist der Ausschuss gleichwohl nicht zuständig. Der letzte Satz im Antrag wird abgelehnt. Die Ausführungen von Herrn Laumann hält er für zielführend, sodann könnte seine Fraktion zustimmen. Frau Aßmann kann sich mit den vorgeschlagenen Änderungen anfreunden und ergänzt diese um eine weitere Änderung. Der geänderte Gesamttext wird - wie folgt - durch die Vorsitzende verlesen.

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein verstärkter Personaleinsatz für die Verfolgung der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist und welche weiteren Maßnahmen zusätzlich zur Anwendung kommen können, um gegen diese vorzugehen.“

 

Auf Nachfrage von Herrn Wittke und der Vorsitzenden erläutert Herr BzStR Biedermann, dass die Verwaltung zahlreiche Hinweise über das eingerichtete Webformular bei der Senatsverwaltung erhält, zudem die Verwaltung durch Mails informiert wird und er selbst auch persönlich angesprochen wird. Den Hinweisen wird durch seine Mitarbeiter*innen nachgegangen und in einem ordentlichen Verfahren geprüft.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der geänderte Antrag wird im Ergebnis bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.

   
    05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.11 - vertagt
   

vertagt

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein verstärkter Personaleinsatz für die Verfolgung der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist und welche weiteren Maßnahmen zusätzlich zur Anwendung kommen können um gegen diese vorzugehen.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BV Szczepanski, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Leppek, Frau BV Aßmann, Herr BV Morsbach, Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Kringel, Herr BV Scharmberg, Herr BV Ch. Förster

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.

Ö 7  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0812/XX  
Ö 8  
Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen  
Enthält Anlagen
0858/XX  
Ö 9  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung - Vorkaufsfälle u. Abwendungsvereinbarungen      
Ö 11  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 12  
Verschiedenes - Klärung Ausschusstermine 2019: 12.9.19 Vorverlegung wegen Haushalt?, 10.10.19 BVV-Ferien?      
Ö 13  
Nächste Sitzung am 13. Dezember 2018      
               
 
 

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