Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in der vorliegenden Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG die
Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von vier Kinder-tagesstätten auf den Grundstücken
Lieselotte-Berger-Straße 39 in 12355 Berlin-Rudow,
Waßmannsdorfer Chaussee 192 in 12355 Berlin-Rudow,
Wildmeisterdamm 252in 12353 Berlin-Buckow,
Tischlerzeile 30 (tlw.)in 12351 Berlin-Britz
Begründung:
- Das Land Berlin gewährleistet eine bedarfsgerechte Förderung in der Kindertagesbetreuung und garantiert jederzeit den Nachweis eines freien und geeigneten Betreuungsplatzes (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG). Dem Jugendamt obliegt nach § 19 KitaFöG die Planungs- und Steuerungsverantwortung für die Entwicklung und Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesbetreuung. Zu den Aufgaben dieser Planungsverantwortung gehört auch, dass bei Bedarf das Jugendamt die Akquise zusätzlicher Kapazitäten aktiv unterstützt. Leistungserbringer in der Kindertagesbetreuung sind in partnerschaftlicher Zusammenarbeit überwiegend die Träger der freien Jugendhilfe.
- Um der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt das Bezirksamt Neukölln von Berlin den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Bezirk an. Nach der Kitaentwicklungsplanung 2016 bis 2019 besteht in den Neuköllner Bezirksregionen „Britz“, „Buckow“ und „Rudow“ bis Ende 2019 prognostisch ein Fehlbedarf von über 700 Betreuungsplätzen. Auf den bezirkseigenen unbebauten Grundstücken sollen deshalb insgesamt bis zu 410 zusätzliche Plätze der Kindertagesbetreuung durch anerkannte Kita-Träger der Jugendhilfe entstehen:
Lieselotte-Berger-Straße 39bis zu 100 Plätze Grundstück2.056 m²
Waßmannsdorfer Ch. 192bis zu 80 Plätze Grundstück1.332 m²
Wildmeisterdamm 252 bis zu 80 Plätze Grundstück2.054 m²
Tischlerzeile 30 (tlw.) bis zu 150 Plätze Grundstück3.000 m²
- Den zukünftigen Trägern der Kindertagesstätten ist an den jeweiligen Grundstücken ein entgeltliches Erbbaurecht mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren und Verlängerungsoption zu bestellen. Insoweit erfolgen die Interessenbekundungsverfahren vorbehaltlich der Zustimmung zur Bestellung der Erbbaurechte durch den Unterausschuss Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Den Trägern der Kindertagesstätten werden im Wege der Erbbaurechtsverträge alle eigentümerähnlichen Rechte und Pflichten an den Grundstücksflächen übertragen. Die Träger errichten die Gebäude als Investor und Bauherr in eigenem Namen.
Rechtsgrundlagen:
§ 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG
§ 19 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG)
§ 63 Abs. 2 bis 5, § 64 Abs. 2 Nr. 4 LHO i.d.F. vom 17.11.2013
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
- Auswirkungen auf Einnahmen
Für die vorstehenden Liegenschaften ist die Ermittlung des Erbbauzinses in Bezug auf die jeweilige Gemeinbedarfsfläche und einem ermäßigten Erbbauzins nach den Vorgaben der SenFin (ermäßigt = 3%) durch die SE Facility Management erfolgt. Durch die Bestellung der entgeltlichen Erbbaurechte werden lfd. Einnahmen erzielt:
Lieselotte-Berger-Straße 3915.420,00 €/p.a.
Waßmannsdorfer Chaussee 192 5.785,50 €/p.a.
Wildmeisterdamm 252 8.934,90 €/p.a.
Tischlerzeile 30 (tlw.)13.050,00 €/p.a.
43.190,40 €/p.a.
- Auswirkungen auf Ausgaben
- Wegfall von bezirklichen Bewirtschaftungskosten für die Grundstücksflächen.
- Personalwirtschaftliche Auswirkungen
- Keine
Dr. GiffeyLiecke
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen.