Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt den Antrag der Neuköllner Einwohnerin
Frau Ilona Vater
zur Durchführung einer Einwohnerversammlung mit dem Thema
„steigende Mieten in Gropiusstadt“
Gemäß § 42 Bezirksverwaltungsgesetz kann eine Einwohnerversammlung in wichtigen Bezirksangelegenheiten durchgeführt werden, wenn der Antrag des Einwohners von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird.
Redebeiträge: Frau Lieske(Einwohnerin), Herr BzStR Biedermann, Herr BV Schröter
Herr BV Schröter wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Ordnung“ gerufen.
Herr BV Schröter wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.
Herr BV Schröter wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck ein zweites Mal „zur Sache“ gerufen.
Herr Vorsteher Oeverdieck entzieht nach einer dritten Ermahnung gemäß § 54 GO Herrn BV Schröter das Wort.
Herr BV Kapitän stellt gemäß § 38 Abs. 6 GO einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung und beantragt im Namen der BN-AfD- Fraktion gemäß § 13 GO die Einberufung des Ältestenrates.
Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung um 18:43 Uhr bis 19:00 Uhr.
Ergebnis der Ältestenrates: Es wird darum gebeten, die Rednerinnen und Redner ausreden zu lassen und Zwischenrufe zu unterlassen.
Weitere Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann
Frau BV Fuhrmann wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.
Weitere Redebeiträge: Frau BV Blumenthal, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BV Szczepanski, Herr BV Kapitän
Herr BV Kapitän wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
Herr BV Förster stellt gemäß § 38 Abs. 2 GO den Antrag folgende Tagesordnungspunkte wie folgt vorzuziehen:
TOP 11.14 als neuen TOP 10.1
Die Gegenrede hält Herr BV Leppek.
Der Antrag auf Änderung der Tagesordnung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen beschlossen.