Tagesordnung - 18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Bauanträge, Millieuschutz, Denkmalschutz  
0598/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 3.1  
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Neukölln verurteilt die Schändung des Mahnmals für Burak Bektas  
Enthält Anlagen
0643/XX  
Ö 5.2  
Gegen Antisemitismus und Homosexuellenfeindlichkeit  
Enthält Anlagen
0642/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen  
Enthält Anlagen
0621/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Abberufung von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen  
Enthält Anlagen
0622/XX  
Ö 7.2  
Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0624/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0599/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Reihenuntersuchung für 4jährige Kinder  
Enthält Anlagen
0626/XX  
Ö 9.2  
Drogenkonsumraum Neukölln  
Enthält Anlagen
0629/XX  
Ö 9.3  
Fahrbahnmarkierung im Bereich der KMS-Baustelle  
Enthält Anlagen
0630/XX  
Ö 9.4  
Gibt es in Neukölln das Recht des wirtschaftlich Stärkeren?  
Enthält Anlagen
0632/XX  
Ö 9.5  
Sicherheit vor den Gropius Passagen  
Enthält Anlagen
0636/XX  
Ö 9.6  
Plakate zur Wahl  
Enthält Anlagen
0639/XX  
Ö 9.7  
Personalsituation in der Abteilung Sozialwesen  
Enthält Anlagen
0627/XX  
Ö 9.8  
Wann ist ein Spielgerät defekt?  
Enthält Anlagen
0628/XX  
Ö 9.9  
Schule in der Oderstraße  
Enthält Anlagen
0631/XX  
Ö 9.10  
Steuergelderverschwendung durch die Neuköllner Koordinierungsstelle für Sicherheit und Ordnung  
Enthält Anlagen
0633/XX  
Ö 9.11  
Anschluss der armen Kinder an digitalisierte Schulen  
Enthält Anlagen
0637/XX  
Ö 9.12  
Übergabe des Jungedclubs Ufo an einen freien Träger  
Enthält Anlagen
0634/XX  
Ö 9.13  
Bürgersteig  
Enthält Anlagen
0640/XX  
Ö 9.14  
Fahrraddiebstahl Bekämpfung  
Enthält Anlagen
0638/XX  
Ö 9.15  
Eigentümer Maybachufer akzeptiert Prüfergebnisse WBS nicht?  
Enthält Anlagen
0635/XX  
Ö 9.16  
Wer hat Anti-Israel-Demonstration in Neukölln angemeldet?  
Enthält Anlagen
0641/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Ordnungsamt Neukölln  
Enthält Anlagen
0529/XX  
Ö 10.2  
Durch das Jugendamt Neukölln betreute unbegleitete minderjährige Asylbewerber  
Enthält Anlagen
0527/XX  
Ö 10.3  
Grüne Welle Sonnenallee  
Enthält Anlagen
0509/XX  
Ö 10.4  
Fond für die Kosten der Verlegung von Stolpersteinen für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus  
Enthält Anlagen
0510/XX  
Ö 10.5  
Murat spielt Prinzessin  
Enthält Anlagen
0512/XX  
Ö 10.6  
Wahrheit über die 13. Sitzung der BVV bekanntgeben  
Enthält Anlagen
0514/XX  
Ö 10.7  
Altersfeststellung von Amts wegen bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern  
Enthält Anlagen
0516/XX  
Ö 10.8  
Gefährliches Verkehrsverhalten von Radfahrern wirksam bekämpfen  
Enthält Anlagen
0517/XX  
Ö 10.9  
Ursachenforschung für die unterschiedliche Akzeptanz von Notunterkünften in Neukölln im Rahmen der Kältehilfe (vgl. Drs. Nr. 0535/XX)  
Enthält Anlagen
0572/XX  
Ö 10.10  
Folgen des bevorstehenden weiteren Migrantenzuwachs  
Enthält Anlagen
0576/XX  
Ö 10.11  
Bestandsanierung Asbest und präventive Maßnahmen beim Wohnungsneubau  
Enthält Anlagen
0578/XX  
Ö 10.12  
Ambulante ärztliche Versorgung in Neukölln sicherstellen  
Enthält Anlagen
0579/XX  
Ö 10.13  
Polizeiliche Maßnahmen gegen Drogenkriminalität in und um die Hasenheide  
Enthält Anlagen
0582/XX  
Ö 10.14  
Zuzugssperre  
Enthält Anlagen
0573/XX  
Ö 10.15  
Attraktive Rixdorfer Höhe  
Enthält Anlagen
0580/XX  
Ö 10.16  
BVV live und archiviert im Internet  
Enthält Anlagen
0581/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Abbiegerspur in die Kanalstrasse  
Enthält Anlagen
0173/XX  
Ö 11.2  
Glas-Iglus Böhmische Str. 55-56 aufstellen  
Enthält Anlagen
0471/XX  
Ö 11.3  
Grünfläche Kielingerstraße
Enthält Anlagen
0464/XX  
Ö 11.4  
Fußgängerampel Gutschmidtstraße  
Enthält Anlagen
0465/XX  
Ö 11.5  
Geschwindigkeitsüberwachung im Ortolanweg  
Enthält Anlagen
0466/XX  
Ö 11.6  
Neukölln soll von der positiven Haushaltssituation profitieren  
Enthält Anlagen
0473/XX  
Ö 11.7  
Mieterbeiratswahlen demokratisch durchführen  
Enthält Anlagen
0472/XX  
Ö 11.8  
Zeitrahmen für Stadtteildialoge erstellen  
Enthält Anlagen
0519/XX  
Ö 11.9  
Überbelastung von Buckow durch Flüchtlingsstandorte verhindern!  
Enthält Anlagen
0507/XX  
Ö 11.10  
Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben
Enthält Anlagen
0474/XX  
Ö 11.11  
Maßnahmen gegen „Trinkerszene“ im U-Bahnhof Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
0475/XX  
Ö 11.12  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 11.13  
Fairer Bezirk – Faires Equipment  
Enthält Anlagen
0345/XX  
Ö 11.14  
Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ
Enthält Anlagen
0459/XX  
Ö 11.15  
Anliegerstraße Ascherslebener Weg  
Enthält Anlagen
0505/XX  
Ö 11.16  
Sicherheit im Tierpark Neukölln  
Enthält Anlagen
0528/XX  
Ö 11.17  
Zeit nicht länger verschwenden.  
Enthält Anlagen
0574/XX  
Ö 11.18  
Überprüfung der Geschäftsordnnung  
Enthält Anlagen
0597/XX  
Ö 11.19  
Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen
Enthält Anlagen
0520/XX  
Ö 11.20  
Konzept für einen verträglichen Tourismus  
Enthält Anlagen
0303/XX  
Ö 11.21  
„Kurze Beine, kurze Wege“ - Grundschulkinder nicht im Stich lassen  
Enthält Anlagen
0567/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Wie fördert das Bezirksamt Neukölln den Neuköllner Sport?  
Enthält Anlagen
0600/XX  
Ö 12.2  
Schulgarten Dammweg  
Enthält Anlagen
0601/XX  
Ö 12.3  
Newsletter der Abteilung Jugend und Gesundheit - Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks oder Parteiorgan des Stadtrats?  
Enthält Anlagen
0602/XX  
Ö 12.4  
Mehr Schutz für Fahrradfahrer*innen  
Enthält Anlagen
0605/XX  
Ö 12.5  
möglicher Asbest bekannt und nix passiert  
Enthält Anlagen
0604/XX  
Ö 12.6  
Planungen RIAS Gelände  
Enthält Anlagen
0606/XX  
Ö 12.7  
Lärm – Ein Problem in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0603/XX  
Ö 12.8  
Mobbing an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0607/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Schulgarten Carl-Legien Schule  
Enthält Anlagen
0608/XX  
Ö 14.2  
Beteiligung am europaweiten autofreien Tag  
Enthält Anlagen
0610/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.

 

Begründung: Seit 2002 ruft die Europäische Kommission jährlich im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September zu einem autofreien Tag am 22. September auf. Die Idee, an einem Tag im Jahr auf die Autonutzung zu verzichten, wird von fast allen EU Staaten und zahlreichen Städten und Gemeinden unterstützt. Der autofreie Tag bietet eine ideale Möglichkeit auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

 

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich in Zukunft regelmäßig am europaweiten autofreien Tag, jeweils am 22. September eines Jahres, zu beteiligen. Am autofreien Tag soll mindestens eine der drei Hauptverkehrsstraßen im Neuköllner Norden Sonnenallee, Karl-Marx-Straße oder Hermannstraße auf mindestens 500 Meter Länge und für mindestens 12 Stunden für den Autoverkehr gesperrt werden und der Nutzung der Bürger*innen, als Bereich für Fahrradfahrende oder Fußnger*innen, für Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Kulturveranstaltungen oder als Begegnungszone zur Verfügung gestellt werden. Diese Aktion ist jeweils im Vorfeld medienwirksam zu bewerben.

 

Begründung:

Seit 2002 ruft die Europäische Kommission jährlich im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September zu einem autofreien Tag am 22. September auf. Die Idee, an einem Tag im Jahr auf die Autonutzung zu verzichten, wird von fast allen EU Staaten und zahlreichen Städten und Gemeinden unterstützt. Der autofreie Tag bietet eine ideale Möglichkeit auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass dieser zukünftig zum europaweiten Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf einer der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchführt. Darauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

 

Ich teile die Einschätzung, dass der autofreie Tag gute Möglichkeiten bietet, auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffemtlichkeitswirksam, zu präsentieren. Insofern begrüße ich Ihre Anregung sehr und gerne werde ich den Bezirk bei diesem Vorhaben mit meiner Verwaltung unterstützen.

 

Rechtlich ist dieses Vorhaben als Veranstaltung zu werten, welche im Sinne des § 29

Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde - hier der Verkehrslenkung Berlin (VLB) - bedarf. Daneben wird vom Grundsatz her auch eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers nach § 11 Berliner Straßengesetz (BeriStrG) benötigt. Durch die Zuständigkeitskonzentration des § 13 BeriStrG wird im Land Berlin jedoch die straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung in der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis inkludiert. Dementsprechend hört die Straßenverkehrsbehörde den Straßenbaulastträger hinsichtlich der von der Veranstaltung ausgehenden Sondernutzung an und nimmt dessen Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte und Sondernutzungsgebühren in ihren Erlaubnisbescheid auf.

 

Erfahrungsgemäß erweist es sich jedoch als hilfreich, wenn sich der Veranstalter bereits im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzt und ihm die geplante Veranstaltung auf seinem öffentlichen Straßenland erläutert. Auf diese Weise kann frühzeitig in Erfahrung gebracht werden, ob ein grundsätzliches Einvernehmen des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Sondernutzung seines öffentlichen Straßenlandes besteht.“

 

Das Bezirksamt hat somit zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Senat letztendlich nur bereits bekannte rechtliche Rahmenbedingungen dargelegt, die eigentliche Frage nach der Bereitschaft des Senats zur Durchführung eines autofreien Bürger*innenfestes aber nicht beantwortet hat.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neulln, den 14. Januar 2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich in Zukunft regelmäßig am europaweiten autofreien Tag, jeweils am 22. September eines Jahres, zu beteiligen. Am autofreien Tag soll mindestens eine der drei Hauptverkehrsstraßen im Neuköllner Norden auf mindestens 500 Meter Länge und für mindestens 12 Stunden für den Autoverkehr gesperrt und für Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Kulturveranstaltungen oder als Begegnungszone zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Sperrung von Hauptverkehrsstraßen liegt allein bei der VLB. Unabhängig davon sieht sich das Bezirksamt auch aus logistischen Gründen nicht in der Lage, ein Straßenfest durchzuführen.

 

Der BVV wird einstimmig die Annahme des Antrages in folgender Fassung empfohlen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.8 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.20 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.14 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.____________________________________________________________________

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke

 

Herr BV Wittke stellt einen Antrag auf Rück-Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung.

 

Der Überweisungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD und Gr. FDP abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der BN-AfD und der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag beschlossen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.7 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.80 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.27 - (offen)
   
   
    10.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.13 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass dieser zukünftig zum europaweiten Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf einer der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchführt. Darauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

„Ich teile die Einschätzung, dass der autofreie Tag gute Möglichkeiten bietet, auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffemtlichkeitswirksam, zu präsentieren. Insofern begrüße ich Ihre Anregung sehr und gerne werde ich den Bezirk bei diesem Vorhaben mit meiner Verwaltung unterstützen. Rechtlich ist dieses Vorhaben als Veranstaltung zu werten, welche im Sinne des § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde - hier der Verkehrslenkung Berlin (VLB) - bedarf. Daneben wird vom Grundsatz her auch eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers nach § 11 Berliner Straßengesetz (BeriStrG) benötigt. Durch die Zuständigkeitskonzentration des § 13 BeriStrG wird im Land Berlin jedoch die straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung in der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis inkludiert. Dementsprechend hört die Straßenverkehrsbehörde den Straßenbaulastträger hinsichtlich der von der Veranstaltung ausgehenden Sondernutzung an und nimmt dessen Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte und Sondernutzungsgebühren in ihren Erlaubnisbescheid auf.

Erfahrungsgemäß erweist es sich jedoch als hilfreich, wenn sich der Veranstalter bereits im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzt und ihm die geplante Veranstaltung auf seinem öffentlichen Straßenland erläutert. Auf diese Weise kann frühzeitig in Erfahrung gebracht werden, ob ein grundsätzliches Einvernehmen des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Sondernutzung seines öffentlichen Straßenlandes besteht.“

 

Das Bezirksamt hat somit zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Senat letztendlich nur bereits bekannte rechtliche Rahmenbedingungen dargelegt, die eigentliche Frage nach der Bereitschaft des Senats zur Durchführung eines autofreien Bürger*innenfestes aber nicht beantwortet hat. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 14.3  
Einrichtung von weiteren Neuköllner Koordinierungsstellen  
Enthält Anlagen
0616/XX  
Ö 14.4  
Schilderirrsinn in Neukölln  
Enthält Anlagen
0615/XX  
Ö 14.5  
Angeschaffte Defibrillatoren im Rathaus mit einer Kurzanleitung in Bildersprache ausstatten  
Enthält Anlagen
0618/XX  
Ö 14.6  
Parkverbotszone  
Enthält Anlagen
0609/XX  
Ö 14.7  
Lärmprognose in belasteten Gebieten  
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 14.8  
Bebauung ehemaliger Güterbahnhof Neukölln  
Enthält Anlagen
0617/XX  
Ö 14.9  
Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung  
Enthält Anlagen
0612/XX  
Ö 14.10  
Statistik zur Gewalt an Schulen  
Enthält Anlagen
0614/XX  
Ö 14.11  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0619/XX  
Ö 14.12  
Bäume in Neukölln nachpflanzen  
Enthält Anlagen
0613/XX  
Ö 14.13  
Änderung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
0620/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Barrierefreie Ampeln  
Enthält Anlagen
0460/XX  
Ö 15.2  
Gefährliches Verkehrsverhalten wirksam bekämpfen  
Enthält Anlagen
0468/XX  
Ö 15.3  
Rückschnitt von Sträuchern und Büschen zur Herstellung des nach dem BerlStrG erforderlichen Regelprofiles  
Enthält Anlagen
0463/XX  
Ö 15.4  
Schilderloses Gestänge entfernen  
Enthält Anlagen
0461/XX  
Ö 15.5  
Fahrradstellplätze Marktplatz Britz-Süd  
Enthält Anlagen
0504/XX  
Ö 15.6  
Fußgängerampel Mariendorfer Damm/Sandsteinweg  
Enthält Anlagen
0170/XX  
Ö 15.7  
Erhalt des "Gletschers" in Britz  
Enthält Anlagen
0302/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Bebauung ehem. Blub-Gelände  
Enthält Anlagen
0362/XX  
               
 
 

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