Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 13.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg I  
Enthält Anlagen
0411/XX  
Ö 1.2  
neue Bushaltestelle (Bus 271) Einmündung Seeadlerweg II  
Enthält Anlagen
0412/XX  
Ö 1.3  
neue Bushaltestelle (Bus 271) Einmündung Seeadlerweg III  
Enthält Anlagen
0413/XX  
Ö 1.4  
neue Bushaltestelle (Bus 271) Einmündung Seeadlerweg IV  
Enthält Anlagen
0414/XX  
Ö 1.5  
neue Bushaltestelle am Seeadlerweg für die Buslinie 271 V  
Enthält Anlagen
0415/XX  
Ö 1.6  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg VI  
Enthält Anlagen
0417/XX  
Ö 1.7  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg VII  
Enthält Anlagen
0418/XX  
Ö 1.8  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg VIII  
Enthält Anlagen
0419/XX  
Ö 1.9  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg IX  
Enthält Anlagen
0420/XX  
Ö 1.10  
Einwohneranfragebegründung/ Bezirkliche Tourismusleitlinie  
Enthält Anlagen
0421/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Kein Antisemitismus und Israel-Hass in Neukölln  
0444/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 2  
0409/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Fortschreibung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet und Aktive Zentrum Neukölln – Karl-Marx-Straße / Sonnenallee  
Enthält Anlagen
0407/XX  
Ö 7.2  
Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2017/2018 und im Jahr 2018  
Enthält Anlagen
0408/XX  
Ö 7.3  
Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von Kindertagesstätten in Britz, Buckow und Rudow  
Enthält Anlagen
0410/XX  
Ö 7.4  
Bebauungsplan XIV-245ba-1 („Sonnenallee 228“)  
Enthält Anlagen
0431/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Gesundheitsausschuss  
0406/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Umsetzung des Antrags Drucksache 0742/XIX  
Enthält Anlagen
0435/XX  
Ö 9.2  
Soko Sozialbetrug  
Enthält Anlagen
0441/XX  
Ö 9.3  
Absicherung der bedrohten sozialen Infrastruktur  
Enthält Anlagen
0445/XX  
Ö 9.4  
Ausnahmegenehmigung für "Eddys Gemüsekebab"  
0447/XX  
Ö 9.5  
Ist die Fortsetzung des Neuköllner Drogenberatungs- und Konsumangebots in 2018/2019 gewährleistet?  
Enthält Anlagen
0448/XX  
Ö 9.6  
Aktueller Sachstand Schilleria  
Enthält Anlagen
0436/XX  
Ö 9.7  
Baubeginn Leonardo-da-Vinci-Gymnasium  
Enthält Anlagen
0442/XX  
Ö 9.8  
Umschichtung von Haushaltsmitteln im Jobcenter-Haushalt?  
Enthält Anlagen
0437/XX  
Ö 9.9  
Unterkunft Karl-Marx-Straße 269  
Enthält Anlagen
0446/XX  
Ö 9.10  
Standgenehmigung Imbisscontainer Großziethener Chaussee 6  
Enthält Anlagen
0438/XX  
Ö 9.11  
Restaurant Reuterstraße 28 (II)  
Enthält Anlagen
0439/XX  
Ö 9.12  
Minderjährige Obdachlose  
Enthält Anlagen
0440/XX  
Ö 9.13  
Kooperation des Bezirksamts mit israelfeindlichen Vereinen  
Enthält Anlagen
0449/XX  
Ö 9.14  
Wer hat Anti-Israel-Demonstration in Neukölln angemeldet?  
Enthält Anlagen
0450/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Jahresbericht linksextreme Aktivitäten in Neukölln  
0219/XX  
Ö 10.2  
Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus  
0262/XX  
Ö 10.3  
Partnerschaften für Demokratie und das Bündnis Neukölln  
Enthält Anlagen
0369/XX  
Ö 10.4  
Obdachlose in Not  
Enthält Anlagen
0372/XX  
Ö 10.5  
Verdrängung bestehender Gewerbebetriebe  
Enthält Anlagen
0386/XX  
Ö 10.6  
Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0375/XX  
Ö 10.7  
Mieterschutz in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0382/XX  
Ö 10.8  
Müssen Neuköllns Obdachlose frieren?  
Enthält Anlagen
0373/XX  
Ö 10.9  
Verzicht von religiösen Symbolen auf öffentlichen Spielplätzen  
Enthält Anlagen
0374/XX  
Ö 10.10  
Unterbringung von Obdachlosen  
Enthält Anlagen
0379/XX  
Ö 10.11  
Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot
Enthält Anlagen
0139/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Müll-Haie in der Gradestraße  
Enthält Anlagen
0333/XX  
Ö 11.2  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
0328/XX  
Ö 11.3  
Hinweisschild für Fahrradfahrer  
0334/XX  
Ö 11.4  
Bebauung der Buckower Felder sozialverträglich gestalten  
0337/XX  
Ö 11.5  
Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot  
Enthält Anlagen
0344/XX  
Ö 11.6  
Neuköllner Extremistenliste  
0257/XX  
Ö 11.7  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Begründung: Eine übermäßige gastronomische Struktur gefährdet die Grundversorgung der Bevölkerung in einem Wohngebiet und übt darüber hinaus einen Druck auf die Gewerbemieten aus, die zur Verdrängung von bestehenden Betrieben und sozialer Infrastruktur führt.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • r den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird.

 

Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können.

 

Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen.

 

Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können.

 

Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt.

 

Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    15.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    30.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Wewer begründet die Intention des Antrags. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Schulze von der CDU begrüßt den Antrag im Grundsatz. Er bringt in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag (kursiv dargestellt, Begründung bleibt unverändert) wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez zu prüfen, inwieweit eine Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Gewerberäumen stattfindet und ggf. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.“

 

Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt hierzu aus, dass die Verwaltung die gesetzlichen Regelungen in als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichen prüft. Einschränkungen sind dann möglich, wenn die Anzahl der Gastronomie nicht mehr der Versorgung dient, also eine Überversorgung eintritt. Die von der CDU eingebrachte Änderung hält er für schwierig umsetzbar. Seine Abteilung erreichen leider immer öfter auch Hilferufe von Gewerbetreibenden, der Handlungsdruck ist bekannt und vorhanden, so dass die vorgeschlagene Änderung am Antrag als solches nicht viel bewirkt.

 

Herr Groth bestätigt die Ausführungen und erläutert ergänzend den Begriff der Häufung in diesem Zusammenhang. Die Verwaltung ist hier tätig und untersucht bereits die Ursachen und Gründe. Herr Schulze zieht aufgrund der Ausführungen den Änderungsantrag zurück.

 

Die Vorsitzende lässt daraufhin den ursprünglichen Antrag abstimmen, welcher einstimmig (bei Fehlen der AfD) angenommen wird.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt.

Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.1 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.53 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.22 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Redebeträge: Herr BV Leppek, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek

 

Kenntnis genommen

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 11.8  
Beschulung für Kinder und Jugendliche aus dem C&A in bisherigen Schulklassen ermöglichen  
Enthält Anlagen
0430/XX  
Ö 11.9  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2016  
Enthält Anlagen
0363/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Jugendfördergesetz  
Enthält Anlagen
0416/XX  
Ö 12.2  
Engagement gegen illegales Glücksspiel in Neukölln  
Enthält Anlagen
0422/XX  
Ö 12.3  
Zweckentfremdung von Wohnraum  
Enthält Anlagen
0423/XX  
Ö 12.4  
Zu lange Bearbeitungszeiten bei Wohnberechtigungsschein-Anträgen  
Enthält Anlagen
0424/XX  
Ö 12.5  
Unterstützung für Obdachlose  
Enthält Anlagen
0425/XX  
Ö 12.6  
Neuköllner Mieterbeirat von Stadt und Land ausgeschlossen  
Enthält Anlagen
0426/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13.1  
Keine schriftlichen Eingangsbestätigung mehr im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0381/XX  
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Soko BTM  
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 14.2  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen  
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 14.3  
Umsetzung des Toilettenkonzepts des Senats in Neukölln  
Enthält Anlagen
0429/XX  
Ö 14.4  
Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen  
Enthält Anlagen
0433/XX  
Ö 14.5  
Bereitstellung von Audioprotokollen auf Website der BVV Neukölln  
0392/XX  
Ö 14.6  
Solidarität mit Israel: Israelfahne hissen gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit  
0432/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Fortschreiben des Schulentwicklungsplans  
Enthält Anlagen
0175/XX  
Ö 15.2  
Verbesserungen für die neue Fahrradstraße in der Weserstraße  
0342/XX  
Ö 15.3  
Beschulung für Kinder und Jugendliche aus dem C&A in bisherigen Schulklassen ermöglichen  
0341/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Rathaus-Ralley wiederbeleben
1608/XIX  
Ö 16.2  
Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK Hermannstraße)  
1609/XIX  
Ö 16.3  
Fußgängerampelzeit über die Gutschmidtstraße verlängern  
1627/XIX  
Ö 16.4  
Fußgängerampelzeit über die Späthstraße verlängern  
1628/XIX  
               
 
 

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