Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 13.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg I  
Enthält Anlagen
0411/XX  
Ö 1.2  
neue Bushaltestelle (Bus 271) Einmündung Seeadlerweg II  
Enthält Anlagen
0412/XX  
Ö 1.3  
neue Bushaltestelle (Bus 271) Einmündung Seeadlerweg III  
Enthält Anlagen
0413/XX  
Ö 1.4  
neue Bushaltestelle (Bus 271) Einmündung Seeadlerweg IV  
Enthält Anlagen
0414/XX  
Ö 1.5  
neue Bushaltestelle am Seeadlerweg für die Buslinie 271 V  
Enthält Anlagen
0415/XX  
Ö 1.6  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg VI  
Enthält Anlagen
0417/XX  
Ö 1.7  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg VII  
Enthält Anlagen
0418/XX  
Ö 1.8  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg VIII  
Enthält Anlagen
0419/XX  
Ö 1.9  
neue Bushaltestelle (Bus 271) an der Einmündung Seeadlerweg IX  
Enthält Anlagen
0420/XX  
Ö 1.10  
Einwohneranfragebegründung/ Bezirkliche Tourismusleitlinie  
Enthält Anlagen
0421/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Kein Antisemitismus und Israel-Hass in Neukölln  
0444/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 2  
0409/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Fortschreibung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet und Aktive Zentrum Neukölln – Karl-Marx-Straße / Sonnenallee  
Enthält Anlagen
0407/XX  
Ö 7.2  
Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2017/2018 und im Jahr 2018  
Enthält Anlagen
0408/XX  
Ö 7.3  
Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von Kindertagesstätten in Britz, Buckow und Rudow  
Enthält Anlagen
0410/XX  
Ö 7.4  
Bebauungsplan XIV-245ba-1 („Sonnenallee 228“)  
Enthält Anlagen
0431/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Gesundheitsausschuss  
0406/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Umsetzung des Antrags Drucksache 0742/XIX  
Enthält Anlagen
0435/XX  
Ö 9.2  
Soko Sozialbetrug  
Enthält Anlagen
0441/XX  
Ö 9.3  
Absicherung der bedrohten sozialen Infrastruktur  
Enthält Anlagen
0445/XX  
Ö 9.4  
Ausnahmegenehmigung für "Eddys Gemüsekebab"  
0447/XX  
Ö 9.5  
Ist die Fortsetzung des Neuköllner Drogenberatungs- und Konsumangebots in 2018/2019 gewährleistet?  
Enthält Anlagen
0448/XX  
Ö 9.6  
Aktueller Sachstand Schilleria  
Enthält Anlagen
0436/XX  
Ö 9.7  
Baubeginn Leonardo-da-Vinci-Gymnasium  
Enthält Anlagen
0442/XX  
Ö 9.8  
Umschichtung von Haushaltsmitteln im Jobcenter-Haushalt?  
Enthält Anlagen
0437/XX  
Ö 9.9  
Unterkunft Karl-Marx-Straße 269  
Enthält Anlagen
0446/XX  
Ö 9.10  
Standgenehmigung Imbisscontainer Großziethener Chaussee 6  
Enthält Anlagen
0438/XX  
Ö 9.11  
Restaurant Reuterstraße 28 (II)  
Enthält Anlagen
0439/XX  
Ö 9.12  
Minderjährige Obdachlose  
Enthält Anlagen
0440/XX  
Ö 9.13  
Kooperation des Bezirksamts mit israelfeindlichen Vereinen  
Enthält Anlagen
0449/XX  
Ö 9.14  
Wer hat Anti-Israel-Demonstration in Neukölln angemeldet?  
Enthält Anlagen
0450/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Jahresbericht linksextreme Aktivitäten in Neukölln  
0219/XX  
Ö 10.2  
Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus  
0262/XX  
Ö 10.3  
Partnerschaften für Demokratie und das Bündnis Neukölln  
Enthält Anlagen
0369/XX  
Ö 10.4  
Obdachlose in Not  
Enthält Anlagen
0372/XX  
Ö 10.5  
Verdrängung bestehender Gewerbebetriebe  
Enthält Anlagen
0386/XX  
Ö 10.6  
Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0375/XX  
Ö 10.7  
Mieterschutz in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0382/XX  
Ö 10.8  
Müssen Neuköllns Obdachlose frieren?  
Enthält Anlagen
0373/XX  
Ö 10.9  
Verzicht von religiösen Symbolen auf öffentlichen Spielplätzen  
Enthält Anlagen
0374/XX  
Ö 10.10  
Unterbringung von Obdachlosen  
Enthält Anlagen
0379/XX  
Ö 10.11  
Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot
Enthält Anlagen
0139/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Müll-Haie in der Gradestraße  
Enthält Anlagen
0333/XX  
Ö 11.2  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
0328/XX  
Ö 11.3  
Hinweisschild für Fahrradfahrer  
0334/XX  
Ö 11.4  
Bebauung der Buckower Felder sozialverträglich gestalten  
0337/XX  
Ö 11.5  
Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot  
Enthält Anlagen
0344/XX  
Ö 11.6  
Neuköllner Extremistenliste  
0257/XX  
Ö 11.7  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
Ö 11.8  
Beschulung für Kinder und Jugendliche aus dem C&A in bisherigen Schulklassen ermöglichen  
Enthält Anlagen
0430/XX  
Ö 11.9  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2016  
Enthält Anlagen
0363/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Jugendfördergesetz  
Enthält Anlagen
0416/XX  
Ö 12.2  
Engagement gegen illegales Glücksspiel in Neukölln  
Enthält Anlagen
0422/XX  
Ö 12.3  
Zweckentfremdung von Wohnraum  
Enthält Anlagen
0423/XX  
Ö 12.4  
Zu lange Bearbeitungszeiten bei Wohnberechtigungsschein-Anträgen  
Enthält Anlagen
0424/XX  
Ö 12.5  
Unterstützung für Obdachlose  
Enthält Anlagen
0425/XX  
Ö 12.6  
Neuköllner Mieterbeirat von Stadt und Land ausgeschlossen  
Enthält Anlagen
0426/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13.1  
Keine schriftlichen Eingangsbestätigung mehr im Jobcenter Neukölln  
Enthält Anlagen
0381/XX  
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Soko BTM  
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 14.2  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen  
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 14.3  
Umsetzung des Toilettenkonzepts des Senats in Neukölln  
Enthält Anlagen
0429/XX  
Ö 14.4  
Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen  
Enthält Anlagen
0433/XX  
Ö 14.5  
Bereitstellung von Audioprotokollen auf Website der BVV Neukölln  
0392/XX  
Ö 14.6  
Solidarität mit Israel: Israelfahne hissen gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit  
0432/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Fortschreiben des Schulentwicklungsplans  
Enthält Anlagen
0175/XX  
Ö 15.2  
Verbesserungen für die neue Fahrradstraße in der Weserstraße  
0342/XX  
Ö 15.3  
Beschulung für Kinder und Jugendliche aus dem C&A in bisherigen Schulklassen ermöglichen  
0341/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Rathaus-Ralley wiederbeleben
1608/XIX  
Ö 16.2  
Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK Hermannstraße)  
1609/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem vom Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte beauftragten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK Hermannstraße, Stand: Juli 2015) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt. Es ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung des Planerfordernisses im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird das Bezirksamt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) gebeten, auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S.31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinzuwirken.

 

Berlin-Neukölln, den

 

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

A. Begründung

Anlass, Ziele, Zweck und Erfordernis eines Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts, Abgrenzung des Untersuchungsgebiets

Anlass für die Erarbeitung des vorliegenden Integrierten Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) war die seitens des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte angestrebte Entwicklung und Umwidmung von nicht mehr für Bestattungszwecke benötigten Friedhofsflächen entlang der Hermannstraße. Darüber hinaus bestanden konkrete Nachfragen anderer Kirchen und Religionsgesellschaften zur Inanspruchnahme von Teilflächen der Evangelischen Friedhöfe.

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beauftragte der Evangelische Friedhofsverband das Büro Stattbau mit der Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts für die Friedhöfe (IFEK) entlang der Hermannstraße, angrenzende (Wohn-) Quartiere wurden in das Untersuchungsgebiet einbezogen.

Im Einzelnen sind nachfolgende Friedhöfe Bestandteil des IFEK:

Neuer Luisenstädtischer Friedhof;

St. Thomas Friedhof (neu, westlich der Hermannstraße), hier wurden die Ziele der Planfestsetllung zur Bundesautobahn A 100, 16. BA – naturnahe Parkanlage - übernommen;

St. Thomas Friedhof (alt, östlich der Hermannstraße);

Jerusalems- und Neue Kirchengemeinde-Friedhof V;

Neuer St. Jacobi Friedhof.

Nicht Bestandteil des Friedhofsentwicklungskonzepts sind die außerhalb der untersuchten Quartiere gelegenen Friedhöfe Emmausfriedhof (Hermannstraße 133) und der unter der Grundstücksbezeichnung Karl-Marx-Straße 4 geführte Alte St. Jacobi Friedhof sowie der Katholische St. Michael Friedhof (Hermannstraße 191-195).

Die Ergebnisse des vorliegenden Konzeptes sollen die wesentliche Grundlage bilden

zur Prüfung des Planerfordernisses im Sinne von § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), zur Einleitung von Bebauungsplanverfahren sowie zur Änderung der Planungsziele für bereits aufgestellte Bebauungspläne

zur Prüfung einzelfallbezogener Genehmigungsentscheidungen auf der Grundlage geltenden Planungsrechts.

Ziel dieses IFEK ist die nachhaltige und langfristige Entwicklung der derzeitigen Friedhofsflächen und ihrer Verflechtungsbereiche unter Berücksichtigung baulich-räumlicher, stadtplanerischer, landschaftsplanerischer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Belange. Das IFEK bildet hierbei eine fachübergreifende, verwaltungsinterne Grundlage für die Entwicklung und Umnutzung von nicht mehr für Bestattungen benötigten Friedhofsflächen.

Gemäß einem aus der Analyse heraus entwickelten Leitbild („Inseln im Häusermeer - bewahren und entwickeln“) sollen ehemalige Friedhofsflächen mit ihren gestaltprägenden Merkmalen als solche erkennbar bleiben. Dieses Gebot zielt insbesondere darauf ab, dass die historische und stadträumliche Bedeutung der Friedhöfe auch künftig gewahrt bleibt.

Durch baulich-funktionale Ergänzungen für Infrastruktur und Wohnen sowie Qualifizierung und Vernetzung von Freiräumen und verbesserten Wegebeziehungen werden die umliegenden Quartiere profitieren. Die Umnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen bietet insbesondere die Möglichkeit, die Wohnquartiere mit fehlender sozialer Infrastruktur zu versorgen und dringend benötigten Wohnraum im Bezirk Neukölln zu schaffen. Dazu gehört die vorgesehene Einordnung eines integrierten Infrastrukturstandortes im westlichen Teil des Neuen St. Jacobi Friedhofs. Neben einem Spielplatz und einer Kindertagesstätte kann hier eine dringend benötigte dreizügige Grundschule einschließlich Sporthalle und Sportfreiflächen für die zu verlagernde Peter-Petersen-Grundschule entstehen. Weitere Erweiterungsflächen (Freiflächen) sind auf dem Alten St. Thomas Friedhof, nördlich der Thomasstraße, zugunsten der Konrad-Agahd-Schule vorgesehen. Die Qualifizierung der Thomasstraße mit einer straßenbegleitenden Geh- und Radwegverbindung ist ebenfalls vorgesehen.

Die Sicherung der Finanzierung ist nicht Gegenstand des Integrierten Entwicklungskonzepts; diese ist im Rahmen nachgeordneter Verfahren sowie im Zusammenhang mit aktuellen bzw. zukünftigen Förderprogrammen (hier insbesondere Stadtumbau-West, ISEK „Tempelhofer Feld und Verflechtungsbereich“) zu klären.

In dem dicht bebauten Untersuchungsgebiet, das nur wenige Wohnbaupotenziale bietet, stellen die Friedhofsflächen das größte Potenzial für weitere stadträumlich verträgliche und bedarfsgerechte Entwicklungen dar. Unter Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung soll eine sozialverträgliche Wohnbauentwicklung auf den Friedhofsflächen ermöglicht und der gegenwärtige Entwicklungsprozess im Untersuchungsgebiet stabilisiert werden. Den Folgen des angespannten Wohnungsmarktes und möglichen Verdrängungsprozessen in angrenzenden Quartieren soll hierdurch entgegengewirkt werden.

Planungsrechtliche Ausgangssituation

Im Flächennutzungsplan für Berlin vom 5. Januar 2015 (ABl. Nr. 2, S. 31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), werden die betreffenden Friedhofsflächen als Grünfläche mit dem Lagesymbol Friedhof dargestellt.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Vorranggebiets für Luftreinhaltung.

Die geplanten Inhalte von Bebauungsplänen, die der Umsetzung der Ziele des IFEK Hermannstraße dienen, sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht entwickelbar. Somit bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Im Baunutzungsplan für Berlin vom 28. Dezember 1960 (ABl. 1961 S. 742) sind die Friedhöfe der Jerusalem und Neuen Kirche V, Neuer Luisenstädtischer Friedhof und Alter St. Thomas Friedhof als Nichtbaugebiet ausgewiesen. Da diese Ausweisung als nicht übergeleitet gilt, beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf diesen Grundstücken nach §§ 34, 35 BauGB.

Der Bebauungsplan XIV-269, festgesetzt am 10. Juli 1995 (GVBl. S. 470), hat den Neuen St. Jacobi Friedhof als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Friedhof“, „Parkanlage“ und „Spielplatz“ und als Friedhofszwecken dienendes Sondergebiet festgesetzt.

Die im Jahr 1991 aufgestellten Bebauungsplanentwürfe XIV-284 und XIV-285 beinhalten die planungsrechtliche Sicherung der Friedhofsflächen des Neuen Luisenstädtischen Friedhofs, des Alten St. Thomas Friedhofs sowie des Friedhofs Jerusalem und Neue Kirche V als Grünfläche.

Rahmenbedingungen / Analyse / Konzept

Die Inhalte des IFEK Hermannstraße sowie die Dokumentation des bisherigen Beteiligungsprozesses durch den Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte sind den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen.

 

B. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722);

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693).

 

C. Anlagen

Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte (Hrsg.) / STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, IFEK Hermannstraße – Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße, Juni 2015;

 

Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte / STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH / Urbanizers – Büro für städtische Konzepte Neumüllers Langenbrinck GbR, Integriertes Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) Hermannstraße – Dokumentation des Beteiligungsverfahrens, Februar 2016.

 

 

-Schlussbericht-

 

 

Auf der Grundlage des IFEK Hermannstraße wurde eine entsprechende Änderung des Planinhalts für die Bebauungspläne XIV-284 („St. Michael Kirchhof I, Kirchhof Luisenstadt II, St. Thomas - Kirchhof“, BA-Beschluss vom 30.8.2016) und XIV-285 („Kirchhof V der Jerusalems- und Neuen Kirche“, BA-Beschluss vom 10.1.2017) sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XIV-269-1 („St. Jacobi Kirchhof II“, BA-Beschluss vom 17.10.2017, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 46 vom 27.10.2017 auf Seite 5253) beschlossen.

 

Zugleich wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit Beschluss vom 26.5.2016 die Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (lfd. Nr. 03/16, Friedhöfe beiderseits Hermannstraße – Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 17.6.2016 auf Seite 1314). Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs im Parallelverfahren mit den Bebauungsplänen XIV-284, -285 und -269-1.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1609/XIX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den. November 2017

 

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

   
    11.05.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    15.06.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem vom Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte beauftragten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Friedhofsentwicklungskonzept für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße (IFEK Hermannstraße, Stand: Juli 2015) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt. Es ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung des Planerfordernisses im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird das Bezirksamt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) gebeten, auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S.31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinzuwirken.

 

Berlin-Neukölln, den

 

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Mit den Stimmen der SPD, CDU, Grüne und PIRATEN bei Enthaltung der LINKEN wird die Vorlage beschlossen.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Kenntnis genommen

Ö 16.3  
Fußgängerampelzeit über die Gutschmidtstraße verlängern  
1627/XIX  
Ö 16.4  
Fußgängerampelzeit über die Späthstraße verlängern  
1628/XIX  
               
 
 

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