Tagesordnung - 8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 19.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 2.1  
Erhalt des „Gletschers“ in Britz  
0281/XX  
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Neukölln gegen Extremismus  
0276/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl einer Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0248/XX  
Ö 6.2  
Neuwahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten  
0277/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeaussschuss  
Enthält Anlagen
0249/XX  
Ö 7.2  
Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Silbersteinstraße / Glasower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0244/XX  
Ö 7.3  
Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Hertzbergplatz / Treptower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0245/XX  
Ö 7.4  
Veränderungssperre XIV-24-1/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-24-1  
Enthält Anlagen
0250/XX  
Ö 7.5  
Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)  
Enthält Anlagen
0251/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0246/XX  
Ö 8.2  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0247/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Brunnengalerie im Blumenviertel  
Enthält Anlagen
0287/XX  
Ö 9.2  
Ausschilderung Gehwegsschäden  
Enthält Anlagen
0284/XX  
Ö 9.3  
Absage Wahlzirkus  
Enthält Anlagen
0283/XX  
Ö 9.4  
Maßnahmen zum Kindeswohl in kriminellen Großclans  
Enthält Anlagen
0289/XX  
Ö 9.5  
Parken wichtiger als Schutz von Radfahrer*innen?  
Enthält Anlagen
0282/XX  
Ö 9.6  
Handlungskonzept zu Kinder- und Jugendkriminalität  
Enthält Anlagen
0288/XX  
Ö 9.7  
Sanierung der Fahrbahn Groß-Ziethener-Chaussee  
Enthält Anlagen
0285/XX  
Ö 9.8  
Bewachung der Sporthalle Efeuweg?  
Enthält Anlagen
0286/XX  
Ö 9.9  
Terrorisierung der Anwohner und Gewerbetreibende im Richardkiez, um die Saalestraße, um den S-Bahnhof Sonnenallee und um den Siegfried-Aufhäuser-Platz durch vielschichtige Gewalt von jugendlichen Gruppen mit arabischem, türkischem und kurdischem Migrationshintergrund und deren Verbindung zur Drogendealerszene  
Enthält Anlagen
0290/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Hindenburg von der Berliner Ehrenbürgerliste streichen  
Enthält Anlagen
0176/XX  
Ö 10.2  
Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern  
Enthält Anlagen
0174/XX  
Ö 10.3  
Beendigung der Diskriminierung von Musliminnen mit Kopftuch  
0179/XX  
Ö 10.4  
Neuer Sachstand zur Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus?  
Enthält Anlagen
0208/XX  
Ö 10.5  
Bezirksparlament nicht ernst genommen?!  
Enthält Anlagen
0207/XX  
Ö 10.6  
Immer weniger Angebotsstunden in der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung Neuköllns  
Enthält Anlagen
0209/XX  
Ö 10.7  
Auswirkungen der neuen Zumessungsrichtlinie auf die Personalsituation an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0210/XX  
Ö 10.8  
Bibliotheksführer auf Deutsch  
0214/XX  
Ö 10.9  
Jahresbericht linksextreme Aktivitäten in Neukölln  
0219/XX  
Ö 10.10  
Privatisierung kommunaler Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen stoppen!  
0227/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab
Enthält Anlagen
0140/XX  
Ö 11.2  
Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns
Enthält Anlagen
0142/XX  
Ö 11.3  
Ausschilderung Öffentliche Toilette
Enthält Anlagen
0125/XX  
Ö 11.4  
Beleuchtung am U- und S-Bahnhof Neukölln
Enthält Anlagen
0093/XX  
Ö 11.5  
Vollständige Übernahme des Tempelhofer-Feld- Gesetzes im FNP  
0177/XX  
Ö 11.6  
Neukölln wird Fairtrade Town  
Enthält Anlagen
0213/XX  
Ö 11.7  
Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot
Enthält Anlagen
0139/XX  
Ö 11.8  
Sharing Neukölln - sharing heritage
Enthält Anlagen
0224/XX  
Ö 11.9  
Jahresbericht rechtsextreme Aktivitäten in Neukölln  
0133/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Kompetenz bei Schulbau und Schulsanierung im Bezirk stärken  
Enthält Anlagen
0275/XX  
Ö 12.2  
Hand in Hand mit Linksextremisten?  
Enthält Anlagen
0268/XX  
Ö 12.3  
Teilbebauung der Friedhöfe Hermannstraße  
Enthält Anlagen
0270/XX  
Ö 12.4  
Räumung Friedelstr. 54  
Enthält Anlagen
0274/XX  
Ö 12.5  
Brandschutzbegehungen an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0269/XX  
Ö 12.6  
Bezirksverordnete 3. Klasse?- Keine Arbeitsmöglichkeiten für Bezirksverordnete  
Enthält Anlagen
0280/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13.1  
Neukölln weiter bei der Armutsgefährdung vorne?  
Enthält Anlagen
0186/XX  
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Bezirkliche Handlungsfähigkeiten stärken  
Enthält Anlagen
0252/XX  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Bezirke bei der Durchführung von Schulsanierungs- und Schulneubaumaßnahmen federführendes und organisatorisch ausführendes Organ bleiben und die bezirkliche Zuständigkeit für die Schulgebäude und die Schulentwicklungsplanung unangetastet bleibt. Die Gründung von Sanierungs-GmbHs lehnen wir ab, um Parallelstrukturen, die die bezirklichen Zuständigkeiten für seine Gebäude aushöhlen, zu verhindern. Stattdessen möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die bezirklichen Hochbauämter personell besser ausgestattet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu stärken.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirke bei der Durchführung von Schulsanierungs- und Schulneubaumaßnahmen federführendes und organisatorisch ausführendes Organ bleiben und die bezirkliche Zuständigkeit für die Schulgebäude und die Schulentwicklungsplanung unangetastet bleibt. Das Bezirksamt wurde zudem gebeten, sich dafür einsetzen, dass die bezirklichen Hochbauämter personell besser ausgestattet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu stärken.

 

Im November 2018 haben der Senat und die HOWOGE einen Rahmenvertrag zum Schulneubau geschlossen. Der Rahmenvertrag legt folgende Eckpunkte fest:

 

  • Erbbaurechte an landeseigenen Grundstücken werden zugunsten der HOWOGE vergeben, die Grundstücke selbst verbleiben im Eigentum des Landes;
  • die HOWOGE errichtet und saniert Schulgebäude auf eigene Rechnung und nimmt hierfür Darlehen vorwiegend öffentlicher Banken in Anspruch;
  • die Schulgebäude werden langfristig an die Bezirke als Schulträger vermietet, die zugleich übliche Bewirtschaftungsaufgaben übernehmen;
  • Amortisierung der Darlehen durch die Mieten;
  • das Eigentum an den Gebäuden geht am Ende der Laufzeit des Erbbaurechts grundsätzlich entschädigungslos an das Land Berlin über;
  • Übernahme des baulichen Unterhalts durch die HOWOGE während der Gewährleistungsphase von fünf Jahren nach Fertigstellung der Gebäude; anschließend sind auch hierfür die Bezirke zuständig;

 

Der Rahmenvertrag sieht vor, dass zur Abstimmung der Zusammenarbeit der Schulbaupartner ein Lenkungsgremium gebildet wird. Im Lenkungsgremium wird das Bezirksamt durch die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule, Kultur und Sport vertreten.

 

In einem Sideletter zum Rahmenvertrag erklären die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie, Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen und die HOWOGE, dass die Bezirke keine finanziellen Nachteile aus dem HOWOGE-Modell haben sollen.

Das heißt, ihnen werden alle Belastungen aus dem Modell, die bei einer Bauausführung in Eigenregie oder durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht entstehen würden, ausgeglichen. Dies gilt auch für einmalige Transaktionskosten (Wertermittlung, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt) die die HOWOGE im Grundsatz übernimmt und die Bestandteil der Miete werden. Alternativ kann der Bezirk diese Kosten übernehmen, um die Miethöhe zu reduzieren. Dann erhält er im Jahr des tatsächlichen Aufwands eine entsprechende Basiskorrektur. Dies gilt auch für andere unvorhergesehene einmalige Belastungen.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird sicherstellen, dass diese Ausgleichsmechanismen keinen Einfluss auf die Kosten- und Leistungsrechnung haben und damit nicht zu Verzerrungen bei interbezirklichen Vergleichen führen werden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt klar, dass die Bezirke auch für die der HOWOGE gehörenden Gebäude die übliche Zuweisung für den baulichen Unterhalt für Schulgebäude in Höhe von derzeit 1,32 % des Wiederbeschaffungswertes ab Gebäudefertigstellung erhalten.

 

Die Senatsverwaltungen und die HOWOGE bekräftigen zudem, dass Schulneubauten grundsätzlich auf landeseigenen Grundstücken realisiert werden, an denen Erbbaurechte zugunsten der HOWOGE bestellt werden. Sollte im Einzelfall dennoch die Anschaffung eines Grundstücks notwendig werden, kann der jeweilige Bezirk dies vor Realisierung des Bauvorhabens mit Mitteln aus den Grundstücksankauffonds oder aus seinen investiven Zuweisungen vornehmen.

 

Ebenso wird bekräftigt, dass bei Neubauvorhaben das Bedarfsprogramm von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Grundlage der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bezirk und unter Mitwirkung der HOWOGE im Sinne einer Baudienststelle erstellt wird. Partizipationsverfahren sind vor der Einreichung des Bedarfsprogramms zur Prüfung durchzuführen.

In Sanierungsfällen ist das Partizipationsverfahren vor Bestätigung des Sanierungskonzepts durch den Schulträger bzw. gegebenenfalls vor Einreichung des Bedarfsprogramms zur Prüfung durchzuführen.

 

Bei Sanierungsfällen hat grundsätzlich der Weiterbetrieb der Schule und damit die Unterrichtsversorgung den Vorrang. Ausnahmen sind möglich, wo dies aus zwingenden baufachlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Eine sehr enge Abstimmung zwischen HOWOGE und Schulträger ist hier erforderlich und durch das Bestätigungserfordernis des Sanierungskonzepts durch den Schulträger gewährleistet. Die Hausmeisteraufgaben verbleiben bei dem Bezirk.

 

Der Verkauf oder die Beleihung der Schulgebäude bzw. Erbbaurechte durch die HOWOGE ohne Zustimmung des Landes Berlin, vertreten durch den Bezirk als Schulträger, wird nicht möglich sein. Die Erbbaurechtsverträge werden so gestaltet, dass für beide Konstellationen die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Veräerung oder eine Beleihung ohne diese Zustimmung unwirksam. Für die Erteilung der Zustimmung wäre der jeweilige Bezirk als Schulträger zuständig, da das eigentliche Grundstück aufgrund der Schulnutzung die ebenfalls bei der Erbbaurechtsbestellung notariell festgeschrieben wird weiterhin im Fachvermögen Schule des Bezirks verbleibt.

 

Der Bezirk als Mieter der jeweils gesamten Schule (Gebäude, Außenanlagen, Sportflächen) ist zur Untervermietung berechtigt. Eine Teilvermietung an Dritte durch die HOWOGE ist damit ausgeschlossen, zumal die Mietverträge während der Grundmietzeit beidseitig nicht kündbar sind.

 

Das Berliner Schulgesetz beinhaltet bereits Regelungen für die Partizipation von Schulgemeinschaften (vgl. Paragraf 76 Absatz 3 SchulG). Demnach müssen schulische Gremien im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen angehört werden. Mit dem Beschluss der Taskforce Schulbau, Partizipation als Regelverfahren im Rahmen der Schulbauoffensive zu gewährleisten, erhalten Schulgemeinschaften und Gremien künftig die Möglichkeit, direkt an den Planungen der Schulen mitzuwirken und mitzuentscheiden.

 

Die Einbeziehung von Schulgemeinschaften und schulischen Gremien in den Planungsprozess soll frühzeitig erfolgen, damit ihre Vorschläge berücksichtigt werden können.

 

Schulgemeinschaften, Gremien und ggf. auch außerschulische Nutzergruppen sollen aktiv an der Entwicklung von pädagogisch-räumlichen Lösungen mitwirken können. Damit wird eine höhere Akzeptanz des Schulbauvorhabens bei den Schulgemeinschaften erreicht. Zudem wird die bauliche Lösung besser an die Bedarfe der Schulen angepasst.

 

Durch die Partizipation soll eine neue kommunikative Planungskultur zwischen Verwaltung, Politik und den Schulgemeinschaften entstehen. So können die Eigenverantwortung der Planungsbeteiligten gestärkt, Konflikte vermieden und Planungs- und Bauprozesse zügiger durchgeführt werden.

Die Zuständigkeit für die Durchführung von Partizipationsverfahren ist abhängig von der jeweiligen „Fallgruppe“ eines Schulbauvorhabens (Schulsanierung, Schulerweiterung, Schulneubau). Die Bezirke sind zuständig für Schulsanierungen sowie für Schulumbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

 

Bei Schulsanierungen handelt es sich in der Regel um technisch determinierte Baumaßnahmen ohne nennenswerte funktionelle Änderungen wie z.B. die Erneuerung und Instandsetzungen von Dächern, Fenstern oder Sanitäranlagen. Die Schulgemeinschaften und schulischen Gremien sollen vor Beginn und während der Baumaßnahme durch das zuständige Schulamt über die anstehenden Bauarbeiten informiert werden. Mögliche Einschränkungen im Schulablauf, Beeinträchtigungen oder Konflikte sollen im Rahmen von Konsultationsgesprächen diskutiert werden.

 

Bei Schulumbauten und Erweiterungen sind die Interessen der Nutzergruppen in einem höheren Maß betroffen als bei reinen Sanierungsmaßnahmen. Vor allem, wenn Änderungen des Raumprogramms und/oder Änderungen der Platzkapazität eingeplant sind. Dadurch werden die räumlich-funktionelle Struktur, die pädagogischen Angebote einer Schule und die Schulorganisation beeinflusst. Eine Mitgestaltung der Nutzergruppen an der Entwicklung von umlich-pädagogischen Konzepten im Rahmen eines strukturierten Partizipationsverfahrens ist erforderlich.

 

Wichtig ist, dass das Partizipationsverfahren in einer frühen Planungsphase stattfindet. Nur so können die Belange der Nutzergruppen in die Bedarfsprogramme und damit in die Auslobungstexte von Wettbewerbsverfahren einfließen. Die Möglichkeiten der Mitentscheidung sind gegeben, wenn ein Wettbewerbsverfahren geplant ist. Zukünftig soll eine Vertretung der Schulgemeinschaft als stimmberechtigte Sachpreisrichterin oder -richter im Rahmen von Wettbewerbsverfahren an den Sitzungen des Preisgerichts teilnehmen.

 

Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass das im Rahmenvertrag geregelte Modell und die Präzisierungen des Sideletters sowie die Leitlinien zur Partizipation der Taskforce Schulbau sowohl die Belange der Bezirke als auch die notwendige Beteiligung aller Betroffenen im Rahmen der Schulbauoffensive ausreichend berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 20. November 2019

 

 

 

___________________ _____________________

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

   
    19.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Gemeinsame Behandlung mit TOP 14

Gemeinsame Behandlung mit TOP 12.1 Drs.0275/XX.

 

Beantwortung durch die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport vertreten durch Herrn BzStR Rämer.

 

Redebeiträge: Frau BV Reichenbach, Herr BV Hikel, Herr BV Firat, Frau BV Vonnekold, Herr BV Licher, Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Koglin, Herr BV Rämer, Herr BV Licher, Herr BV Schulze, Herr BV Hikel,

 

 

Herr BV Hikel stellt gem. § 38 Abs. 6 GO einen Antrag auf Unterbrechung.

Die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wird von 21:15 Uhr bis 21:20 Uhr unterbrochen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Bezirke bei der Durchführung von Schulsanierungs- und Schulneubaumaßnahmen federführendes und organisatorisch ausführendes Organ bleiben und die bezirkliche Zuständigkeit für die Schulgebäude und die Schulentwicklungsplanung unangetastet bleibt. Die Gründung von Sanierungs-GmbHs lehnen wir ab, um Parallelstrukturen, die die bezirklichen Zuständigkeiten für seine Gebäude aushöhlen, zu verhindern. Stattdessen möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die bezirklichen Hochbauämter personell besser ausgestattet werden, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu stärken.

 

 

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Gruppe FDP beschlossen.

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Kenntnis genommen

Ö 14.2  
Neuköllner Extremistenliste  
0257/XX  
Ö 14.3  
Weitere Milieuschutzgebiete in Neukölln  
Enthält Anlagen
0271/XX  
Ö 14.4  
Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus  
0262/XX  
Ö 14.5  
Ersatzstandort Kiezladen Friedelstr. 54  
0263/XX  
Ö 14.6  
Erhalt der Buslinie 171  
0253/XX  
Ö 14.7  
Mülleimer am Ausgang U-Bahnhof Britz-Süd zur Parkanlage  
Enthält Anlagen
0258/XX  
Ö 14.8  
Fußgängerverkehr Emser Str. / Oderstr.  
Enthält Anlagen
0254/XX  
Ö 14.9  
Fahrrad-Schutzstreifen sicherer machen  
Enthält Anlagen
0272/XX  
Ö 14.10  
Suchthilfe ausbauen  
0264/XX  
Ö 14.11  
City Trees für Neukölln  
Enthält Anlagen
0255/XX  
Ö 14.12  
Behindertengerechter Übergang  
Enthält Anlagen
0259/XX  
Ö 14.13  
Abbiegesituation Hugo-Heimann-Straße  
Enthält Anlagen
0256/XX  
Ö 14.14  
Rahmenbedingungen für inklusive Beschulung schaffen  
Enthält Anlagen
0265/XX  
Ö 14.15  
Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin  
Enthält Anlagen
0260/XX  
Ö 14.16  
Barrierefreiheit der Clay-Schule sicherstellen  
Enthält Anlagen
0261/XX  
Ö 14.17  
Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk  
Enthält Anlagen
0266/XX  
Ö 14.18  
Kinderschutz bei dem Patenschaftsprojekt für Kinderspielplätze  
0267/XX  
Ö 14.19  
Gedenken an 100 Jahre kommunistische Diktaturen und deren Opfer  
0278/XX  
Ö 14.20  
Enquete-Kommission für die Berliner Verwaltung  
0279/XX  
Ö 14.21  
Antrag auf Schließung Friedel 54  
0273/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Bezirkliche Ressourcen dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden  
0180/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Städtischer Friedhof in der Köpenicker Straße in Rudow  
0146/XIX  
Ö 16.2  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (11): Fahrradumgehung Weichselplatz  
0220/XIX  
Ö 16.3  
Lehrer an Brennpunktschulen  
0282/XIX  
Ö 16.4  
B-Plan XIV-294-1 ("TiB Columbiadamm") - Aufstellung des Bebauungsplanes zur Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes XIV-294  
0286/XIX  
Ö 16.5  
Reduzierung der Förderstunden zurücknehmen  
0335/XIX  
Ö 16.6  
Strategie Stadtlandschaft
0474/XIX  
Ö 16.7  
Alpha-Bündnis
0491/XIX  
Ö 16.8  
Intensiv begleitende Sprachförderung in der Grundschule
0542/XIX  
Ö 16.9  
Personalabbau stoppen, Personalentwicklung starten  
1010/XIX  
Ö 16.10  
Präventionskette im Lebensverlauf  
1115/XIX  
Ö 16.11  
Erhaltung des Standortes "Frauenschmiede"
1127/XIX  
Ö 16.12  
Radverkehr in der Oderstraße sicherer machen  
1134/XIX  
Ö 16.13  
Führungsschienen für Fahrräder auf dem Elsensteg
1137/XIX  
Ö 16.14  
Bezirksamtsprotokolle
1183/XIX  
Ö 16.15  
Gelber Punkt gegen Schrotträder  
1185/XIX  
Ö 16.16  
Einrichtung von Wartehäuschen  
1241/XIX  
Ö 16.17  
Kulturelle Angebote für Flüchtlinge ermöglichen  
1265/XIX  
Ö 16.18  
Fahrradweg zwischen dem Neudecker Weg und der Köpenicker Straße  
1303/XIX  
Ö 16.19  
Verbesserung der Straßenbeleuchtung Thomasstraße / Hermannstraße
1318/XIX  
Ö 16.20  
Frauenförderpreis im Vereinssport  
1383/XIX  
Ö 16.21  
Kindertagesstätten bei den Flüchtlingsunterkünften
1556/XIX  
Ö 16.22  
Förderung des Radverkehrs in Neukölln fortsetzen  
1643/XIX  
Ö 16.23  
Finanzmittel „IGA dezentral“ beantragen  
1679/XIX  
Ö 16.24  
Kaputte Bänke in der Grünanlage am Wildenbruchplatz  
1686/XIX  
               
 
 

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