Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-262b vom 18.08.2015 für die Grundstücke Warmensteinacher Straße 42A / 60 und Gerlinger Straße 50, 52 teilweise sowie Abschnitte des Töpchiner Weges, der Warmensteinacher Straße und der Gerlinger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-262b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-262b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
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Dr. GiffeyBlesing
BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan XIV-262b vom 18. August 2015 für die Grundstücke Warmensteinacher Straße 42A/60 und Gerlinger Straße 50, 52 teilweise sowie Abschnitte des Töpchiner Weges, der Warmensteinacher Straße und der Gerlinger Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, ist am 13. Juli 2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 12. August 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 480 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1683/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
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Dr. GiffeyBiedermann
BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat