Der mitberatende Integrationsausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
„Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche Inhalte von häufig besuchten Seiten des Bezirksamtes auf dem Internetportal in leichter Sprache und barrierefrei darzustellen sind.“
Es ist nicht möglich, anhand der zur Verfügung stehenden Statistiken zu bestimmen, für welche Seiten eine „Übersetzung“ in leichter Sprache sinnvoll wäre. Nach Einschätzung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind alle Seiten von Bedeutung, die Grundinformationen des Bezirksamtes und der Leistungsverwaltungen abbilden.
Betroffen wäre somit mindestens 150 - 400 Seiten, wobei für eine Seite durchschnittlich Kosten von 200 € anfallen. Bei einem Neuköllner „Alleingang“ würden demnach Kosten in Höhe von bis zu 80.000 € für die erste Übersetzung entstehen. Ein Neuköllner Alleingang ist aber gar nicht erforderlich. Denn es gibt entsprechende landesweite Bemühungen.
In Hinblick auf die kommenden neuen Auforderungen zur Barrierefreiheit im IT-Bereich hat die Senatskanzlei eine zentrale Finanzierung aus ServiceStadt-Mitteln für die Behörden des Landes Berlin akquiriert. Aus diesen Mitteln sollen folgende Leistungen einmalig finanziert werden:
- Ausstattung der Startseiten mit Hinweisen zum Inhalt und zur Navigation in Deutscher Gebärdensprache (per auswählbarem Film) sowie in auswählbarer leichter Sprache.
- Einmalige, zentral finanzierte Grundausstattung mit professionell produzierten Gebärdensprach-Filmen und Übersetzung von Inhalten in leichte Sprache
Die gesamte Umsetzung soll in einem zentralen Projekt unter Begleitung professioneller Firmen erfolgen. Die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen wird voraussichtlich Anfang Februar 2016 starten. Für die notwendige „Grundausstattung“ der Neuköllner Seiten werden also keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Der Antrag wird z u r ü c k g e s t e l l t.