Tagesordnung - 51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Datum: Di, 24.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:09 - 19:11 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Grundschule am Fliederbusch
Ort: Kornradenstraße 2, 12357 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Schule und des Schulhofprojekts von Schulleiterin Katrin Reinhardt      
Ö 3  
Planungsstand 48 Stunden Neukölln      
Ö 4  
Protokollabstimmungen      
Ö 5  
Ehre, wem Ehre gebührt  
1578/XIX  
Ö 6  
Zweisprachige Formulare für die Schulanmeldung von Kindern Geflüchteter  
1579/XIX  
Ö 7  
Polyglotte Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
1580/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zu prüfen, ob und inwieweit an den Grundschulen und als Folge an den Oberschulen, auch mit gymnasialem Zug, im Bezirk verstärkt (nicht nur an den Europa-Schulen), Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch usw. als Unterrichtsfach oder wenigstens als AG mit Leistungsbewertung angeboten werden können.

 

Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt an jeweils mindestens 2 Grundschulen im Bezirk Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch anbieten. Die hierfür notwendige Änderung des Schulgesetzes sollte vom Bezirksamt angeregt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Schüler diese Sprachen an jeweils einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe fortführen können.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zu prüfen, ob und inwieweit an den Grundschulen und als Folge an den Oberschulen, auch mit gymnasialem Zug, im Bezirk verstärkt (nicht nur an den Europa-Schulen), Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch usw. als Unterrichtsfach oder wenigstens als AG mit Leistungsbewertung angeboten werden können.

Dazu berichtet das Bezirksamt: Die Förderung der Mehrsprachigkeit an den öffentlichen Schulen ist sowohl dem Senat als auch dem Bezirksamt ein wichtiges Anliegen. Bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 hat der Senat erklärt, insbesondere zur besseren Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher Möglichkeiten schaffen zu wollen, die Herkunftssprache als erste oder zweite Fremdsprache zu erlernen und bei Prüfungen anerkennen zu lassen. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021 hat der Senat seinen Willen bekräftigt, den erstsprachlichen Unterricht bedarfsorientiert auf der Grundlage einer Erhebung der erstsprachlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler um weitere Sprachen auszubauen, in der Oberschule (Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) fortzuführen, sowie deren Einbringung als 2. oder 3. Fremdsprache zu ermöglichen.

Im Zuge dessen hat der Senat bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit erstellt. Darin wurden sowohl aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen als auch von Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Bildungseinrichtungen und Interessensgruppen verschiedene Formen von Anregungen und Expertisen berücksichtigt. Das Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit ist prozessual angelegt. Es berücksichtigt die sprachlichen Bedarfe und Zusammensetzungen der Berliner Schule und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Ebenfalls in der vergangenen Wahlperiode wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Gremium „Mehrsprachigkeit und SESB“ gegründet, in dem das Bezirksamt durch die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule und Kultur vertreten ist. Seit September 2021 fanden zudem mehrere Online-Fachtage zum Thema Herkunftssprachenunterricht und Mehrsprachigkeit statt, deren Ergebnisse hier abgerufen werden können: https://www.mehrsprachiges-berlin.de/.

Für das Bezirksamt hat die bedarfsgerechte Ausweitung der Mehrsprachigkeit an Neuköllner Schulen eine große Bedeutung. Die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule und Kultur hat sich im Rahmen von Bezirksstadträtesitzungen mehrfach für die Ausweitung arabischer und türkischer Sprachangebote an Schulen eingesetzt. Vorschläge der Bezirksstadträtin, das leerstehende OSZ-Gebäude in der Leinestraße als deutsch-ukrainische Schule zu nutzen, wurden seitens der Senatsverwaltung bislang nicht aufgegriffen.

Davon abgesehen, gibt es bereits jetzt ein breit gefächertes Fremdsprachenangebot an Neuköllner Schulen. An 17 Grundschulen und zwei Gemeinschaftsschulen wird herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht in insgesamt 78 Lerngruppen angeboten, darunter 41 Lerngruppen türkisch und 31 Lerngruppen arabisch. Zudem wird kurdischer und polnischer herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht angeboten. Für das kommende Schuljahr sind drei Lerngruppen ukrainisch und eine Lerngruppe rumänisch geplant. An fünf Grundschulen gibt es türkischen Konsulatsunterricht.

An den weiterführenden Schulen werden zumeist drei Fremdsprachen angeboten. An vier Schulen werden vier oder mehr Fremdsprachen angeboten, nur an drei Schulen lediglich zwei.

In der Gemeinschaftsschule Campus Rütli bietet die Volkshochschule Neukölln bereits heute im Nachmittagsbereich zwei Arabisch-AGs an. Diese AGs richten sich an Schüler*innen der Sek I mit arabischer Familiensprache, die eine zweite Fremdsprache für das Abitur benötigen. Sofern einzelne oder alle Schüler*innen am Ende des Schuljahres das B1-Niveau erreicht haben, findet dann am Ende des Schuljahres vor Ort eine Prüfung statt. Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung wird mit einem B1-Zertifikat nachgewiesen. Dieses Zertifikat wird von SenBJF als Nachweis der zweiten Fremdsprache anerkannt.

Es bleibt Ziel des Bezirksamts, dass das Fremdsprachenangebot an Neuköllner Schulen weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut wird. Das Bezirksamt wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten – etwa in den Bezirksstadträtesitzungen und beim regelmäßig stattfindenden Austausch mit der regionalen Schulaufsicht – weiterhin dafür einsetzen.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 17.01.2023

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

   
    13.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.16 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur wird zugestimmt.

   
    24.05.2016 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 7 - vertagt
    Der TOP wird vertagt

Der TOP wird vertagt.

   
    21.06.2016 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 7 - vertagt
    Herr BV Schulze führt aus, dass Neukölln ein Bezirk mit einer großen Vielfalt ist, dem es gut zu Gesicht stünde die Vielfalt an Sprachen auch an den Schulen Ausdruck zu verleihen

Herr BV Schulze führt aus, dass Neukölln ein Bezirk mit einer großen Vielfalt ist, dem es gut zu Gesicht stünde die Vielfalt an Sprachen auch an den Schulen Ausdruck zu verleihen.

 

Herr Jacobs erläutert, warum die in dem Antrag implizierte Änderung des Schulgesetzes zur Einführung weiterer 1. Fremdsprachen neben Englisch und Französisch aus seiner Sicht nachteilig wäre:

 

Zunächst müssten die curricularen Voraussetzungen geschaffen und zum Teil mit der KMK abgestimmt werden, um die Anschlussnotwendigkeiten in der Sekundarstufe bis hoch zum Abitur zu gewährleisten. Zum anderen müsste sichergestellt sein, dass auf allen Ebenen genügend Lehrkräfte vorhanden sind und dass ausreichend Unterrichtsangebote vorgehalten werden. Angesichts der schon jetzt bestehenden Schwierigkeiten, die erste Fremdsprache Französisch in der Sekundarstufe I fortzuführen, wäre es kaum realistisch, für Spanisch oder Italienisch höhere Übergangszahlen zu erwarten, so dass ein entsprechendes Unterrichtsangebot in der Sekundarschule nur mit sehr hohen Kosten aufrechtzuerhalten wäre. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Grundschule ein wohnortnahes Grundbildungsangebot zu realisieren hat. Würde es eine weitere Differenzierung nach der ersten Fremdsprache geben, müssten die Schuleinzugsbereiche zumindest für die Grundschulen, die Italienisch und Spanisch anbieten, wahrscheinlich aufgehoben werden, da diese beiden Fächer noch stärker als Französisch nur überregional organisiert werden könnten. Die Förderung der Sprachenvielfalt an den Schulen begrüßt er sehr, aber nicht als Regelung über die 1. Fremdsprache. Denkbar wären Zusatzangebote wie z. B. AGs.

 

Herr BD Glücklich erinnert sich an eine Aussage von Herrn StS Rackles im Landesschulbeirat, die sinngemäß wiedergibt, dass eine Änderung des Schulgesetzes vermutlich nicht notwendig wäre und eventuell ein Beschluss innerhalb der Schulkonferenz ausreichen könnte. Herr Jacobs schließt dies aus, da es bezüglich der 1. Fremdsprache feste Regelungen gibt.

 

Herr BV Kontschieder fragt, ob ein berlinweiter Schuleinzugsbereich dazu beitragen könnte, dass ein attraktives Sprachangebot an Neuköllner Schulen dazu führen könnte, dass sich auch Eltern  bildungsnaher Schichten für diese interessieren könnten. Herr Jacobs hält dies für keinen erfolgversprechenden Mechanismus.

 

Herr BV Biedermann spricht einem alternativen AG-Angebot durchaus Vorteile zu, findet jedoch, dass dies der Antrag nicht hergibt. Er schlägt vor, den Antrag entsprechend der ausgetauschten Argumente neu zu formulieren.

 

Herr BzStR Rämer teilt die Auffassung, dass der polyglotte Charakter im Bezirk gefördert werden sollte, dies aber nicht über eine neue Reglementierung erfolgen sollte. Es gibt bereits einige gute Beispiele die sprachlichen Angebote an den Grundschulen zu ergänzen (z. B. Türkisch-AG an der Hermann-Sander-Schule).

 

Herr BD Glücklich fragt, ob mögliche AGs für alle Schüler*innen offen wären. Herr Jacobs hält das für eine reine Organisationsfrage der Schulen. Er unterstützt die Bestrebungen, Vielfalt und vor allem die jeweiligen Muttersprachen der Kinder mit Migrationshintergrund zu stärken, was gern schulübergreifend gestaltet werden kann. Eine Begrenzung auf die vier in dem Antrag genannten Sprachen, hält er nicht für sinnvoll.

 

Der Antrag wird auf die nächste Sitzung am 05.07.2016 vertagt.

   
    05.07.2016 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Änderungsantrag lautet wie folgt:

Der Änderungsantrag lautet wie folgt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zu prüfen, ob und inwieweit an den Grundschulen und als Folge an den Oberschulen, auch mit gymnasialem Zug, im Bezirk verstärkt (nicht nur an den Europa-Schulen), Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch usw. als Unterrichtsfach oder wenigstens als AG mit Leistungsbewertung angeboten werden können.

 

Frau BV Helm: Es sollte weniger eine Priorisierung der Sprachen vorgenommen, sondern eher ein bedarfsorientiertes Angebot geschaffen werden. Herr BV Biedermann schließt sich dem an und ergänzt, dass es noch die Möglichkeit gibt, durch die Schulkonferenz Einfluss auf die Gestaltung nehmen zu können.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

   
    25.01.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zu prüfen, ob und inwieweit an den Grundschulen und als Folge an den Oberschulen, auch mit gymnasialem Zug, im Bezirk verstärkt (nicht nur an den Europa-Schulen), Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch usw. als Unterrichtsfach oder wenigstens als AG mit Leistungsbewertung angeboten werden können.

Dazu berichtet das Bezirksamt: Die Förderung der Mehrsprachigkeit an den öffentlichen Schulen ist sowohl dem Senat als auch dem Bezirksamt ein wichtiges Anliegen. Bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 hat der Senat erklärt, insbesondere zur besseren Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher Möglichkeiten schaffen zu wollen, die Herkunftssprache als erste oder zweite Fremdsprache zu erlernen und bei Prüfungen anerkennen zu lassen. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021 hat der Senat seinen Willen bekräftigt, den erstsprachlichen Unterricht bedarfsorientiert auf der Grundlage einer Erhebung der erstsprachlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler um weitere Sprachen auszubauen, in der Oberschule (Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) fortzuführen, sowie deren Einbringung als 2. oder 3. Fremdsprache zu ermöglichen.

Im Zuge dessen hat der Senat bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit erstellt. Darin wurden sowohl aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen als auch von Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Bildungseinrichtungen und Interessensgruppen verschiedene Formen von Anregungen und Expertisen berücksichtigt. Das Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit ist prozessual angelegt. Es berücksichtigt die sprachlichen Bedarfe und Zusammensetzungen der Berliner Schule und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Ebenfalls in der vergangenen Wahlperiode wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Gremium „Mehrsprachigkeit und SESB“ gegründet, in dem das Bezirksamt durch die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule und Kultur vertreten ist. Seit September 2021 fanden zudem mehrere Online-Fachtage zum Thema Herkunftssprachenunterricht und Mehrsprachigkeit statt, deren Ergebnisse hier abgerufen werden können: https://www.mehrsprachiges-berlin.de/.

Für das Bezirksamt hat die bedarfsgerechte Ausweitung der Mehrsprachigkeit an Neuköllner Schulen eine große Bedeutung. Die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule und Kultur hat sich im Rahmen von Bezirksstadträtesitzungen mehrfach für die Ausweitung arabischer und türkischer Sprachangebote an Schulen eingesetzt. Vorschläge der Bezirksstadträtin, das leerstehende OSZ-Gebäude in der Leinestraße als deutsch-ukrainische Schule zu nutzen, wurden seitens der Senatsverwaltung bislang nicht aufgegriffen.

Davon abgesehen, gibt es bereits jetzt ein breit gefächertes Fremdsprachenangebot an Neuköllner Schulen. An 17 Grundschulen und zwei Gemeinschaftsschulen wird herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht in insgesamt 78 Lerngruppen angeboten, darunter 41 Lerngruppen türkisch und 31 Lerngruppen arabisch. Zudem wird kurdischer und polnischer herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht angeboten. Für das kommende Schuljahr sind drei Lerngruppen ukrainisch und eine Lerngruppe rumänisch geplant. An fünf Grundschulen gibt es türkischen Konsulatsunterricht.

An den weiterführenden Schulen werden zumeist drei Fremdsprachen angeboten. An vier Schulen werden vier oder mehr Fremdsprachen angeboten, nur an drei Schulen lediglich zwei.

In der Gemeinschaftsschule Campus Rütli bietet die Volkshochschule Neukölln bereits heute im Nachmittagsbereich zwei Arabisch-AGs an. Diese AGs richten sich an Schüler*innen der Sek I mit arabischer Familiensprache, die eine zweite Fremdsprache für das Abitur benötigen. Sofern einzelne oder alle Schüler*innen am Ende des Schuljahres das B1-Niveau erreicht haben, findet dann am Ende des Schuljahres vor Ort eine Prüfung statt. Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung wird mit einem B1-Zertifikat nachgewiesen. Dieses Zertifikat wird von SenBJF als Nachweis der zweiten Fremdsprache anerkannt.

Es bleibt Ziel des Bezirksamts, dass das Fremdsprachenangebot an Neuköllner Schulen weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut wird. Das Bezirksamt wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten – etwa in den Bezirksstadträtesitzungen und beim regelmäßig stattfindenden Austausch mit der regionalen Schulaufsicht – weiterhin dafür einsetzen.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 17.01.2023

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 8  
Sachstand Turnhallenbelegung/Willkommensklassen      
Ö 9  
Sachstand Schulneubauten      
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Nächste Sitzung am 21. Juni 2016      
               
 
 

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