Tagesordnung - 29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 04.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Respekt vor demokratischen Entscheidungen  
0955/XIX  
Ö 6  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Durchführung einer Einwohnerversammlung  
Enthält Anlagen
0961/XIX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Veränderungen der Besetzung des Jugendhilfeausschusses  
Enthält Anlagen
0975/XIX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Denkmalschutz für das Gebäude "Zum alten Krug" in Rudow  
Enthält Anlagen
0964/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Alt-Buckow 21  
0972/XIX  
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
Schandfleck am Eingang zu Neukölln  
Enthält Anlagen
0965/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Büro des Bürgermeisters als Coworking Space?  
Enthält Anlagen
0971/XIX  
Ö 9.5  
Enthält Anlagen
Ausgewogenes Kita-Essen  
Enthält Anlagen
0962/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Tagespflegesätze in Neukölln oder abendliche Betreuung in Kitas  
0966/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Finanzierung des Vereins "Interkultureller Treffpunkt"  
0968/XIX  
Ö 9.8  
Enthält Anlagen
Verschmutzung und Pflege des Rudower Dorfteiches  
Enthält Anlagen
0973/XIX  
Ö 9.9  
Enthält Anlagen
Beschwerden aus der Franz-Körner-Straße  
Enthält Anlagen
0970/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Crystal Meth in Neukölln?  
0974/XIX  
Ö 9.11  
Enthält Anlagen
Notendurchschnitt von 3,0 bis 3,5 oder höher bei den prognostizierten Rückläufer*innen im Schuljahr 2013/14 (Nachfrage zur Kleinen Anfrage (KA/133/XIX) vom 01.04.14)  
Enthält Anlagen
0967/XIX  
Ö 9.12  
Enthält Anlagen
Zweckentfremdung und Mietwucher  
Enthält Anlagen
0963/XIX  
Ö 9.13  
Enthält Anlagen
Anonymisierte Bewerbungen in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0969/XIX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Jugendberufsagentur in Neukölln  
Enthält Anlagen
0909/XIX  
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
Windows XP Support "plötzlich" ausgelaufen  
Enthält Anlagen
0918/XIX  
Ö 10.3  
Enthält Anlagen
Beschulung der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft in der Herman-Nohl-Schule  
Enthält Anlagen
0913/XIX  
Ö 10.4  
Enthält Anlagen
OpenAntrag - Neukölln verstaubt  
Enthält Anlagen
0919/XIX  
Ö 10.5  
Willkommen in 2014  
0920/XIX  
Ö 10.6  
Initiative des Bezirkes gegen Rechtsextremismus
0039/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Fortschreibung Schulentwicklungsplan
Enthält Anlagen
0600/XIX  
Ö 11.2  
Aktive Städtepartnerschaften im Rathaus stärker würdigen  
0708/XIX  
Ö 12  
Große Anfragen      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Jugendkriminalität in Neukölln kein Problem mehr?  
Enthält Anlagen
0945/XIX  
Ö 12.2  
Auswirkungen des Volksentscheids – Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes  
0951/XIX  
Ö 12.3  
Neuköllner Bildungsverbünde  
0946/XIX  
Ö 12.4  
Lehren aus dem Volksentscheid  
0939/XIX  
Ö 12.5  
Verkauf von kommunalen Wohnungen in Neukölln?  
0956/XIX  
Ö 12.6  
Auswirkungen des Volksentscheids – Wohnungspolitik im Bezirk Neukölln  
Enthält Anlagen
0952/XIX  
Ö 12.7  
Respekt und Deeskalation bei der Arbeit für den Bezirk  
0941/XIX  
Ö 12.8  
Leistungskomplex 32  
0940/XIX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Öffentliche Information über Kunst im öffentlichen Raum  
0953/XIX  
Ö 14.2  
Absolutes Haltverbot Krokusstraße  
0942/XIX  
Ö 14.3  
Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren  
0947/XIX  
Ö 14.4  
Weitere Familienzentren für Nordneukölln  
0957/XIX  
Ö 14.5  
Einsicht in die Pflegedokumentation  
0954/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 17. September 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe (TdS) auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

 

Dem Beschluss der BVV folgend hat sich das Bezirksamt schriftlich an die o.a. Senatsverwaltung gewandt und um Informationen gebeten, welche sich wie folgt darstellen:

 

Das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation durch den TdS richtet sich zusammengefasst nach den Regelungen des SGB XII in Verbindung mit dem SGB X, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hierzu sowie den aus der Rechtsprechung abzuleitenden Rechtsregeln.

 

Die Rechtsgrundlage für eine Einsichtnahme in die Pflegedokumentation durch den TdS ist § 67 a Abs. 1 Satz 1 SGB X i.V.m. §§ 20 und 21 SGB X. Nur wenn Auskünfte zum bisherigen Pflegeumfang und zum Pflegebedarf nicht unmittelbar bei der/dem Pflegebedürftigen eingeholt werden können, ist der TdS zur Durchführung eines korrekten Verwaltungsverfahrens gem. § 20 SGB X gesetzlich verpflichtet, andere Informationsquellen (Beweismittel) zu nutzen, um Sachverhalte zugunsten der/des Pflegebedürftigen aufzuklären.

 

Hierbei steht die Entscheidung darüber, welche Beweismittel er zur Ermittlung des Sachverhaltes für erforderlich hält, gemäß § 21 Abs. 1 SGB X im pflichtgemäßen Ermessen des TdS. Zur Sachverhaltsaufklärung kann demnach auch die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation gehören. Voraussetzung ist, dass die Einsichtnahme notwendig, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig ist und dass der/die Antragstellerende vorher zugestimmt hat. Hinsichtlich des Zustimmungserfordernisses gilt im sozialhilferechtlichen Feststellungsverfahren im Übrigen nichts anderes als beispielsweise gemäß § 114 a SGB XI im Prüfverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

 

Das Land Berlin wie auch die Verbände der ambulanten Pflege haben keine rechtliche Möglichkeit, die bundesrechtlichen Grundlagen für das Land Berlin zu ändern. Soweit das Land Berlin, die Pflegekassen und die Verbände der ambulanten Pflege in den Verhandlungen zu einem neuen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI auch das Recht zur Einsichtnahme des Sozialhilfeträgers erörtert haben, galt dies für das Land Berlin dem Zweck, zu klarstellenden Aussagen in dieser Thematik für den TdS in einem neuen Rahmenvertrag zu gelangen.

 

Ein neuer Rahmenvertrag ist derzeit noch nicht vereinbart. Unabhängig davon dürfen Rahmenverträge des Landes keine vom Bundesrecht abweichenden Regelungen enthalten.

 

Hintergrund des Beschlusses der BVV ist die Befürchtung möglicher Bestrebungen der Pflegeverbände, dem TdS künftig die Einsicht in die Pflegedokumentation zu verwehren. Hier hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in ihrem Antwortschreiben vom 10.02.2015 nochmals ausdrücklich die Tatsache bestätigt, dass es keine konkreten Bestrebungen der Pflegeverbände gibt, die bestehenden Einsichtsrechte in Frage zu stellen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Antrag vom 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

 

   
    04.06.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.5 - überwiesen
    Der Antrag ist überwiesen in den Sozialausschuss

Der Antrag ist überwiesen in den Sozialausschuss.

 

   
    08.07.2014 - Sozialausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schoenthal begründet den Antrag, welcher vorbeugender Natur ist

Frau Schoenthal begründet den Antrag, welcher vorbeugender Natur ist. Hintergrund sind mögliche Bestrebungen der Pflegeverbände, dem Träger der Sozialhilfe künftig die Einsicht in Pflegedokumentationen zu verwehren.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet hierzu, dass durch das Bezirksamt Mitte auf Antrag der dortigen BVV bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nachgefragt wurde. Gemäß Antwort der Senatsverwaltung, sind dieser keine konkreten Bestrebungen der Verbände bekannt sind, die bisherigen Einsichtsrechte des Sozialhilfeträgers in Frage zu stellen.

 

Er kann auf Wunsch des Ausschusses die Senatsverwaltung ebenfalls anschreiben und um Stellungnahme bitten. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Frau Schoenthal um Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

   
    17.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

Der Beschlussempfehlung wird bei Enthaltung der LINKE zugestimmt.

 

 

   
    10.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Wird zur Kenntnis genommen

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ö 14.6  
Halteverbot Krokusstraße Nr.57  
0943/XIX  
Ö 14.7  
Einbürgerungsfeiern  
0948/XIX  
Ö 14.8  
Verlegung der Buslinie 171 aus Alt-Rudow  
0944/XIX  
Ö 14.9  
Prekäre personelle Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft Späthstraße beenden  
0958/XIX  
Ö 14.10  
Gaststätte „Luftgarten“  
0959/XIX  
Ö 14.11  
Vordruck Zweckentfremdung anbieten  
0960/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Anti-Bias-Training für Schüler*innen - Umgang mit Voreingenommenheit
0844/XIX  
Ö 15.2  
Anti -Bias -Training für pädagogisches Personal
0845/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Altglascontainer Braunschweiger Straße/Schudomastraße  
0555/XIX  
Ö 16.2  
Verdienten Stadtvater im Straßenbild würdigen  
0709/XIX  
Ö 16.3  
Schritt für Schritt gegen Häusliche Gewalt – Häusliche Gewalt ist keine Privatsache  
0870/XIX  
Ö 16.4  
Stellplatzkonzept  
0949/XIX  
               
 
 

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