Bezirksamtsbeschluss 11/22

a) Der in der Anlage dieser Bezirksamtsvorlage beigefügte Frauenförderplan 2022 des Bezirksamtes Neukölln von Berlin wird zur Kenntnis genommen.

b) Der Beschluss ist den für Frauenförderung zuständigem Mitglied des Senats sowie der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.

c) Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen und Wirtschaft beauftragt.