Bezirksamtsbeschluss 13/22

Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Beschlüsse vom 17.12.1962 (BA-Vorlage Nr. 923) und 12.06.2007 (BA-Vorlage Nr. 75/07, ABl. S. 1996), das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIV-94 einzustellen.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans bildet der Planausschnitt im Maßstab 1: 5.000 vom 29.11.2021.
Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Stadtplanung – beauftragt.