Bezirksamtsbeschluss 31/21

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. September 2020 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Guttempler ihre sozial wichtige Arbeit in ihren bisherigen Räumen in Neukölln fortsetzen können.
Die Arbeit der Guttempler in Neukölln kann auch zukünftig in den Räumlichkeiten des Guttemplerhauses
in der Wildenbruchstraße fortgesetzt werden.
Zur Kompensation der mit der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH vereinbarten Mieterhöhung
ab dem 1. Januar 2021 haben die Guttempler die erste Etage der Liegenschaft ab diesem Zeitpunkt
an die Global Music School untervermietet. Die erforderliche Zustimmung zur Untervermietung
wurde von der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH erteilt. Die noch vorhandene Differenz
von rund 500 € monatlich kann über die vom Bezirksamt Neukölln im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung
für 2021 bewilligte Zuwendung beziehungsweise über sonstige Eigenmittel der Guttempler
gedeckt werden.
Für die zur Nutzung der Räumlichkeiten erforderlichen Umbaumaßnahmen erhalten die Guttempler
eine Umbauhilfe in Höhe von 20.000 € vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Der Betrieb der Guttempler-
Geschäftsstelle ist damit in 2021 sichergestellt. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit
als erledigt an.