Bezirksamtsbeschluss 22/21

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28. August 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, zur Verbesserung der Lesbarkeit die Anhörungen zum Milieuschutz mit einer kurzen, leicht lesbaren Inhaltsangabe zu beginnen, damit ungeübte Leser*innen sich nicht zunächst durch mehrere
Absätze der Erklärung der Rechtslage lesen müssen. Das Bezirksamt hat für die Überarbeitung externe fachliche Expertise hinzugezogen. Hierzu wurde nach vorher erfolgter Ausschreibung die Firma capito Berlin – Büro für barrierefreie Information mit der Umsetzung beauftragt. Zusammen mit
dem Dienstleister hat die Verwaltung eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache entwickelt, welche bereits seit Anfang 2020 als ergänzende Information zur Verfügung steht. Dazu wurde zusammen mit dem Dienstleister auch das Anschreiben für die Anhörungen von Betroffenen im Fall von Anträgen auf bauliche Änderungen in Milieuschutzgebieten überarbeitet und ich leichter Sprache verfasst.
Die Überarbeitung wurde im August 2020 abgeschlossen. Die Verwaltung hatte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 über den Stand der Umsetzung des Beschlusses kurz berichtet. Die Broschüre als auch das mittlerweile überarbeitete Anschreiben wurden am 26.01.2021 in der Video- / Telefonkonferenz des Milieuschutzbeirats (pandemiebedingt konnte in
2020 keine Sitzung realisiert werden) vorgestellt und vom Beirat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Broschüre in leichter Sprache steht neben viele anderen wichtigen Informationen rund um das Thema soziale Erhaltungsverordnung / Milieuschutz im Internet auf den Webseiten des Stadtentwicklungsamtes
zur Verfügung (https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/soziale-erhaltungsverordnung/). Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.