Bezirksamtsbeschluss 60/21 N

a) Das Bezirksamt beschließt die Unterzeichnung und Umsetzung der als Anlage beigefügten Zielvereinbarung zur Gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen mit einer Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2023.

b) Die Umsetzung der Zielvereinbarung obliegt im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung dem fachlich zuständigen Ge-schäftsbereich 5 – Soziales. Der Geschäftsbereich hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden.

c) Der Abschluss einer Folgezielvereinbarung für 2024 steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und einer entsprechenden Beschlussfassung durch das Bezirksamt.