Bezirksamtsbeschluss 62/21 N

Das Bezirksamt beschließt
a) die Verlängerung der temporären Abweichung von den Regelungen des Gesamtkonzeptes zu Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland in Neukölln bis zum 30.04.2022
b) auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Bestands- und Erweiterungsflächen zu verzichten, wenn das im Koalitionsvertrag zur Bildung einer Landesregierung auf Seite 119 aufgeführte Aussetzen der Gebührenerhebung für 2022 bei gleichzeitiger Erstattung des Gebührenausfalls an die Bezirke verbindlich zugesagt wurde.