Bezirksamtsbeschluss 18/21 N

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. Mai 2021 wurde das Bezirk-samt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Fall einer Neuauflage der Berliner „Heldenpämie“ in diesem Jahr, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und von freien Trägern in gleichem Maße berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses wurde Herr Senator Dr. Kollatz angeschrieben und um wohlwollende Prüfung gebeten.

Mit Schreiben vom 2. November 2021 teilte dieser mit, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, die temporäre Ausnahmeregelung des § 42 Abs. 4 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleistungsfassung für Berlin (Kontingenterhöhung) über den 31. Dezember 2020 hinaus zum Zwecke der Gewährung einer Corona Prämie für herausragende besondere Leistungen im Zusammenhang mit der andauernden COVID 19-Pandemie zu verlängern. Dafür wird keine Notwendigkeit gesehen, da die Ausnahmesituation des Dienstbetriebes in der Berliner Verwaltung nicht mit der besonderen Ausnamesituation des Jahres 2020 vergleichbar ist. Das bezieht sich ebenso auf die für die Mitarbeitenden der freien Träger getroffenen Regelungen im Senatsbeschluss Nr. S-3227/2020.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.