Bezirksamtsbeschluss 15/21 N

a) Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Bezirksamtsbeschlüsse Nummer 30/09 vom 17.09.2009 und Nummer 151/13 vom 29.10.2013 sowie Nummer 15/14 vom 13.05.2014, die Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe XIV-256-2 und XIV-256-3 zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-256-2 wird reduziert um die Grundstücke Mohriner Allee 66 (teilweise), 66D-F, 68 (teilweise), 68E-F und 74, Am Brandpfuhl 18/20 (teilweise) sowie das Grundstück von Britz mit dem Blatt 7682 (teilweise), der Geltungsbereich wird weiterhin um Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 70/72 erweitert und umfasst nunmehr die Grundstücke Mohriner Allee 70/72A (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-256-3 wird erweitert um die Grundstücke Mohriner Allee 74 und das Grundstück von Britz mit dem Blatt 7682 (teilweise) und umfasst nunmehr die Grundstücke Am Kienpfuhl 37, Mohriner Allee 74B, 76A, 78A, Teilflächen der Grundstücke Mohriner Allee 74, 74D und 76/82, die Grundstücke Grundbuch von Britz mit den Blättern 2105 und 7682 (teilweise) sowie einen Abschnitt der Straße Am Kienpfuhl zwischen Mohriner Allee und der südlichen Grenze des Grundstücks Am Kienpfuhl 19/25 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs XIV-256-2 ist die planungsrecht-liche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO und eine Nachverdichtung durch Ermöglichung eines höheren Nutzungsmaßes.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs XIV-256-3 ist weiterhin die pla-nungsrechtliche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets, einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie von Straßenverkehrsflächen und Privaten Verkehrsflächen.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Bebauungspläne XIV-256-2 und XIV-256-3 bilden die Planausschnitte im Maßstab 1 : 5.000 vom 23.09.2021.
b) Die Bebauungspläne XIV-256-2 und XIV-256-3 bedürfen des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.
c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungs-amt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.