Martin Hikel
Bezirksamtsbeschluss 70/19
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am:
Drs. Nr.: / XX
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
Bebauungsplan XIV-60
(“Mohriner Allee / Buckower Damm”)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-60 vom 30. Mai 2017 mit Deckblatt vom 04.09.2018 für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebau-ungsplans XIV-60 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bauge-setzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwal-tungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festge-setzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.9 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-60 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
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Beschluss 70-19 Anlage Bebauungsplan
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