Bezirksamtsbeschluss 63/19
Beschlussentwurf:
a) Das Bezirksamt beschließt vorsorglich zur Fristwahrung die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 BauGB, für das Grundstück Hermannstr. 50, eingetragen im Grundbuch von Neukölln des Amtsgerichts Neukölln, Blatt-Nr. 9618, laufende Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Flur 115, Flurstück 150, ausschließlich zu Gunsten eines Dritten im Sinne des § 27a BauGB, wenn:
1) dieser sich dieser vorab innerhalb der nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Frist verbindlich zum Kauf und zur Einhaltung der sozialen Erhaltungsziele verpflichtet und
2) seitens der zuständigen Senatsverwaltungen einseitige finanzielle Risiken für den Bezirk bezüglich des Kaufpreises ausgeschlossen / übernommen werden.
b) Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.
c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.
Bezirksamt Neukölln
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