Informationen zu den Förderprogrammen LSK, PEB und WDM

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Lokales Soziales Kapital (LSK)

Hierbei handelt es sich um Mikroprojekte deren Laufzeit maximal ein Jahr und das maximale Fördervolumen 10.000,- EUR (ESF) beträgt, wobei eine Eigenbeteiligung vom Fördermittelnehmer nicht verlangt wird.

Im Fokus des Förderprogramms steht die Kompetenzvermittlung der Teilnehmenden – diese müssen grundsätzlich dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können – im Vordergrund. Gleichzeitig muss die Projektidee sich inhaltlich an dem jeweils gültigen Aktionsplan orientieren bzw. zu den darin definierten Handlungsfeldern passen.

Projektideen können jederzeit an die Geschäftsstelle herangetragen werden. Es findet dann eine eingehende Beratung zur Förderfähigkeit statt.

Das konkrete Antragsverfahren erfolgt in folgenden Schritten:
  • Veröffentlichung eines berlinweiten zentralen Ideenaufrufs mit Fristsetzung zur Abgabe von Projektvorschlägen durch den Dienstleister
  • fristgerechte und ordnungsgemäße Abgabe des Projektvorschlages in der BBWA-Geschäftsstelle
  • Prüfung des Projektvorschlages in formaler und inhaltlicher Hinsicht mit Beschlussfassung einer Förderempfehlung durch den Begleitausschuss
  • Entscheidung der Steuerungsrunde über die Förderung des Projektvorschlages
  • Benachrichtigung des Trägers über die Entscheidung und ggf. Aufforderung zur Antragstellung über das Datenbanksystem EUREKA PLUS

Nähere Informationen und Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des BBWA Berlin

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Partnerschaft – Entwicklung - Beschäftigung (PEB)

Hierbei handelt es sich um innovative Projekte mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren und einem Fördervolumen von maximal 500.00,- EUR (ESF-Mittel), wobei der Träger einen Eigenanteil von 50% (in besonderen Fällen 25%) einbringen muss. Auch hier müssen die Teilnehmenden grundsätzlich zum Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können. Das Programm soll benachteiligten, arbeitsmarktfernen Zielgruppen die (Wieder-) Eingliederung und Qualifizierung ermöglichen. Im Rahmen eines solchen Projektes ist das Ziel der Kompetenzsteigerung bei den Teilnehmenden zu verfolgen. Gleichzeitig muss die Projektidee sich inhaltlich an dem jeweils gültigen Aktionsplan orientieren bzw. zu den darin definierten Handlungsfeldern passen. Projektideen können jederzeit an die Geschäftsstelle herangetragen werden, um sich dahingehend beraten zu lassen in wie fern diese Idee förderwürdig und –fähig ist. Das konkrete Antragsverfahren erfolgt in folgenden Schritten:
  • Veröffentlichung eines berlinweiten zentralen Ideenaufrufs mit Fristsetzung zur Abgabe von Projektvorschlägen durch den Dienstleister
  • fristgerechte und ordnungsgemäße Abgabe des Projektvorschlages in der BBWA-Geschäftsstelle
  • Prüfung des Projektvorschlages in formaler und inhaltlicher Hinsicht mit Beschlussfassung einer Förderempfehlung durch den Begleitausschuss
  • Entscheidung der Steuerungsrunde über die Förderung des Projektvorschlages
  • Benachrichtigung des Trägers über die Entscheidung und ggf. Aufforderung zur Antragstellung über das Datenbanksystem EUREKA PLUS

Nähere Informationen und Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des BBWA Berlin

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Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)

Hierbei stehen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Vordergrund. Projekte dieses Programms haben eine maximale Laufzeit von drei Jahren mit einem maximalen Fördervolumen von 500.000,- EUR (EFRE), wobei ein Eigenanteil von 50% zu erbringen ist.

WDM-Projekte können nur von der Bezirksverwaltung beantragt werden und durchlaufen ein zweistufiges Antragsverfahren bei der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung.

Das BBWA ist insoweit im Antragsverfahren zu beteiligen, dass dieses das Vorhaben unterstützt. Dafür muss das Projekt mit der Zielsetzung des Aktionsplans im Einklang stehen.

Nähere Informationen und Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des BBWA Berlin