Hierbei handelt es sich um Mikroprojekte deren Laufzeit maximal ein Jahr und das maximale Fördervolumen 10.000,- EUR (ESF) beträgt, wobei eine Eigenbeteiligung vom Fördermittelnehmer nicht verlangt wird.
Im Fokus des Förderprogramms steht die Kompetenzvermittlung der Teilnehmenden – diese müssen grundsätzlich dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können – im Vordergrund. Gleichzeitig muss die Projektidee sich inhaltlich an dem jeweils gültigen Aktionsplan orientieren bzw. zu den darin definierten Handlungsfeldern passen.
Projektideen können jederzeit an die Geschäftsstelle herangetragen werden. Es findet dann eine eingehende Beratung zur Förderfähigkeit statt.
Das konkrete Antragsverfahren erfolgt in folgenden Schritten:- Veröffentlichung eines berlinweiten zentralen Ideenaufrufs mit Fristsetzung zur Abgabe von Projektvorschlägen durch den Dienstleister
- fristgerechte und ordnungsgemäße Abgabe des Projektvorschlages in der BBWA-Geschäftsstelle
- Prüfung des Projektvorschlages in formaler und inhaltlicher Hinsicht mit Beschlussfassung einer Förderempfehlung durch den Begleitausschuss
- Entscheidung der Steuerungsrunde über die Förderung des Projektvorschlages
- Benachrichtigung des Trägers über die Entscheidung und ggf. Aufforderung zur Antragstellung über das Datenbanksystem EUREKA PLUS
Nähere Informationen und Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des BBWA Berlin