Bebauungsplan 8-111 („Juliusstraße 56-58“)

Ausschnitt des Übersichtsplan des Bebauungsplanes 8-111

Was ist geplant?

Grundsätzlich soll alles so bleiben, wie es ist.
Nutzungen, die das Gebiet oder die Umgebung belästigen oder stören können, sollen nicht mehr erlaubt sein.
Zum Beispiel: Tankstellen, Spielhallen und Hotels.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
für die Grundstücke Juliusstraße 56, 57 / Bruno-Bauer-Straße 13, 13A und Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
8-111
Zeitraum der Beteiligung:
06.01.2025 - 06.02.2025

Ort:
Die Beteiligung findet hier im Internet statt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in einer öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt:

Helene-Nathan-Bibliothek
Karl-Marx-Straße 66 (in den Neukölln Arcaden)
12043 Berlin

Montag, Mittwoch, Freitag 11:00 bis 18:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag 11:00 bis 20:00 Uhr,
Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr

Wenn Sie noch Fragen haben:
Telefon: 90239 – 3379 oder – 3364
E-Mail: stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de

Downloads

Planzeichnung und Begründung

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes 8-111

    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Begründung zum Bebauungsplan 8-111

    PDF-Dokument (612.8 kB)

  • Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 8-111

    PDF-Dokument (43.5 kB)

Veröffentlichung im Amtsblatt

  • 8-111 - Amtsblatt-Bekanntmachung 03-01-2025

    Amtsblatt Bekanntmachung Nummer 1 vom 03.01.2025 Seite 90 – 91

    PDF-Dokument (981.1 kB)

Umweltbezogene Stellungnahmen

  • Stellungnahme Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.

    PDF-Dokument (117.3 kB)

  • Stellungnahme Bürger

    PDF-Dokument (81.3 kB)

Datenschutzerklärung

  • Datenschutzerklärung

    PDF-Dokument (105.9 kB)

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

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