Bebauungsplan 8-111B („Juliusstraße 56-58“)

Übersichtskarte des Bebauungsplanes 8-111B

Übersichtskarte des Bebauungsplanes 8-111B im Maßstab 1:10000

Was ist geplant?

Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet mit differenzierten Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
für die Grundstücke Juliusstraße 56, 57 / Bruno-Bauer-Straße 13, 13A und Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln
Art der Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
8-111B
Zeitraum der Beteiligung:
19.06.2023 - 07.07.2023

Zeit:
vom 19. Juni bis einschließlich 07. Juli 2023
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Ort:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
7.Etage (Neubau), Zimmer N 7013
Telefon: 90239-3379 oder -2998
e-Mail: stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de

Sie können den Bebauungsplanentwurf einsehen, sich Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutern lassen und Äußerungen abgeben. Das Abwägungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Downloads

Planzeichnung und Begründung

  • Planzeichnung des Bebauungsplans 8-111B

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Begründung zum Bebauungsplan 8-111B

    PDF-Dokument (180.7 kB)

Datenschutzerklärung

  • Datenschutzerklärung

    PDF-Dokument (79.2 kB)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz.
Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über den Eingang Ihres Schreibens bzw. das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die auch mit ausliegt.
Fragen zu den Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfes können auch telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.