Baustellen / Sondernutzungen
Die Einrichtung von Baustellen und Sondernutzungen muss beantragt werden. Der Antrag ist formlos zu stellen, sollte aber folgende Angaben beinhalten:
- Straße und Hausnummer oder bei umfangreichen Maßnahmen der Straßenabschnitt,
- Art und voraussichtliche Dauer der Sondernutzung,
- Lageplan (Maßstab 1:250) – in der Regel nur bei längeren Baustellen und großräumigen Sondernutzungen erforderlich.
Wichtige Hinweise:
Bei schwierigen örtlichen Verhältnissen und umfangreichen Arbeiten, die z.B. auch den fließenden Verkehr betreffen, kann ein Ortstermin erforderlich sein. Bei diesem Termin werden dann Umfang und Dauer der Erlaubnis festgelegt.
Die Ausnahmegenehmigung und die Erlaubnis zur Sondernutzung muss immer auf der Baustelle vorliegen.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird neben der Sondernutzungsgebühr eine Gebühr fällig.