Ordnungswidrigkeiten

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Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden nur zum Teil im Ordnungsamt selbst bearbeitet. Eine Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei. Sie erhalten ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot, zugestellt durch den Polizeipräsidenten in Berlin.

Die Möglichkeit einer Gegenäußerung besteht, wenn Sie mit einer Verwarnung nicht einverstanden sind. Bei Nichtannahme des Verwarnungsgeldes beginnt automatisch das Bußgeldverfahren.

Sofern Ihre Gegenäußerung keinen Erfolg hat, wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen verbunden ist.

Gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch zulässig.

Wenn der Einspruch ebenfalls nicht zur Aufhebung des Bescheides führt, folgt eine anschließende Entscheidung über den Sachverhalt durch ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht.

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