Antworten auf die häufigsten Fragen

Illustration Sprechblasen mit Fragezeichen und Info

Aufgrund der aktuellen Situation bleibt auch das Amt für Soziales in Neukölln vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

berlinpass

Berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt oder verlängert. Abgelaufene berlinpässe erhalten erst einmal ihre Gültigkeit.

Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.

Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/berlinpass/

Vollstationäre Hilfe zur Pflege

  • Ich habe einen Platz im Seniorenheim in Aussicht, aber noch keinen Begutachtungstermin zur Pflegegradeinstufung erhalten.

    Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr sind in der Regel auf alle für das Verfahren erforderlichen Hausbesuche sowie auf direkte persönliche Kontakte zu antragstellenden oder leistungsberechtigten Personen zu verzichten bzw. bereits erfolgte Terminabsprachen abzusagen.

    Nach Möglichkeit soll der Kontakt zu antragstellenden, leistungsberechtigten oder anderen Verfahrensbeteiligten telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Es sind vorliegende Einschätzungen und Dokumente sowie ggf. strukturierte Interviews mit den betreffenden Personen bzw. deren Vertretungsberechtigten und den im Einzelfall in die pflegerische Bedarfsdeckung einbezogenen Personen als Grundlage für eine Entscheidung nach Aktenlage heranzuziehen. Dies dient sowohl dem Selbstschutz der Mitarbeiter*innen als auch dem Schutz des betroffenen Personenkreises.

  • Ich kann jetzt keine Einkommens- und Vermögensnachweise beibringen. Erhalte ich deswegen keine Hilfe?

    Die Prüfung von Einkommen und Vermögen wird derzeit auf eine summarische Prüfung reduziert. Die Leistungsbewilligung wird nicht von einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung abhängig gemacht, die aufgrund übergreifend eingeschränkter Kapazitäten eine erhebliche Verzögerung bedeuten würde.

    Die Bewilligung erfolgt aber unter der Bedingung, dass sich bei einer späteren vollständigen Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Abweichung ergibt. Es ist darauf hinzuweisen, dass zu viel gezahlte Leistungen grundsätzlich unter einem Rückforderungsvorbehalt stehen.

Eingliederungshilfe

  • Ich möchte dringend eine Leistung der Eingliederungshilfe beantragen, was kann ich tun?

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich schriftlich oder per Fax (Bezirksamt Neukölln, Amts für Soziales, Eingliederungshilfe, 12040 Berlin bzw. 90239-4414).

    Sämtliche Entscheidungen werden nach Aktenlage getroffen. Ein direkter persönlicher Kontakt durch das Fallmanagement oder das Gesundheitsamt ist im Regelfall nicht vorgesehen. Dies dient sowohl dem Selbstschutz der Mitarbeiter*innen als auch dem Schutz des betroffenen Personenkreises.

    In Fällen, in denen eine medizinische Einschätzung aussteht und eine Ermittlung aufgrund Aktenlage bzw. nach Vorbringen der leistungsberechtigten Person zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, ist nach summarischer Betrachtung eine vorläufige Leistung für maximal sechs Monate zu gewähren.

  • Meine befristete Eingliederungshilfe läuft aus, was muss ich tun?

    Bitte zeigen Sie uns den weiteren Bedarf formlos an. Bei anstehenden Folgebewilligungen wird vom Fallmanagement die Höhe der bisherigen Bewilligung nach Aktenlage pauschal fortgeschrieben werden. Diese Bewilligungen können auf bis zu ein Jahr ausgestellt werden. In jedem Bewilligungsbescheid ist auf den vom regulären Verfahren abweichenden Ausnahmecharakter hinzuweisen.

Grundsicherung

  • Ich möchte einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder für Erwerbsgeminderte stellen, was muss ich hierfür tun?

    Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder per Fax ein.

    Für Neuanträge und andere Notfälle wurde eine Notfallsprechstunde eingerichtet. Sie erreichen die Notfallsprechstunde für die Grundsicherung jede Woche

    Dienstag + Donnerstag
    09.00 – 12.00 Uhr
    Dienstgebäude Donaustraße 89/90, 12043 Berlin

    Bitte sprechen Sie beim Wachschutz vor, Sie werden danach an die Infotheke weitergeleitet und können dort Ihren Neuantrag stellen.

  • Für welche Notfälle ist die Notfallsprechstunde der Grundsicherung im Alter oder für Erwerbsgeminderte eingerichtet worden?

    Die Notfallsprechstunde richtet sich an

    - Menschen, die akut mittellos sind
    - Menschen, die akut obdachlos sind

    Sie erreichen die Notfallsprechstunde für die Grundsicherung jede Woche

    Dienstag + Donnerstag
    09.00 – 12.00 Uhr
    Dienstgebäude Donaustraße 89/90, 12043 Berlin

    Bitte sprechen Sie beim Wachschutz vor, Sie werden danach an die Infotheke weitergeleitet und können dort Ihren Neuantrag stellen.

  • Wenn ich keinen Notfall habe, mich aber dennoch an die Sachbearbeitung wenden möchte, welche Wege stehen mir dafür zur Verfügung?

    Der Bereich der Grundsicherung ist auf folgenden Wegen weiterhin erreichbar:

    per Post:
    Bezirksamt Neukölln, Soz 21, 12040 Berlin (Postanschrift) oder
    Hausbriefkasten des Rathauses Neukölln oder
    Hausbriefkasten des Dienstgebäudes Donaustraße 89/90

    per E-Mail:
    soziales@bezirksamt-neukoelln.de

    per Telefon:
    (030) 90239-3239
    (Notfalltelefon von Montag – Freitag, jeweils 09.00 – 12.00 Uhr)

    per Fax:
    (030) 90239-3274

    Die eingehenden Post- und Faxsendungen sowie E-Mails werden täglich auf kurzfristigen Bearbeitungsbedarf hin gesichtet.

Soziale Wohnhilfe

  • Was zählt als Notfall in der Sozialen Wohnhilfe?

    Zu den Notfällen gehören Menschen, die mittellos sind, da z. B. der Rententräger noch keine Leistungen bewilligt hat oder der Mensch in regelmäßigen Abständen seine Leistungen in Form von Barzahlungen erhält. Personen, die akut wohnungslos geworden sind und einen Schlafplatz benötigen, zählen ebenfalls zu den Notfällen.

    Ausgenommen sind geplante Wohnheimwechsel, die nur erfolgen sollen, weil das bisherige Wohnheim nicht gefällt.

    Sie erreichen die Notfallsprechstunde für die Soziale Wohnhilfe jede Woche

    Montag, Dienstag + Donnerstag
    09.00 – 12.00 Uhr
    Dienstgebäude Donaustraße 89/90, 12043 Berlin

    Bitte sprechen Sie beim Wachschutz vor, Sie werden danach an die Infotheke weitergeleitet und können dort Ihren Antrag stellen.

  • Was muss ich tun, wenn die Kostenübernahme für mein Wohnheim oder meine Unterkunft ausläuft?

    Wenn die Zuweisung für die Unterbringung ausläuft, wenden sich Betroffene bitte an ihren jeweiligen Unterkunftsbetreiber. Die Unterkunftsbetreiber beantragen bei der Sozialen Wohnhilfe die Verlängerung.

    Gegebenfalls informieren Betroffene ihre Sachbearbeitung telefonisch unter (030) 90239-3239 (Notfalltelefon von Montag – Freitag, jeweils 09.00 – 12.00 Uhr) oder durch E-Mail an soziales@bezirksamt-neukoelln.de

    Durch dieses Verfahren ist ein persönliches Vorsprechen bei auslaufenden Zuweisungen im Amt für Soziales nicht notwendig.

  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich außerhalb der Sprechstunde einen Schlafplatz benötige?

    Ab 18 Uhr kann täglich bei der Notübernachtung in der Franklinstraße 27 a, 10587 Berlin in der Nähe des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz vorgesprochen werden.

  • Was muss ich tun, wenn meine Entlassung aus der Haft oder aus dem Krankenhaus ansteht?

    Sollten Sie sich zur stationären Unterbringung in einem Krankenhaus befinden oder inhaftiert sein und Ihre Entlassung steht bevor, bitten Sie den vor Ort tätigen Sozialdienst, sich mit der Sozialen Wohnhilfe über die E-Mail wohnhilfe@bezirksamt-neukoelln.de in Verbindung zu setzen. Es wird sich dann ein Mitarbeiter um Ihre erforderliche Unterbringung kümmern.

Ambulante Hilfe zur Pflege

  • Ich beantrage ambulante Hilfe zur Pflege. Was wird geleistet und wie werde ich begutachtet?

    Zur Bedarfsfeststellung sind vorliegende Einschätzungen und Dokumente sowie ggf. strukturierte Interviews (telefonisch oder elektronisch) mit den betreffenden Personen bzw. deren vertretungsberechtigter Person und den im Einzelfall in die pflegerische Bedarfsdeckung einbezogenen Personen als Grundlage für eine Entscheidung nach Aktenlage heranzuziehen.

    Führt die (summarische) Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des aktuell eingeschränkten Datenumfangs und der reduzierten Prüfumfänge zu keinem eindeutigen Ergebnis, kann eine auf zunächst 6 Monate befristete Bewilligung erfolgen.

  • Erfolgen weiterhin Hausbesuche zur Feststellung des pflegerischen Bedarfs?

    Nein, bis auf weiteres erfolgen Hausbesuche weder durch den für unser Amt tätigen externen Dienstleister, die lexxmed GbR – sozialmedizinische Gutachten, noch durch Dienstkräfte unseres Amtes.

    Hilfebedarfsfeststellungen durch die lexxmed GbR erfolgen stattdessen durch Telefoninterviews bzw. im Einzelfall nach Aktenlage.

  • Ich kann weder die zuständige Sachbearbeiterin / den zuständigen Sachbearbeiter, noch eine Vertretung telefonisch erreichen. Wie kann ich mein Anliegen vorbringen?

    Auch in der Arbeitsgruppe Ambulante Hilfe zur Pflege (Soz 22) findet derzeit eine Bearbeitung im Notbetrieb statt, weswegen es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.

    Die Arbeitsgruppe ist auf folgenden Wegen weiterhin erreichbar:

    per Post:
    Bezirksamt Neukölln, Soz 22, 12040 Berlin (Postanschrift) oder Hausbriefkasten des Rathauses Neukölln

    per E-Mail:
    Pflege@bezirksamt-neukoelln.de

    per Fax:
    (030) 90239-4403 / (030) 90239-4415.

    Die eingehenden Post- und Faxsendungen sowie E-Mails werden täglich auf kurzfristigen Bearbeitungsbedarf hin gesichtet.

    Für dringende Angelegenheiten ist von montags bis freitags außerdem entweder der zuständige Gruppenleiter (Herr Noack) oder der zuständige Fachbereichsleiter (Herr Freund) unter der Telefonnummer (030) 90239-2428 erreichbar.

    Sofern Anrufe unter dieser Telefonnummer nicht unmittelbar entgegengenommen werden können, erfolgt baldmöglichst ein Rückruf.

  • Bieten Sie im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege eine Notfallsprechstunde an?

    Bitte klären Sie vorab telefonisch mit uns, ob eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist.

    Wie Sie uns kurzfristig kontaktieren können, entnehmen Sie bitte der Antwort auf die vorhergehende Frage zu unserer Erreichbarkeit.