Das Bezirksamt Neukölln informiert über vorsorgende Maßnahmen bei drohender Zwangsverheiratung und Heiratsverschleppung während der Sommerferien

Pressemitteilung vom 25.07.2025

Damit wir uns nach den Sommerferien wiedersehen!

Seit 2011 ist Zwangsheirat ein Straftatbestand (§ 237 StGB). Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Trotzdem fürchten jährlich viele Berliner Jugendliche, besonders vor den Sommerferien, dass sie in den Herkunftsländern der Eltern oder am Urlaubsort gegen ihren Willen verheiratet werden. Teilweise wird ihnen die Rückreise nach Deutschland zu Heiratszwecken oder weiteren Gründen unmöglich gemacht. Die meisten betroffenen Mädchen und Jungensind in Deutschland aufgewachsen.

Es gibt Hilfsangebote für die von Zwangsverheiratung und Heiratsverschleppung betroffenen und bedrohten Jugendlichen. Damit diese großflächig bekannt sind, hat das Bezirksamtauch in diesem Jahr vor den Ferien ein Informationsschreiben mit Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen an die Fachkräfte der Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen verschickt. Die Information enthält neben einer Handlungsempfehlung auch die direkten Kontakte von Ansprechpersonen in Neukölln, Berliner Beratungsstellen und sowie eine Information zur Bekämpfung von Frühehen.

Jugendliche, die eine Zwangsverheiratung oder Heiratsverschleppung befürchten, sollten diese Befürchtung einer Vertrauensperson gegenüber äußern. Sie sollten Bargeld, Kopien des Passes und des Rückflugtickets sowie ein Handy und Adressen der deutschen Botschaft versteckt bei sich führen und alle Kopien auch bei einer Vertrauensperson in Berlin hinterlassen. Vor der Abreise sollte möglichst die genaue Adresse des Zielortes, sowie eine eidesstattliche Erklärung hinterlegt werden, dass der/die betroffene Jugendliche Angst hat, dort zwangsverheiratet zu werden und auf jeden Fall nach Deutschland zurückkommen möchte.

Auf seinen Internetseiten hat das Bezirksamt Neukölln die Informationen sowie Links zu Kontakt- und Hilfeadressen veröffentlicht. Hier kann auch ein Vollmacht-Vordruck für anwaltliche Tätigkeiten/ Hilfe bei Zwangsheirat sowie eine eidesstattliche Erklärung Zwangsheirat heruntergeladen werden.

Ehen, die nach ausländischem Recht zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, in dem ein:e Ehepartner:in 16 bis 17 Jahre alt war, sind aufhebbar. Das Aufhebungsverfahren wird bei den Familiengerichten auf Antrag eingeleitet, entweder auf Antrag der/des Minderjährigen oder auf Antrag der als zuständig bestimmten Behörde, in Berlin sind dies die Standes- und Rechtsämter in den Bezirken. In den Fällen, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, gilt die Ehe als Nichtehe, d. h. als nicht geschlossen, sofern die Person noch minderjährig nach Deutschland einreist.

Bezirksbürgermeister Martin Hikel: „Zwangs- und Frühverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen, die wir nicht tolerieren und denen wir uns in Neukölln entschlossen entgegenstellen. Wir wissen aber, dass sie Realität sind für Neuköllner Jugendliche. Deshalb sensibilisieren wir seit Jahren schon die Schulen und informieren über die bürokratischen Notwendigkeiten, damit wir junge Menschen wieder zurück nach Deutschland kriegen, wenn sie gegen ihren Willen festgehalten werden. Mein Appell: Seien Sie wachsam, informieren Sie ggf. betroffene Jugendliche und wenden Sie sich im Ernstfall direkt an die Ansprechpersonen und die Berliner Netzwerke, um Hilfe zu organisieren.“

Informationen und Vordrucke finden Sie hier.

Weiterführde Informationen und Kontakte finden Sie auf auf folgender Hilfeseite.