Hikel: Neutralitätsgesetz ist weiter in Kraft

Pressemitteilung vom 28.08.2020

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom gestrigen Tag erklärt der Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel:

„Die gute Nachricht lautet: Das Neutralitätsgesetz ist weiter in Kraft. Das Gericht hat zwar die Entschädigung für die Bewerberin aus arbeitsrechtlichen Gründen bestätigt, aber das Neutralitätsgesetz bleibt bestehen. Für die Neuköllner Schulen ist das die wichtigste Botschaft.

Ich erwarte trotzdem, dass die Bundesländer sich jetzt auf einheitliche Formulierungen und einen einheitlichen Umgang mit Neutralitätsgesetzen konzentrieren. Denn die Schulen – Schüler*innen, Kollegium und angehende Lehrkräfte – brauchen Rechtssicherheit im Klassenzimmer. Dazu ist ein Neutralitätsgesetz nötig, das auch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat.

Die vorderste Aufgabe des Staates ist es darauf zu achten, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Dazu dient das Neutralitätsgesetz. Bei Religionsfreiheit ist immer die positive und die negative Religionsfreiheit zu berücksichtigen: Die Freiheit, seinen Glauben leben zu dürfen und die Freiheit, einen Glauben nicht leben zu müssen.

Es ist nicht staatliche Aufgabe, dies zu bewerten. Niemand ist anders gestellt, weil er oder sie christlich, muslimisch oder jüdisch ist. Genauso ist niemand anders gestellt, weil er oder sie sich entschieden hat, nicht oder etwas anderes glauben zu wollen. Das Neutralitätsgesetz sichert die Klassenräume gegen religiöse Instrumentalisierung, gleich welcher Religion oder Weltanschauung, ab.

In Neukölln beobachten Schulleitungen einen zunehmenden Bekenntniszwang an Schulen. Schüler*innen fühlen sich verstärkt durch konfrontative Religionsbekundungen diskriminiert. Aber Religionsbekundungen haben nichts im Klassenraum zu suchen. Ich bin überzeugt, dass das Neutralitätsgesetz die Grundvoraussetzung für Antidiskriminierung ist. Denn staatliche Neutralität ist die Voraussetzung für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.