Bebauungspläne liegen aus

Pressemitteilung vom 10.09.2012

Zwei Bebauungspläne im Ortsteil Rudow liegen aus

Im Rathaus Neukölln liegen zwei Bebauungspläne aus, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 17. September bis einschließlich 1. Oktober 2012 eingesehen werden können.

Durch Festsetzung von Gewerbegebieten im Bereich Stubenrauchstraße / Kanalstraße im Ortsteil Rudow im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne mit der Bezeichnung 8-48b und 8-61 soll eine bauliche Arrondierung ermöglicht werden, die dem gesamtstädtischen Ziel der Flächensicherung für produktionsorientiertes Gewerbe entspricht. Auf Grund eines nahegelegenen Tanklagers sowie angrenzender Wohnnutzungen besteht die Absicht, konfliktminimierende Nutzungs¬übergänge zu schaffen und die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen einzuschränken.
Die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen soll den bestehenden Zentren – hier insbesondere dem Ortsteilzentrum Alt-Rudow – vorbehalten bleiben. Einzel¬handelsbetriebe werden daher im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne weitgehend ausgeschlossen. Der baurechtliche Bestandsschutz der vorhandenen Betriebe wird hierdurch nicht berührt.

Ein bereits stillgelegter Abschnitt eines Industrieanschlussgleises der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn, der von der Stubenrauchstraße in die Kanalstraße führt, wird in das angrenzende Gewerbegebiet einbezogen. Angrenzende Flächen der Stubenrauchstraße und Kanalstraße werden als Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich gesichert.

Die Pläne bis sind Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, Zimmer N 7003 einsehbar. Am 19. September 2012 ist keine Einsicht möglich.
Info-Telefon: 90239-2008.

Der Bebauungsplanentwurf kann während der Beteiligungsfrist auch im Internet eingesehen werden unter:
www.berlin.de/ba-neukoelln/verwaltung/bebauungsplaene/bplan.html .

Die Bürgerinnen und Bürger sind innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert, Anregungen vorzu¬bringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.