Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden im Bezirk Neukölln insgesamt 477 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde (Bezirk) wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die gesundheitliche Eignung, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und keine hauptamtliche Tätigkeit in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, Religions-diener usw.). Soziale Kompetenzen, Engagement und die Möglichkeit Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden, sind ebenso unabdingbar. Für weitere Auskünfte und die Anforderung der Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Bezirkswahlamt, Tel. 90239 1305 oder 90239 4149.
Interessentinnen und Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31.12.2012 beim Bezirkswahlamt Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin bewerben, für das Amt eines Jugendschöffen richten Sie ihre Bewerbung ebenfalls bis zum 31.12.2012 an das Jugendamt Neukölln- JugGesAV 2, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin (Tel.: 90239-3403). Ein Bewerberformular finden Sie unter www.berlin/schoeffen.de .