Wichtig & Aktuell
Inhaltsspalte
Nochmal nachdenken über Scheinvaterschaften – Neuköllns Bürgerdienste-Stadtrat Falko Liecke begrüßt Entscheidung des Rates der Bürgermeisters
n ihrer heutigen Sitzung haben die Bürgermeister der Berliner Bezirke beschlossen, die Senatsvorlage über die „Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde im Vaterschaftsanfechtungsverfahren“ in den RdB-Ausschuss für Inneres und Sport zurück zu überweisen. Mit dieser Verordnung sollen die einzelnen Bezirke für die Verhinderung sogenannter Scheinvaterschaften zuständig gemacht werden. Bezirksstadtrat Liecke und Stadtratskolleginnen und -kollegen aus anderen Bezirken hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die bezirklichen Standesämter und Rechtsämter mit dieser Aufgabe überfordert sind. Weder gebe es genügend Personal, um beim Verdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen aufwändige Ermittlungen durchzuführen, noch gehöre die Befähigung für derartige Ermittlungsverfahren (z.B. Kontrollen von Wohnorten und tatsächlicher sozialer Verbundenheit von angeblichem Vater und Kind) zum Berufsbild und zur fachlichen Kompetenz von Standesbeamten.
Falko Liecke:
„Solch schwierige Verfahren wie die Anfechtung von Vaterschaftsanerkennungen sind in einer zentral zuständigen und spezialisierten Behörde einfach besser aufgehoben. Deshalb ist das auch in fast allen anderen Bundesländern zentral gelöst. Der Senat beruft sich bei seinem Verordnungsentwurf für eine dezentrale Regelung aber ausgerechnet auf die Ausnahmen, nämlich auf die lediglich drei Bundesländer, die es anders machen. Ich freue mich – habe aber auch nichts Anderes erwartet -, dass die Bezirksbürgermeister als Praktiker, die solche Verordnungen umsetzen müssen, der Argumentation des Senates hier nicht einfach folgen, sondern den Sachverhalt noch einmal prüfen wollen. Immerhin geht es bei den sogenannten Scheinvaterschaften um einen erheblichen finanziellen Schaden, der durch die Erschleichung von Aufenthalt und Anspruch auf soziale Leistungen verursacht wird. Dieser Vorgang zeigt mal wieder deutlich, wie wichtig der Rat der Bürgermeister für eine
praxistaugliche Verwaltungstätigkeit und Gesetzgebung ist.“
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Bezirksamt Neukölln
- Tel.:
- +49 30 90239 0
- Fax:
- +49 30 90239 3740
Postanschrift
Bezirksamt Neukölln
12040 Berlin
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten der einzelnen Ämter sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.
Bürgerkontakt
Sie haben Fragen oder Anregungen zum Bezirk oder zur Verwaltung? Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular.