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KFZ-Parkausweise für Schwerbehinderte bzw. Parkerleichterungskarten verlieren zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit!
Mit Einführung des EU-Parkausweises für Schwerbehinderte mit außerge-wöhnlicher Gehbehinderung sowie für blinde Menschen wurde für den bis dahin von den deutschen Behörden ausgestellten Parkausweis eine Übergangsfrist bis zum 31.Dezember 2010 festgesetzt.
Dieser “alte” (dunkelblaue) Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Passfoto verliert nach nunmehr zehnjähriger Übergangsfrist mit Ablauf des 31.12.2010 seine Gültigkeit. Dies gilt auch für unbefristet erteilte Parkausweise. Die Ausweise für gleichgestellte Personen (orangefarbener Ausweis) sind nicht betroffen.
Personen mit erstem Wohnsitz in Neukölln, die noch im Besitz eines „dunkelblauen“ Ausweises sind, sollten umgehend Kontakt mit der bezirklichen Straßenverkehrs-behörde unter Tel.: 90239-4194 aufnehmen. Bei der Bewilligung findet eine vollständige Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen statt, sodass mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss.
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