RlvF-Bescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Wedding

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Bitte beachten Sie:
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.

Das Finanzamt hat nur geöffnet:
Dienstag und Mittwoch 8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr

Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie!

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
Tram
  • M1, 50 bis U Osloer Straße
U-Bahn
  • U Osloer Straße U8, U9

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

  • Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.

  • Am Standort Osloer Str. 36 kann nur mit girocard in Verbindung mit der PIN (ehemals EC Karte) bezahlt werden (keine Barzahlung) !


  • Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung des gewünschten Personaldokumentes -Personalausweis und/oder Reisepass- (idealerweise 15 Minuten vorher).
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.

Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

  • Kunden, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel eine Anwohnervignette beantragen, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache, verbunden mit einer Wartezeit, bedient.

  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
  • Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht der Infotresen gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

RlvF-Bescheinigung beantragen

Mit einer RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie eine RlvF-Beschenigung oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS) (unter "Weiterführende Informationen") benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie beziehen wollen. Die RlvF-Bescheinigungen sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben. Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Bescheinigungen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Bürger der Europäischen Union
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
  • ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung (RLvF-Bescheinigung)
    (unter "Formulare")
    Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
    • Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für "Vor- und Nachname des Antragsstellers".
    • Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
  • Einkommenserklärung
    Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommensbescheinigung
    Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Partnerschaftserklärung
    Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Meldenachweise
    von allen im Antrag genannten Personen. Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten.
  • Ausweisdokumente
    von allen Personen, die im Antrag genannt sind
    zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder
    wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
  • Heiratsurkunde
    wenn Sie verheiratet sind
  • Nachweis über einen anderen Familienstand
    Sie sind nicht ledig,
    zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung
    zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
  • Schwerbehindertenausweis
    Sie sind schwerbehindert,
    Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • Mutterpass
    sie sind schwanger,
    der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig in Kopie
  • Semesterbescheinigung
    bei Studierenden,
    bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
  • Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
  • Neben dem Antrag auf eine RLvF-Bescheinigung können weitere Unterlagen notwendig sein
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden. Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

Gebühren

  • 23,00 Euro: Die Gebühr muss im Voraus auf das Konto der Behörde überwiesen werden, an die Sie Ihren Antrag richten (unter "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für "Vor- und Nachname des Antragsstellers".
  • 11,50 Euro: Bei Ablehnung des Antrages bzw. Antragsrücknahme

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.

Hinweise zur Zuständigkeit

Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin, kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

Chat

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