Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Anmeldung einer Wohnung am Standort Bürgeramt Wedding

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Um der erhöhten Terminnachfrage besser gerecht zu werden, erweitert das Bürgeramt ab dem 01.10.2020 die Öffnungszeiten.
Diese Erweiterung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die neuen Terminangebotszeiten lauten wie oben abgebildet.
In Notfällen und für die Ausgabe dringend benötigter fertig gestellter Personaldokumente können die Bewohner*innen des Bezirks Mitte Termine per E-Mail unter folgender Adresse vereinbaren:
notfalltermin@ba-mitte.berlin.de
Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail eine Telefonnummer, unter der wir Sie zwecks genauer Terminabsprache zurückrufen können!
Ansonsten gilt:
Beantragte Personaldokumente können ausschließlich mit Termin abgeholt werden.
- Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich.
- Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden., da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.
- Am Standort Osloer Str. 36 kann nur mit girocard in Verbindung mit der PIN (ehemals EC Karte) bezahlt werden (keine Barzahlung) !
- Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 5,00 Euro erfolgt bei der Beantragung.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Kunden, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel eine Anwohnervignette beantragen, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache, verbunden mit einer Wartezeit, bedient.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.
Anmeldung einer Wohnung
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn
- Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
- Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
- Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.
Ausnahme von der Meldefrist
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist (14 Tage) besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhalten oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt in Berlin dauert nicht länger als sechs Monate.
Umzug eines minderjährigen Kindes
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Ein Muster für die Erklärung finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Sie können sich nur vor Ort anmelden oder sich durch eine andere Person vor Ort vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mitgeben. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. Das Anmelde-Formular finden Sie im Abschnitt „Formulare“.
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. -
Beiblatt zur Anmeldung/Hauptwohnungserklärung (bei mehreren Wohnungen)
Nur wenn Sie Ihre bisherige Wohnung in Deutschland nicht aufgeben und die neue Wohnung zusätzlich anmelden wollen, muss für Sie und Ihre ggf. mitziehenden Familienmitglieder eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden.
-
Anmeldeformular
Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
Bei mehr als 2 anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein benutzen.
Bitte beachten Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" die "Weiterführenden Hinweise zu Anmeldungen" . -
Personenstandsurkunde
Für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es ggf. zusätzlich erforderlich, Personenstandsurkunden (wie z.B.: Heirats-, Geburtsurkunde) vorzulegen.
Bereits vorhandene Urkunden sollten daher vorsorglich mitgebracht werden. -
Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieter
Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
Ein Muster für die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung. -
ggf. die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten und dessen Pass oder Personalausweis
Ein Muster für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Wedding
Erläuterung der Symbole
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich. Bitte beachten Sie:
Das Finanzamt hat Mittwoch und Freitag erst ab 8.00 Uhr geöffnet und schließt Freitag bereits um 13.30 Uhr.
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
Nahverkehr
U-Bahn U Osloer Straße U8, U9
Bus 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
Tram M1, 50 bis U Osloer Straße