Ziel 4: Gesunde und gewaltfreie psychische Entwicklung

Schlafendes Baby

Ziel 4: Rahmenbedingungen für eine gewaltfreie und gesunde psychische Entwicklung stärken

Teilziele:

Ziel 4.1: Das Netz präventiver Maßnahmen in den frühen Phasen der Kindheit in Form von – insbesondere auch niedrigschwelligen und aufsuchenden – Angeboten der Beratung, Unterstützung, Vermittlung sowie der Entwicklung von Erziehungskompetenzen wird erfasst. Die Schließung von Lücken darin wird systematisch verfolgt.

Ziel 4.2: Die Bevölkerung ist umfassend über die Entstehungsbedingungen familiärer Gewalt und die Folgen für die psychische Gesundheit sowie die entsprechenden Unterstützungsangebote hierzu informiert.

Prioritäre Handlungsempfehlungen zu Ziel 3

Die folgenden Empfehlungen wurden im Rahmen der Berichterstattung zum Gesundheitszielprozess sowie den darauf aufbauenden Gesundheitsforen ausgesprochenen. Gemäß Bezirksamtsbeschluss werden sie auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Ihre Umsetzung wird im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten verfolgt:

  1. Um das Netz der Hilfeangebote möglichst dicht zu gestalten, sollen im Rahmen von Wirksamkeitsbetrachtungen von Angeboten und ihrer Vernetzung ebenfalls bestehende Hinderungsgründe für die Inanspruchnahme untersucht werden.
  2. Es wird empfohlen, die Betrachtung des Themas Familiäre Gewalt neben dem Thema der Häuslichen Gewalt selbstständig zu etablieren. Gewalt gegen Kinder wird vielfach immer noch vorwiegend im Kontext körperlicher Gewalt aufgegriffen – vor allem reaktiv anlässlich besonders gravierender Übergriffe. In der Bewusstmachung des breiten – oft weniger spektakulären – Spektrums auch der psychischen Gewalt kann ein erhebliches Präventionspotenzial aktiviert werden.
  3. Präventiv orientierte niedrigschwellige Angebote, die sich als wirksam erwiesen haben, sollten nach Möglichkeit durch eine Regelfinanzierung abgesichert sein, um Kontinuitätsabbrüche zu verhindern.
  4. Der steigende Bedarf an Sprachmittlung für die Inanspruchnahme von Unterstützung muss finanziell abgesichert werden.
  5. Es sollte eine Übersicht über die vorhandenen Sprachkompetenzen bei niedergelassenen Ärzt_innen im Bezirk bei der Kassenärztlichen Vereinigung erfragt werden.
  6. Eine umfassende Übersicht über präventiv orientierte Angebote im Bezirk sollte erarbeitetund ihre kontinuierliche Aktualisierung sichergestellt werden.
  7. Angeregt wird die zielgruppenspezifische Zusammenführung von Präventions- und therapeutischen Angeboten im Rahmen von Vernetzungsrunden,
  8. Die Tatsache, dass Vernetzung nicht ohne zeitlichen und personellen Aufwand zu organisieren ist, muss Berücksichtigung finden durch eine ausreichende Ausstattung vernetzender Stellen mit den dafür erforderlichen Ressourcen.
  9. Angeregt werden Infoveranstaltungen oder Jours fixes zur Weiterentwicklung der Qualität der Fachkräfte im Kinderschutz.
  10. Der Bezirk sollte sich dafür einsetzen, dass die berlinweiteVerteilung der Ressourcen für Unterstützungsangebote den unterschiedlichen sozioökonomischen Status der Bezirke stärker Rechnung trägt.
  11. Dem Thema „psychische Gewalt“ ist verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen,sowohl durch gezielte Infos zum Thema in den Einrichtungen, als auch über die intensivere Vermittlung der Kinderrechte an Kinder und an Eltern. Ebenso wird eine verstärkte Selbstreflexion seitens der pädagogischen Fachkräfte hinsichtlich ihres Verständnisses des Themas angeregt.