Drucksache - 2291/V  

 
 
Betreff: Stadtklima verbessern, Grünflächen entsiegeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
19.02.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
29.04.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
27.05.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen - Zugangsdaten: https://global.gotomeeting.com/join/475770301 vertagt   
17.06.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden vertagt   
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 14.01.2020
2. Austauschblatt DIE LINKE vom 21.01.2020
3. BE UNVG vom 18.08.2020
5. Beschluss vom 20.08.2020
6. VzK SB vom 05.02.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  28.01.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  3 35 00

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2291/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme- 
 

Stadtklima verbessern, Grünflächen entsiegeln

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2291/V):

Das Bezirksamt wird ersucht,

1.  die Parks und Plätze im Bezirk zu erfassen, die zwar als Grünfläche und Grünanlagen geführt sind, deren Flächen aber zum großen Teil oder zur Gänze versiegelt sind (Wege und Spielplätze ausgenommen), etwaige Nutzungen dieser Flächen sind auszuweisen.

2.  langfristig weitere bezirkliche Flächen zu identifizieren, die nicht als Grünflächen ausge-wiesen sind, die sich aber für die Entsiegelung eignen und die Entsieglung umzusetzen.

Das Bezirksamt hat am      02.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

zu 1.

Mit dem Beschluss „Stadtklima verbessern, Grünflächen entsiegeln“ greifen die Initiatoren ein wichtiges Thema einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf. Eine der wirksamsten Maßnahmen zur Klimaanpassung ist es, den Versiegelungsgrad in der Stadt so gering wie möglich zu halten. Durch die Verringerung von versiegelten Flächen kann mehr Regenwasser versickert werden. Durch Vegetation kann die aufgenommene Feuchtigkeit in trockenen, heißen Perioden verdunstet werden, wodurch ein mikroklimatischer Kühlungseffekt eintritt, der dann dafür sorgt, dass die negativen Folgen für das Stadtklima durch den Klimawandel auf mikroklimatischer Ebene gedämpft werden.

Konkret wurde angeregt solche Flächen zu erfassen, die „zwar als Grünfläche und Grünanlagen geführt sind, aber zum großen Teil oder zur Gänze versiegelt sind“.

Nach einer Betrachtung aller gewidmeten Grünanlagen entsprechen die folgende Grünanlagen dieser Beschreibung.:
 

-                                                                     Rathausforum

r das Rathausforum ist in Kürze ein Wettbewerb für eine Umgestaltung vorgesehen. Auslobende Stelle ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Im Rahmen der Vorabbeteiligungen wurde das Thema Klimaanpassung in die Aufgabenbeschreibung eingebracht. Es zeichnete sich aber schon bei den Vorbesprechungen ab, dass aus Gründen des Denkmalschutzes und der Nutzungsansprüche nicht damit zu rechnen ist, dass hier neue großflächige Entsieglungen geschaffen werden können.

-                                                                     Diverse Abschnitte der Uferpromenaden an den Gewässern, z. B. Spree am Hauptbahnhof und Regierungsviertel, Spreekanal auf der Fischerinsel

Die Uferpromenaden eignen sich in der Regel nicht für eine großflächige Entsiegelung, weil die vorrangig als Wegeverbindungen genutzt werden.

Weitere Flächen, die als Grünanlage gewidmet sind und unter Berücksichtigung der Nutzungs-ansprüche gleichzeitig überproportional versiegelt sind, sind nicht bekannt.

Die Aufzählung zeigt bereits deutlich, dass im Bereich der Grünanlagen die Potenziale für großflächige Entsiegelungsmaßnahmen begrenzt sind. Die tatsächlichen Entsiegelungs-potenziale erschließen sich auf anderen Flächentypen einer Stadt.

zu 2.

Grundsätzlich ist jede versiegelte Fläche ein Potenzial für eine Entsiegelung. Hierzu zählen alle (private) Grundstücksflächen genauso wie Verkehrsflächen, die durch den Bezirk verwaltet werden. Da die tatsächliche Umsetzbarkeit von Entsiegelungsmaßnahmen stark davon abhängt, wie sich Nutzungsansprüche der Nutzenden verhalten bzw. verändern und welche Zugriffsmöglichkeiten man auf Flächenpotenziale hat, wird derzeit die Strategie verfolgt, in der täglichen Arbeit die sich bietenden Chancen für Entsiegelungen zu nutzen. Ein wichtiges Arbeitsfeld ist hier die Umsetzung vorhandener verbindlicher Planungen. Dazu zählen die verbindliche Bauleitplanung und die bestehenden Landschaftspläne.

Verbindliche Bauleitplanung

Über die verbindliche Bauleitplanung werden die Entwicklungsziele für Flächennutzungen verbindlich festgesetzt. Somit sind festgesetzte Grünflächen rechtsverbindliche Potenziale, die es zeitnah umzusetzen gilt. Im Bezirksamt - Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen - werden solche Entsiegelungspotenziale in Form von Geo-Daten erfasst. Im Rahmen der täglichen Arbeit wird versucht, Prozesse in Gang zu setzen, die es ermöglichen diese Potenziale zeitnah zu heben.

Verbindliche Landschaftspläne

In allen im Bezirk beschlossenen Landschaftsplänen ist ein sogenannter Biotopflächenfaktor (BFF) festgesetzt. Der Biotopflächenfaktor benennt für bebaute Grundstücke das Verhältnis von sich positiv auf den Naturhaushalt bzw. die Biotopentwicklung auswirkenden Flächen eines Grundstückes zur gesamten Grundstücksfläche. Bei Bauvorhaben (im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes), die zur Bodenversiegelung und baulichen Verdichtung auf den Grundstücken führen, wird die Umsetzung des im Landschaftsplan festgesetzten BFF verlangt. Dies trifft grundsätzlich bei Neubauvorhaben zu, aber auch bei baulichen Veränderungen an bestehenden Gebäuden, die zu einer Erweiterung von Wohnflächen führen. Über den sachgerechten Vollzug der Landschaftspläne wird dafür gesorgt, dass trotz anhaltender Nachverdichtung ausreichend naturhaushaltswirksame Fläche übrigbleibt (Maßnahmen mit Bodenanschluss haben dabei Vorrang). Nicht selten führt die Umsetzung auch zu mehr entsiegelter Fläche gegenüber dem Ausgangszustand.

Weitere Ansätze

Im Rahmen der Mitwirkung an Planungsaufgaben wird auch jederzeit versucht, Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen planerisch vorzubereiten. Als Beispiel ist hier das Grabfeld I des Invalidenfriedhofs zu nennen. Über andere konzeptionelle Planungen soll im Jahr 2021 untersucht werden, wie das Umfeld des Erik-Heß-Eisstadions zeitgemäßer gestaltet werden kann. Weiterhin soll über eine konzeptionelle Planung geprüft werden, wie der Straßenraum der südlichen Michaelkirchstraße, mit dem Ziel der Verringerung der Verkehrsfläche, neu aufgeteilt werden kann. Im Projekt Klimakiez Badstraße ist die klimagerechte Anpassung des Straßenraums der Bellermannstraße eine zentrale Projektidee.

Einen umfassenden Überblick für alle Flächen im Bezirk hinsichtlich ihrer Eignung für eine Entsiegelung gibt es nicht. Im Rahmen der bezirklichen Landschaftsentwicklungsplanung sowie der Klimaschutz- und Klimaanpassungsplanung wird dieses Themenfeld aufgrund seiner Bedeutung aber Berücksichtigung finden.

Ob jedoch ein klassisches Entsiegelungspotenzialkataster ein Ergebnis sein wird, ist fraglich, da es sehr aufwendig ist, die erforderlichen Grundlagendaten zu erfassen. Die Erfassung aller versiegelten Flächen für eine dicht bebauten Stadtraum ist auch mit modernen Erfassungsmethoden der Fernerkundung nicht im erforderlichen Maßglich.

Wegen der anhaltenden baulichen Entwicklungsdynamik im Bezirk Mitte ist es auch erforderlich - neben den Anstrengungen, vorhandene versiegelte Flächen zu entsiegeln - dafür zu sorgen, dass die anhaltende Neuversiegelung nicht auf die vorhandenen öffentlichen Grünanlagen ausgedehnt wird. So setzt sich die Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen dafür ein, dass bestehenden Grünanlagen nicht für Baumaßnahmen herangezogen werden. Beispiele für Bestrebungen, bestehende Grünanlagen für Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmen, sind die Ausdehnung und Neuanlage von bezirklichen Infrastruktureinrichtungen, die Anlage von Radschnellwegeverbindungen in Grünanlagen und die beabsichtigte Überplanung der 30.000 m² großen Grünanlage Eckernförder Platzes durch die Charité.

Im Sinne des Anliegens der Bezirksverordnetenversammlung wird kontinuierlich versucht, in Abstimmungen, Stellungnahmen, auch im Beteiligungsprozess zum Einbringen von Bezirks-amts-Vorlagen o.g. Bestrebungen zu entgegnen und deutlich auf die negativen Folgen solcher ressourcenzehrenden, rückwärtsgewandten Stadtentwicklung hinzuweisen.

In Anbetracht des bestehenden starken Baudrucks auf die bereits hoch verdichten Areale in Mitte ist zum Erhalt des Freiflächenbestandes in Erwägung zu ziehen, die notwendige Baumasse erforderlicher Neubauten mehr über die Höhe der Gebäude zu erreichen. Die Aufstockungen von Bestandsgebäuden ist genauso als eine zu prüfende Option zu betrachten. Vorausgehend muss aber die Prüfung erfolgen, was überhaupt notwendig ist.

Im Rahmen einer Stadtentwicklung, die die Erfordernisse der Zukunft aufgreift, müssen nachhaltige Strategien gefunden werden. Dazu gehört auch eine flächenschonende Bebauung in Innenstadtlagen.

A)    Rechtsgrundlage

§ 13. i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 keine

 

Berlin, den           .                   .2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel    Bezirksstadträtin Weißler

 

 
 

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