Drucksache - 2289/V  

 
 
Betreff: Handlungsempfehlungen der „Prüfgruppe Korruptionsprävention“ konsequent umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Bayat 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 14.01.2020
2. Beschluss vom 23.01.2020
3. VzK ZB vom 14.05.2020
4. VzB SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 23.02.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 32052

Rechtsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2289/V

Mitte von Berlin


 Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Handlungsempfehlungen der „Prüfgruppe Korruptionsprävention“ konsequent umsetzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 31.01.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2289/V)

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Handlungsempfehlungen aus den Prüfungen der „Prüfgruppe Korruptionsprävention“ zwingend und lückenlos umzusetzen. Ferner soll das BA darauf einwirken, dass die Ämter und die ihnen untergeordneten Organisationseinheiten die Handlungsempfehlungen ohne Zeitverzögerung ebenfalls umsetzen. Die Ergebnisse aus der Umsetzung sind dem RPA spätestens 6 Monate nach der Einführung mitzuteilen.

Sofern der Umsetzung nachvollziehbare, zeitliche Engpässe im Wege stehen, ist dies der BVV plausibel darzulegen und einen Zeitrahmen zur Umsetzung mitzuteilen. Hierbei ist ein max. Zeitpunkt der Umsetzung von 3 Monaten ab Bekanntgabe der Handlungsempfehlung einzuhalten.

Dem RPA ist laufend Bericht zu erstatten.

 

Das Bezirksamt hat am 07.03.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das im Zwischenbericht vom 20. Mai 2020 beschriebene und am 18.06.2020 von der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommene Verfahren wird weiterhin durchgeführt und angewendet.

Umstände, wonach die Umsetzung von Handlungsempfehlungen nicht zeitnah erfolgte, lagen in den letzten zwei Jahren nicht vor.

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese

lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

Berlin, den 07.03.2023

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen