Drucksache - 2284/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2284/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Mobility Data Specification auch für Berlin Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2284/V)
Technischer Hintergrund:
Mit der ‚Verordnung für die Benutzung von Tretrollern und Skateboards mit Elektromotor‘ wurde der deutsche Markt für Sharing-E-Roller-Anbieter geöffnet. Weltweit haben Städte verschiedene Regulierungsstrategien entwickelt. Besonders interessant ist die Strategie des Department of Transportation in Los Angeles (Ladot).
Diese hat einen technischen Standard erdacht und diesen komplett mit der Software für die Referenzimplementierung veröffentlicht. Dieser Standard ist die Mobility Data Specification (MDS). Dieser Standard ermöglicht im Kern eine datenschutztechnisch unbedenkliche Kommunikation zwischen Kommune und E-Roller-Anbieter.
Dadurch erhalten die Kommunen Daten über abgestellte Räder und Roller sowie die gefahrenen Routen und können damit beispielsweise die Auswirkungen von Straßen- oder Brückensperrungen auf den Verkehr analysieren.
Auf der anderen Seite können die Kommunen auch Daten senden, um etwa Zonen einzurichten, indem Roller bevorzugt oder temporär nicht abgestellt werden sollten z.B. zur Vorbereitung eines Stadtfestes oder eines Marathons.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen in Berlin dafür einzusetzen zu prüfen, ob die Mobility Data Specification auch in Berlin verpflichtend für alle Beteiligten eingeführt wird. Das Bezirksamt hat am 03.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Grundsätzlich wäre eine Implementierung einer elektronischen Rückkoppelung der Anbieter von Elektrokleinstfahrzeugen an die entsprechende Zulassungsstelle wünschenswert.
Diese Rückkoppelung kann jedoch in keinem Fall individuell durch die Berliner Bezirke wahrgenommen werden, zumal Elektrokleinstfahrzeuge bezirksübergreifend genutzt/gefahren/zugelassen/abgestellt werden. Eine entsprechende Technik hätte im Rahmen der Erstzulassung der Geräte vorgesehen werden können, bzw. hätte im Rahmen eines Konzessionsvertrags mit einem, bzw. einer Auswahl von Anbietern erfolgen können.
Die mit der Anfrage verbundene Anregung ist sehr wertvoll und wird der für Verkehr zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, u.a. auch zuständig für Verkehrsmodelle und zählungen, weitergeleitet. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 03.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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