Drucksache - 2266/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 1-70a (ehemaliges Haus der Statistik), die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-105 (ehemaliges Haus der Statistik) und die Änderung der räumlichen Geltungsbereiche der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 1.70b (Bereich Mollstraße 4) und 1-82a (Bereich Berolinastraße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 09.01.2020
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 5

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Datum

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über den Beschluss über die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 1-70a (ehemaliges Haus der Statistik), die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-105 (ehemaliges Haus der Statistik) und die Änderung der umlichen Geltungsbereiche der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 1-70b (Bereich Mollstraße 4) und 1-82a (Bereich Berolinastraße)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen:

 

1. Das Aufstellungsverfahren 1-70a (ehemaliges Haus der Statistik) für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße und eine Teilfläche des Grundstücks Karl-Marx-Allee 5 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird eingestellt.

2. Der Bebauungsplan 1-105 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße (ehemaliges Haus der Statistik) im Bezirk Mitte ist auf Grundlage des Vorentwurfes zum Bebauungsplan vom 9.1.2019 aufzustellen.

3. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-105 wird nach § 13a BauGB durchgeführt.

4. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 1-70b (Bereich Mollstraße 4) für die nördliche Teilfläche des Geländes zwischen Mollstraße, Berolinastraße, Karl-Marx-Allee und Otto-Braun-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird an die Geltungsbereichsgrenzen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 1-105 angepasst. Der Titel des Bebauungsplanes 1-70b ändert sich nicht.

5. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-82e für die Grundstücke
Karl-Marx-Allee 4/20, 24/32, 5/11, 19/25 sowie für einen Abschnitt der Berolinastraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird an die Geltungsbereichsgrenzen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 1-105 angepasst. Der Titel des Bebauungsplanes 1-82e ändert sich nicht.

 

A)     Begründung

Begründung zu Beschlusspunkt 1 und 2:

r das Gelände des ehemaligen Hauses der Statistik ist bislang das Bebauungsplanverfahren 1-70a betrieben worden (vgl. Anlage 1). Ziel war die Umsetzung eines im Jahre 2009 durch ein städtebauliches Gutachterverfahren entwickelten Konzeptes, das von einem Abriss des Gebäudebestandes ausging und das gesamte Areal privaten Wohn- und Gewerbenutzungen zuführen sollte.

Inzwischen haben sich die Prioritäten gravierend geändert. Das Land Berlin hat sämtliche vorher der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Flächen übernommen und beabsichtigt, das Areal grundsätzlich nicht an Private zu verkaufen. Als Nutzungen vorgesehen sind landeseigene Verwaltungen wie ein Finanzamt, die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und ein Neubau für das Rathaus Mitte, ein hoher Anteil an kulturellen und sozialen Nutzungen, die maßgeblich von der Initiative ZKB ZUsammenKUNFT Berlin eG entwickelt werden, sowie Wohnungsbau, der ausschließlich durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) und im Rahmen der vorgenannten sozialen Nutzungen realisiert werden soll. In einem städtebaulichen Werkstattverfahren ist ein neues Konzept entwickelt und am 22.2.2019 vom Obergutachtergremium als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung empfohlen worden. Das Konzept basiert darauf, dass der stadtbildprägende Gebäudebestand erhalten bleibt und durch Neubauten ergänzt wird.

Aus Gründen der Klarheit des Bebauungsplanverfahrens und aus organisatorischen Gründen wird das auf dem alten Konzept beruhende Bebauungsplanverfahren 1-70a (vgl. Anlage 1), für das bereits die zweistufige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden sind, eingestellt und ein auf dem neuen Konzept beruhendes neues Aufstellungsverfahren 1-105 (vgl. Anlage 2) eingeleitet, bei dem alle üblichen Verfahrensschritte erneut durchgeführt werden.

Die geänderte Planungsabsicht muss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom Bezirk nach § 5 AGBauGB formal mitgeteilt werden. Bereits Ende des Jahres 2018 war absehbar, dass dieses Mitteilungsverfahren wegen der Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen wird, bevor das Bezirksamt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1-105 fassen kann. Deshalb hatte das Bezirksamt am 18.12.2018 beschlossen, mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB nicht bis zum Aufstellungsbeschluss zu warten, sondern diese Verfahrensschritte bereits vorab durchzuführen (Bezirksamtsbeschluss Nr. 614). Die Beteiligungsschritte wurden von der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit im ersten Halbjahr 2019 durchgeführt, ausgewertet und die Ergebnisse vom Bezirksamt am 1.10.2019 beschlossen (Beschluss Nr. 865).

Mittlerweile sind die Abstimmungen, die sich aus der Mitteilung der Planungsabsicht ergeben haben, abgeschlossen und der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1-105 kann gefasst werden.

Begründung zu Beschlusspunkt 3:

Wie zuvor das Bebauungsplanverfahren 1-70a soll auch das Bebauungsplanverfahren 1-105 nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Durchführung von Aufstellungsverfahren als „beschleunigte Verfahren“ nach § 13a BauGB dient dazu, auf bestimmte formale Anforderungen, wie durch Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes, verzichten zu können. Diese Erleichterung der Arbeit entspricht der Intention des Gesetzgebers, als er diese Verfahrensarten in das Baugesetzbuch aufgenommen hat. Das materielle Gewicht der Umweltbelange ändert sich dadurch in der Abwägung der Festsetzungen nicht.

Der Gesetzgeber ermöglicht in den Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB Einschränkungen in der zweistufigen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit. Davon wird der Bezirk jedoch keinen Gebrauch machen. Die frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind bereits im üblichen Umfange durchgeführt worden und für die formelle Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sollen weder der Adressatenkreis noch der Beteiligungszeitraum eingeschränkt werden. Die Belange der Behörden, der Privateigentümer und der Öffentlichkeit werden auch nach der Verfahrensumstellung in vollem Umfange in die Verfahren einfließen.


Begründung zu Beschlusspunkt 4 und 5:

Das Plangebiet 1-105 ist abgesehen von zwei Ausnahmen deckungsgleich mit dem bislang betriebenen Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-70a. Die Ausnahmen befinden sich an der nördlichen und der süstlichen Geltungsbereichsgrenze.

Im Nordosten überlagert das Plangebiet 1-105 eine gut 950  große Teilfläche des Gebietes, für das bisher der Bebauungsplan 1-70b aufgestellt wurde. Im Nordwesten wird eine knapp 100  große Fläche durch das Plangebiet 1-105 nicht überplant, die bislang durch das Bebauungsplanverfahren 1-70a erfasst war. Der Geltungsbereich 1-70b wird an die nördliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanverfahrens 1-105 angepasst (vgl. Anlage 3). Hintergrund für die im Vergleich zum Bebauungsplanverfahren 1-70a verschobene nördliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes 1-105 ist, dass die bisherige Geltungsbereichsgrenze streng aus dem städtebaulichen Konzept des Jahres 2009 hergeleitet war und eine kleine, aber die Bebauung auf dem Nachbargrundstück unmittelbar betreffende Teilfläche überplante, während gleichzeitig eine größere landeseigene Fläche außerhalb des Plangebietes 1-70a lag. Der Geltungsbereich des neuen Aufstellungsverfahrens 1-105 wird besser und ohne Überplanung der vorhandenen Nachbarbebauung an die nördlichen Grundstücksgrenzen der landeseigenen Flächen angepasst. Auf die Geltungsbereichsbeschreibung, die Teil des Titels des Bebauungsplanes 1-70b ist, hat die Veränderung der Geltungsbereichsgrenze keine Auswirkung.

Im Südosten wird eine Fläche durch den Bebauungsplan 1-105 nicht überplant, die zuvor vom Bebauungsplanverfahren 1-70a erfasst war. Diese Fläche wird dem Bebauungsplan 1-82e zugeschlagen (vgl. Anlage 4). Hintergrund ist das Ergebnis des Werkstatt-Verfahrens, das für die Errichtung von sogenannten Pavillons in der Karl-Marx-Allee durchgeführt worden ist. Für die Umsetzung der Pavillon-Neubauten wird das Bebauungsplanverfahren 1-82e aufgestellt und eine der konzipierten Pavillonflächen überschreitet die bisherige Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanverfahrens 1-82e. Dies ist bauleitplanerisch unpraktikabel. Um den Pavillonstandort und die potentiellen Nebenflächen des Vorhabens mit einem einzigen Bebauungsplan zu erfassen, wird der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 1-82e entsprechend vergrößert. Auf die Geltungsbereichsbeschreibung, die Teil des Titels des Bebauungsplanes 1-82e ist, hat die Geltungsbereichserweiterung keine Auswirkung betroffen sind ausschließlich Flächen, die als Öffentliche Straße oder Grün- und Erholungsanlagen gewidmet sind.

B)     Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

C)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 17.12.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

Anlagen

1 Bebauungsplan 1-70a Entwurf vom 25.3.2014

2 Bebauungsplan 1-105 Vorentwurf vom 9.1.2019

3 Bebauungsplanverfahren 1-70b Änderung des Geltungsbereiches, vom 26.11.2019

4 Bebauungsplanverfahren 1-82e Änderung des Geltungsbereiches, vom 25.11.2019

 

 
 

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