Drucksache - 2204/V  

 
 
Betreff: Beschluss über die erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 1-22B.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 10.12.2019
2. Anlage 1
3. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .11.2019

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                       Drucksache Nr.:2204/V.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme -

 

über den Beschluss über die erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 1-22B.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 beschlossen:

  1.                                                                                                                       Die Durchführung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. zum Bebauungsplanverfahren 1-22B für das Gelände zwischen  Torstraße, Kleine Hamburger Straße, Linienstraße und Tucholskystraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

A)                                                                                                                       Begründung:

 Siehe Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.07.2019 (Anlage 1). Auf Grund von Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan geringfügig angepasst. Über die Änderung ist die Stellungnahme ausgewählter Behörden erneut einzuholen.

 

 

B) Rechtsgrundlage

§ 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

 Baugesetzbuch

C)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 19.11.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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